Archiv 2019

Save the date: 12. Seminar der AWZ am 15.05.2020 mit dem Schwerpunkt Compliance und Fremdpersonal

in diesem Jahr ist es uns gelungen, unser jährliches Seminar zum Thema Werkverträge und Zeitarbeit im Hotel „Kronasar“ im Europapark in Rust anbieten zu können. Wir dürfen Sie daher bitten, sich den folgenden Termin vorzumerken. Eine Einladung wird Ihnen im Neuen Jahr in gewohnter Weise zugehen. Weiterlesen

Arbeitnehmerstatus – Rückzahlung überzahlter Honorare von einem freien Mitarbeiter, BAG Urteil vom 26.6.2019 – 5 AZR 178/18

Das Urteil des BAG zeigt, dass im Falle eines Statusfeststellungsverfahrens, laut dem der Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters festgestellt wird, der Arbeitgeber auch Vorteile haben kann. Die freien Mitarbeiter können nicht die Privilegien eines Arbeitnehmers für sich in Anspruch nehmen und gleichzeitig das Doppelte verdienen als vergleichbare Arbeitnehmer. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Rückzahlung überbezahlter Honorare verlangen. Weiterlesen

Selbständige oder abhängig beschäftigte Honorarärzte, BSG Urteil vom 04.06.2019 – B 12 R 11/18 R

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Anästhesistin, die als Honorarärztin aufgrund eines „Konsiliararztvertrag“ in zwei Krankenhäusern tätig ist. Das BSG kam zu dem Ergebnis, dass die Anästhesistin in den vom Kläger betriebenen Krankenhäusern gegen Arbeitsentgelt abhängig beschäftigt und deshalb versicherungspflichtig ist. Weiterlesen

Zeitarbeitsfrühstück am 06.12.2019 – Einsatz ausländischer Fachkräfte in Deutschland

Auch diesmal war unser Zeitarbeitsfrühstück gut besucht. Es waren wieder Vertreter namhafter Zeitarbeitsunternehmen aus der Region vertreten, die sich über den Einsatz ausländischer Fachkräfte in Deutschland informieren wollten. Nachdem sich die Teilnehmer zunächst gestärkt hatten, begann Herr Rechtsanwalt Andorfer mit einem kurzen Impulsvortrag. Er erläuterte überblickartig rechtliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten. Im Anschluss daran kam es zu einem regen Austausch von Informationen und Erfahrungen der Teilnehmer. So berichteten einige Teilnehmer, wie sie bereits Fachkräfte, zum Beispiel aus der Pflege oder dem Handwerk für einen Einsatz gewinnen. Ebenfalls wurde über Erfahrungen mit deutschen Behörden hinsichtlich der Erteilung der Arbeitserlaubnisse berichtet.

Wir möchten uns auf diesem Wege für die zahlreiche Teilnahme an unserem Zeitarbeitsfrühstück bedanken. Über die nächsten Termine halten wir Sie via Homepage und unsere Socialmediakanäle auf dem Laufenden.

Keine Hinterziehung von Sozialabgaben, wenn der Täter seine Stellung als Arbeitgeber nicht für möglich gehalten und Verletzung der Abführungspflicht nicht billigend in Kauf genommen hat, BGH Urteil vom 24.09.2019 – 1 StR 346/18

Der BGH hat entschieden, dass der Vorsatz für die Hinterziehung von Sozialabgaben (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann anzunehmen ist, wenn der Täter seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende Sozialabgabenpflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen hat.

Der vorliegende Fall handelt von einem Angeklagten, der in den Jahren 2008 bis 2014 über ein Einzelunternehmen osteuropäische Pflegekräfte an Privathaushalte in Deutschland vermittelte. Anmeldungen der Pflegekräfte zur Sozialversicherung wurden nicht vorgenommen und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Fraglich ist nun, ob es sich hier um eine pflichtwidrige Hinterziehung von Sozialabgaben handelt. Weiterlesen

Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf

Im Oktober nahm die Europäische Arbeitsbehörde ihre Tätigkeit auf, dies berichtete die Europäische Kommission. Die Aufgaben dieser Behörde betreffen die Freizügigkeit und die Entsendung von Arbeitnehmern, die Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie spezifische Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor. Weiterlesen

Rückblick zur Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (AWZ) vom 22.11.2019 um 13:00 Uhr

Am 22.11.2019 hielten wir unsere diesjährige Mitgliederversammlung mit 17 aus der gesamten Republik und dem angrenzenden Ausland angereisten Mitgliedern in unseren Räumlichkeiten ab.

Nach einer freundlichen Begrüßung mit kleinem Imbiss wurden die Tagesordnungspunkte seitens unserer AWZ-Rechtsanwälte vorgetragen und auch angeregt in großer Runde diskutiert. Diese beinhalteten, neben dem Jahres-und Rechenschaftsbericht des Vorstandes vorrangig unsere Aktionen im Bereich der Imageverbesserung von Werkverträgen, daneben richtungsweisende Urteile (z.B. Andritz-Urteil des EuGH) und neue Gesetze im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung und dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz.

Auch stand eine neue Vorstands-Wahl an, wobei drei neue Vorstände hinzu gewählt wurden.

Die Veranstaltung fand großen Zuspruch und hohes Interesse, so dass man unumwunden von einem großen Erfolg sprechen darf. Nicht zuletzt auch aufgrund dessen, dass die meisten Mitglieder auch nach dem offiziellen Teil auch gerne noch bei Snacks und Getränken lange blieben, um die behandelten Themen weiter intensiv zu besprechen.

Keine Belehrungspflicht bei langfristig erkrankten Arbeitnehmern hinsichtlich der Übertragung von Urlaubsansprüchen bei Nichtannahme, LAG Hamm, Urteil vom 24.07.2019 – 5 Sa 676/19

Das LAG Hamm hat beschlossen, dass bei einer langfristig erkrankten Arbeitnehmerin keine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend besteht, dass im Fall der Übertragung die Urlaubsansprüche bei Nichtannahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres erlöschen.

Im vorliegenden Fall erkrankte die Klägerin langfristig und konnte im Jahr 2017 14 Tage ihres Urlaubsanspruchs nicht nehmen, weshalb sie die Beklagte zur Abgeltung des Urlaubs aufforderte. Weiterlesen

Entzug der  Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei arbeitsrechtlichen Verstößen

Der Fall behandelt den Entzug einer über 30 Jahre bestehenden unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei arbeitsrechtlichen Verstößen. Die Entscheidung zeigt auf, welche Risiken Verleiher eingehen, die sich nicht an rechtliche Vorgaben halten. Die Entscheidung ist auch insofern lesenswert, als dass sie zeigt, dass auch kleinere arbeitsrechtliche Verstöße zum Entzug der Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung führen können. Weiterlesen

Zeitarbeit in der Pflege soll verboten werden

Das Land Berlin möchte Zeitarbeit in der Pflege verbieten. Zeitarbeiter werden im Vergleich zum Stammpersonal oft besser entlohnt und können sich Schicht- und Wochenenddienste aussuchen. Dies sorgt für Unmut. Weiterlesen

Zweite Tarifrunde in der Zeitarbeit ergebnislos

Auch in der zweiten Tarifrunde konnten sich Gewerkschaft und Arbeitgeberseite noch nicht auf einen neuen Tarifvertrag einigen. Während die Gewerkschaften 8,5% mehr Lohn für eine Laufzeit von zwölf Monaten fordern, bot die Arbeitgeberseite eine geringere Lohnerhöhung für die Laufzeit von vier Jahren an. Auch beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld war man sich nicht einig. Die Gewerkschaften fordern ein volles dreizehntes Monatsgehalt sowie einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder. Die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP wiesen dies zurück. Auch beim Urlaub konnte noch keine Einigung erzielt werden. Weiterlesen

Abgrenzung der Tätigkeit eines Übersetzers als Arbeitnehmer oder als Selbständiger, BAG Urteil vom 21.5.2019 – 9 AZR 295/18

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung des Vertragsverhältnisses und in diesem Zusammenhang darüber, ob das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis  oder ein freier Dienstvertrag ist. Die Beklagte beschäftigte den Kläger seit 2012 auf der Grundlage mehrerer „Honorarverträge“ als Übersetzer für die arabische Sprache.

Das BAG führte aus, dass das Landesarbeitsgericht widersprüchliche Feststellungen gemacht hat. Einerseits stellte das LAG fest, dass die Beklagte dem Kläger die jeweiligen Übersetzungsaufträge zugeteilt habe. Andererseits nahm das LAG an, dass die Beklagte dem Kläger Aufgaben zur Erledigung angeboten habe. Räumt ein Vertrag einer Vertragspartei lediglich die Befugnis ein, der anderen Vertragspartei ein Angebot zu unterbreiten, welches diese Vertragspartei nicht annehmen muss, spricht dies gegen die Annahme eines Weisungsrechts.

Das BAG äußerte sich im Großen und Ganzen positiv. Weiterlesen

Strafen müssen verhältnismäßig sein, EuGH Urteil vom 12.09.2019, C-64/18 u.a.

Aufgrund der Zweifel an der Vereinbarkeit von hohen Mindeststrafen mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen legte das österreichische Landesverwaltungsgericht dem EuGH die Rechtssache vor. Der EuGH entschied, dass eine nationale Regelung, die vorsieht, dass im Fall der Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowohl gegen den Erbringer von Dienstleistungen als auch gegen ihren Empfänger Sanktionen verhängt werden, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt. Zwar kann die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch die Ziele des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer sowie der Bekämpfung von Betrug, insbesondere Sozialbetrug, und der Verhinderung von Missbräuchen gerechtfertigt sein. Dabei muss die Härte der verhängten Sanktion der Schwere des geahndeten Verstoßes entsprechen. Außerdem dürfen die nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässigen administrativen oder repressiven Maßnahmen nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit diesen Rechtsvorschriften in legitimer Weise verfolgten Ziele erforderlich ist.

 Im vorliegenden Fall steht die fragliche Beschränkung  nicht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der geahndeten Verstöße, die in der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen und die Bereithaltung von Lohnunterlagen. Weiterlesen

Arbeitsplatzbezogene Berücksichtigung von Zeitarbeitern für Schwellenwerte in der Unternehmensmitbestimmung, BGH Beschluss vom 25.06.2019 –II ZB 21/18

Nach § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG sind Zeitarbeiter bei der Ermittlung von Schwellenwerten nur mitzuzählen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass diese Einsatzdauer nicht arbeitnehmer-, sondern arbeitsplatzbezogen zu bestimmen. Hiernach ist maßgeblich, ob das Unternehmen während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Zeitarbeitern besetzt. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um den Einsatz bestimmter oder wechselnder Zeitarbeiter handelt und ob die Zeitarbeiter auf demselben oder auf verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Ist dies der Fall, sind die betreffenden Arbeitsplätze bei der Bestimmung des Schwellenwerts nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG mitzuzählen, wenn die Beschäftigung von Zeitarbeitern über die Dauer von sechs Monaten hinaus regelmäßig erfolgt. Weiterlesen

After Work Meeting “ Wie sichert man Werkverträge ab“

Nochmal zu Erinnerung an alle Interessierten.

Am 22.10.2019 veranstaltet die Logistik Initiative Hamburg zusammen mit unserer AWZ im Café Schmidtchen um 17.00 Uhr ein Logistik After Work

zum Thema „Wie sichert man Werkverträge ab“ Nähere Infos gibt es unter dem folgenden Link:

https://www.hamburg-logistik.net/aktuelles/termine/logistik-after-work-wie-sichert-man-werkvertraege-ab/

Kanzlei informiert bei der IHK Stuttgart interessierte Unternehmer über den Einsatz von Werkverträgen und Zeitarbeit

Die IHK Stuttgart lud am 12.09.2019 annähernd 60 interessierte Unternehmer ein, die sich über den Einsatz von Fremdpersonal in Ihrem Unternehmen informieren wollten. Herr Rechtsanwalt Andorfer stellte den Teilnehmern die rechtlichen Anforderungen dar. Weiterlesen

Arbeitnehmereigenschaft eines Fahrers ohne eigenes Betriebsmittel, Beschluss des LAG Hessen vom 14.02.2019 – 10 Ta 350/18

Ein Busfahrer, der sich, ohne ein eigenes Fahrzeug zu besitzen, für nur eine Busreise bei einem Busunternehmen bewirbt und den Auftrag im Rentenalter ausführt, ist kein Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB. Zur Begründung seiner Arbeitnehmereigenschaft hätte ein schlüssiger Sachvortrag gereicht. Weiterlesen

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität präsentiert. Unternehmen haben bei Verfehlungen ihrer Mitarbeiter oder Organe mit härteren Sanktionen zu rechnen. Compliance-Bemühungen werden bei der Sanktionierung berücksichtigt. Die wichtigsten neuen Regelungen finden Sie hier.

Arbeitgeber lehnen von der Leyens Idee eines EU-weiten Mindestlohns ab

Von der Leyen Idee eines EU weiten Mindestlohns wird von den Arbeitgebern abgelehnt. In der EU ist die Spanne der Lohnsysteme zu groß. Weiterlesen

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung massiv gestärkt. Sie erhält eine Vielzahl zusätzlicher Befugnisse im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde und deutlich mehr Personal. Hiermit sollen insbesondere Arbeitnehmer vor Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen geschützt und die staatlichen Einnahmen gesichert werden. Weiterlesen

Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal, BAG Beschluss vom 12.3.2019 – 1 ABR 48/17

Aus dem vorliegenden Fall wird deutlich, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen kann, über Arbeitsunfälle vom Fremdpersonal unterrichtet zu werden. Nach § 89 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz hat sich der Betriebsrat unter anderem für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb „einzusetzen“. Dieses Hinzuziehungsrecht ist umfassend ausgestaltet und bezieht sich – neben den Unfalluntersuchungen – auf „alle im Zusammenhang mit der Unfallverhütung“ stehende „Besichtigungen“ und „Fragen“. Die letztgenannte Formulierung zeigt, dass unabhängig von konkreten Besichtigungen und Unfalluntersuchungen die Beteiligung des Betriebsrats im Bereich der Unfallverhütung weitreichend gewährleistet sein soll.

Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats umfasst auch Unfälle, die Arbeitnehmer erleiden, die weder bei dem Arbeitgeber angestellt sind, noch deren Zeitarbeitnehmer sind. Aus den Arbeitsunfällen des Fremdpersonals können arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse für die betriebszugehörigen Arbeitnehmer, für die der Betriebsrat zuständig ist, gewonnen werden. Weiterlesen

Streikbrecherverbot im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, BVerfG Beschluss vom 25.02.2019 – 1 BvR 842/17

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine einstweilige Anordnung gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. § 11 Abs. 5 AÜG enthält in seiner neuen Fassung das Verbot, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer einzusetzen, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Zeitarbeiter dürfen also nicht auf mittelbar oder unmittelbar streikbetroffenen Arbeitsplätzen tätig werden, während der Betrieb unmittelbar vom Arbeitskampf betroffen ist. Der Gesetzgeber will mit der Regelung die Position von Leiharbeitskräften stärken und eine missbräuchliche Einwirkung auf Arbeitskämpfe unterbinden.

Das BVerfG lehnte die Beschwerde ab und kam zu dem Ergebnis, dass es keine Nachteile erkennbar sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen können. Außerdem ist es nicht ersichtlich, warum es der Beschwerdeführerin nicht möglich sein sollte, im Falle eines Arbeitskampfes den Betrieb ohne den Einsatz von Leiharbeitskräften fortzuführen. Beispielsweise könnte man eigene arbeitswillige Arbeitskräfte oder zu diesem Zweck befristet eingestellte Kräfte oder aber Drittpersonal im Rahmen eines Werkvertrages einsetzen. Weiterlesen

Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz (Equal-Pay) für Zeitarbeiter durch Tarifverträge, Urteil LAG Nürnberg von 20.02.2019 – 2 Sa 402/18

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über Entgeltdifferenzansprüche des Klägers wegen des Gleichstellungsgrundsatzes nach dem AÜG („Equal-Pay“).

Die Arbeitsvertragsparteien können durch arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit diese den Gesamtschutz der Zeitarbeiter in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen achten. Mit Gesamtschutz der Zeitarbeiter ist die Einhaltung einer allgemeinen Untergrenze der Arbeitsbedingungen gemeint, die über die für alle Arbeitnehmer geltenden Mindeststandards hinausgeht.

Diese Abweichung steht im Einklang mit EU-Leiharbeitsrichtlinie. Weiterlesen

Unzuverlässigkeit eines Verleihers, Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2019 – L 20 AL 188/18 B ER

Die Zuverlässigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 AÜG ist nicht nur bei der Neuerteilung, sondern auch bei jeder Verlängerung der Erlaubnis zu prüfen. Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, im Interesse der Sicherheit des sozialen Schutzes der Leiharbeitnehmer unzuverlässige Verleiher aus dem Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auszuschalten.

Ein Verleiher muss als unzuverlässig angesehen werden, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass sein Gewerbe nicht im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird. Dabei handelt es sich um arbeitsrechtliche Verstöße im Kernbereich, wie die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen. Weiterlesen

Falsche Vorurteile über Zeitarbeit

Heutzutage gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen über die Zeitarbeit. Hierzu schaute sich die Redaktion Hamburg040 die Fakten an und brachte zum Ausdruck, dass viele Vorurteile über die Zeitarbeit oft nichts mit der Wahrheit und Realität zu tun haben.

Zeitarbeit in Hamburg, die stark wächst, ist ein sehr wichtiger Faktor für den hanseatischen Wirtschaftserfolg. Genau wie die Vollzeitangestellten haben die Zeitarbeiter alle Sozialleistungen, vollen Anspruch auf Urlaub und eine garantierte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In Bezug auf Einkommen sind Zeitarbeiter auch nicht schlechter gestellt, als Arbeitnehmer

Außerdem ist die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes mit enormen Kosten für Arbeitgeber verbunden. Deswegen ist für Betriebe viel einfacher erstmal einen Zeitarbeiter einzusetzen. Daraus kann später auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag werden.

Besonders wichtig ist die Zeitarbeit für kleine und mittelständische Unternehmen. Weiterlesen

Markt der IT-Freiberufler – Studie 2019

IT-Freiberufler werden weiterhin nachgefragt. Die aktuelle Studie der COMPUTERWOCHE zeigt, dass die Arbeitnehmerüberlassung Unternehmen, Dienstleister und IT-Freiberufler vor Probleme stellt. Die arbeitsmarktpolitischen Regulierungen sind die größten Herausforderungen für IT-Branche. Im Rahmen der Studie der Computerwoche wurden 1.016 Interviews mit IT-Experten durchgeführt. Weiterlesen

Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zur Personalgestellung, LAG Urteil vom 06.02.2019 –7 Sa 515/17

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Personalgestellung. Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 1999 bei der Beklagten als Arbeiter im Bereich der Wasserversorgung eingesetzt. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Arbeitsvertrag vom 14. September 1999 zugrunde. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.

Die Beklagte unterrichtete den Kläger mit dem Schreiben vom 22. März 2017, dass die technische Betriebsführung des Betriebszweiges Wasserversorgung, d. h. die Tätigkeit des Klägers, auf die K. übertragen werde. Gleichzeitig unterliege laut diesem Schreiben der Kläger dem Direktionsrecht der K.

Bei der Personalgestellung handelt es sich in der Regel um eine echte Arbeitnehmerüberlassung. Nicht destotrotz ist die Personalgestellung im vorliegenden Fall aus dem Anwendungsbereich des AÜG durch den § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG wirksam herausgenommen. Danach sind die Vorgaben des AÜG auf die Personalgestellungen nicht anwendbar, die in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vorgesehenen sind. Die Gesetzesbegründung zu dieser Vorschrift nennt ausdrücklich § 4 Abs. 3 TVöD als Beispiel für die in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vorgesehenen Personalgestellungen, für die die Vorgaben des AÜG in weiten Teilen nicht anwendbar sein sollen. Weiterlesen.

Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung – Ermessen von Bundesagentur für Arbeit, LSG Hamburg Urteil vom 30.01.2019 – L 2 AL 18/18

Die Klägerin betreibt eine Eventagentur im Bereich der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, eine Vermittlung von Künstlern und Hostessen, Catering, Gebäudemanagement sowie einen Wach- und Sicherheitsservice. Im Veranstaltungsbereich überlässt sie gewerbsmäßig Arbeitnehmer.

Im vorliegenden Fall begehrt die Klägerin die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Nach § 2 Abs. 5 Satz 1 AÜG kann die Erlaubnis unbefristet erteilt werden, wenn der Verleiher drei aufeinanderfolgende Jahre lang tätig war. Diese Regelung wurde bewusst als Kann-Vorschrift ausgestaltet. Grundsätzlich ist eine jährliche Verlängerung der Erlaubnis erforderlich, um eine wirksame Kontrolle der Verleiher zu gewährleisten. Eine Ausnahmemöglichkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Verleiher aufgrund einer mindestens dreijährigen einwandfreien Geschäftspraxis die Gewähr dafür bietet, dass er sich auch künftig gesetzestreu verhält. Diese Kann-Vorschrift ermögliche der Bundesagentur für Arbeit ein flexibles Verfahren. Weiterlesen

Zeitarbeit Ausland – Entsendung von kroatischen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen nach Österreich über ein Unternehmen mit Sitz in Italien, EuGH Urteil vom 18.11.2018 – C-18/17

Im Ausgangsfall wird unter anderem die Dienstleistung der Überlassung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern von einem in Italien ansässigen Unternehmen gegenüber einem anderen in Italien ansässigen Unternehmen erbracht, das diese Arbeitskräfte in Österreich zur Erbringung seiner Dienstleistung verwendet. Der EuGH entschied, dass eine solche Konstellation der Zeitarbeit in den Anwendungsbereich von Art. 56 und 57 AEUV fällt. Art. 56 AEUV findet immer Anwendung, wenn ein Leistungserbringer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbietet und zwar unabhängig vom Niederlassungsort der Empfänger dieser Dienstleistungen. Dabei bleibt der Umstand, dass Zeitarbeiter drittstaatsangehörige Arbeitnehmer sind, ohne Bedeutung.

Daher kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass ein Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, zu verlangen, dass Drittstaatsangehörige, die einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen von einem anderen ebenfalls in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen zum Zweck der Erbringung einer Dienstleistung im erstgenannten Mitgliedstaat überlassen werden, über eine Beschäftigungsbewilligung verfügen.  Weiterlesen

Dienstreisenbürokratie im Binnenmarkt

In einem weiteren FAZ-Beitrag berichtet Indra Hadeler, Stellvertretende Geschäftsführerin bei Gesamtmetall über erstickende Regelungen bei den Arbeitnehmerentsendungen, die einen großen bürokratischen Aufwand zu Folge haben. Hierunter müsse zukünftig nach der neuen Entsenderichtlinie statt der bisherigen Mindestentgeltsätze die „Vergütung“ eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Zielland gezahlt werden. Außerdem müsse in der Zukunft bei jeder Entsendung, deren Dauer 12 Monate übersteigt, das gesamte Arbeitsrecht des Ziellandes angewandt werden. Generell verlangt die Neuregelung erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Verwaltung von Entsendungen.

Ferner wird die Unverhältnismäßigkeit bei Dienst- oder Geschäftsreisen bemängelt, da in der Richtlinie jede im Rahmen des Arbeitsverhältnisses veranlasste Grenzüberschreitung innerhalb der EU, wenn auch nur für wenige Stunden, eine Entsendung sein kann. Unklar bleibt die Regelung für Dienstreisen ohne Dienstleistungsbezug wie Teilnahme an konzerninternen Meetings, Fortbindungen usw. Hierzu klärt dies aus Mangel einer Rechtsgrundlage jeder Mitgliedstaat unterschiedlich. Weiterlesen

Der Einsatz von freiberuflichen IT-Spezialisten soll erleichtert werden

Das Handelsblatt berichtet, dass die SPD die bisherige Regelung zu Werkverträgen und Leiharbeit wieder lockern möchte, weil sie den Wettbewerb gefährdet sieht. In einem Positionspapier fordert das SPD-Wirtschaftsforum, IT-Freelancer von der Regulierung auszunehmen, wenn sie ein hohes Einkommen und eine angemessene Altersvorsorge nachweisen. Weiterhin heißt es in dem Papier, dass Digitalisierungsexperten mit hohen Verdiensten „nicht unter die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Schutzbedürftigkeit, die grundsätzlich nicht infrage gestellt werden soll“ fielen. Weiterlesen

Selbständige contra Scheinselbständige bei Bühnenarbeitern, BGH Beschluss vom 13.12.2018, 5 StR 275/18

Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte, Geschäftsführer einer GmbH, zu einem Jahr und sechs Monaten wegen Hinterziehung von Sozialabgaben verurteilt. Diese GmbH setzte Selbständige für Bühnenaufbau, Licht- und Tontechnik ein. Der Angeklagte nahm Kontakt zu arbeitswilligen Personen auf, buchte sie und teilte sie für bestimmte Veranstaltungen ein. Selbständige wurden im Team tätig.

Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass die Selbständigen Arbeitnehmer des Angeklagten waren. Für die abhängige Tätigkeit sprachen die Eingliederung in den Betrieb und Weisungen des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung. Weiterlesen

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Möglichkeit der Geltendmachung in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen, EuGH Urteil vom 6.11.2018 – C-684/16

Im vorliegenden Fall kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass das nationale Gericht eine nationale Regelung unangewendet lassen soll und dafür Sorge zu tragen hat, dass der Arbeitnehmer weder seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub noch die finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub verlieren kann. Anderenfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er mit aller gebotenen Sorgfalt den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt hat, den Urlaub zu nehmen. Weiterlesen

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung – keine Rückwirkung auf Überlassungen vor Änderung des AÜG, ArbG Mainz, Urteil vom 28.06.2018, 3 Ca 111/18

Das Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung nach § 9 Abs 1 Nr 1a AÜG findet nicht rückwirkend auf Überlassungen, die bereits vor dem 1. April 2017 begonnen haben, Anwendung.

Das ArbG kam zu dem Ergebnis, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten kein Arbeitsverhältnis wegen Verletzung der Konkretisierungs- und Kennzeichnungspflicht gegeben war, weil der Beginn der Arbeitnehmerüberlassung unstreitig auf einen Zeitpunkt vor Geltung des AÜG in der neuen Fassung fiel. Weiterlesen

Illegale Arbeitnehmerüberlassung – Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, BAG Urteil vom 20.03.2018 – 9 AZR 508/17

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger das Recht verwirkt hat, sich für die Zeit ab dem 1.4.2014 auf das Bestehen eines kraft gesetzlicher Fiktion nach § 10 I 1 iVm § 9 Nr. 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu berufen.

Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass das Landesarbeitsgericht zu Unrecht angenommen hat, dass der Kläger sein Recht verwirkt hat, sich auch für die Zeit ab dem 1. April 2014 auf das (Fort-) Bestehen eines gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses zu berufen. Aus diesem Grund hob das BAG das Urteil des LAG Baden-Württemberg auf und stellte das Urteil des ArbG wieder her. Danach besteht das zwischen den Parteien nach § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG zustande gekommene Arbeitsverhältnis auch über den 31. März 2014 hinaus fort. Weiterlesen

Fachkräfte für alle – nur nicht für die Zeitarbeit

Die FAZ berichtet über den verabschiedeten Entwurf des neuen Einwanderungsgesetzes, nach dem Unternehmen nicht mehr nur Akademiker aus Drittstaaten anwerben können, sondern auch Menschen mit einer klassischen Berufsausbildung. Nur die Zeitarbeit wird weiterhin ausgeschlossen. Im § 40 des aktuellen Aufenthaltsgesetzes heißt es, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zum Erteilen eines Aufenthaltstitels für Ausübung einer Beschäftigung sei zu versagen, „wenn der Ausländer als Leiharbeitnehmer tätig werden will.“ Dies kritisiert Sebastian Lazay, der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). Die Zeitarbeitsbranche hatte gehofft, dass dieser Paragraph gestrichen würde. Laut Lazay gehe es nicht um die Zeitarbeit, sondern darum, dass die deutsche Wirtschaft Fachkräfte aus dem Ausland brauche.

Aus der Praxis berichtet Andreas Nusko, Geschäftsführer des mittelständischen Personalvermittlers Franz und Wach. Das Problem sei nicht die Aufträge zu bekommen, sondern die Stellen zu besetzen. Der Bedarf sei so groß, sodass seine Firma mit deren Fachkräften beim Kunden jeden Preis erzielen könne. In dieser Hinsicht seien mittelständische Firmen besonders benachteiligt, die im Gegensatz zu den großen Konzernen es sicher nicht allein schaffen, Personal im Ausland zu suchen. Weiterlesen

Ungeliebte Zeitarbeit

Nach einem Artikel in der FAZ wird deutlich, dass Unternehmen der Zeitarbeit wissen, wie man Menschen ausländischer Herkunft in Arbeit bringt. Dies zeigt ein Beispiel über Flüchtlinge. Fast 120.000 Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern fanden im vergangenen Jahr Arbeit in Deutschland. Dabei kam mehr als ein Drittel davon in der Zeitarbeit unter. Nichtsdestotrotz wird die Zeitarbeit in der Zukunft als einzige Branche keine Fachkräfte aus Drittländern anwerben dürfen. Es besteht der Verdacht, dass eine ungeliebte Branche wieder einmal kleingehalten werden soll.

Videoüberwachung von Schlachthöfen

Der Westdeutsche Rundfunk berichtet, dass NRW und Niedersachsen eine Bundesratsinitiative in Bezug auf die Videoüberwachung von Schlachthöfen starten. Nach mehreren Skandalen in Schlachthöfen wollen die CDU-Ministerinnen (Ursula Heinen-Esser und Barbara Otte-Kienast), dass in allen Schlachthöfen Überwachungskameras angebracht werden. Die Kameras sollen nicht die kompletten Schlachthöfe im Blick haben, sondern sensible Bereiche wie die Anlieferung der Tiere, die Betäubung und die Tötung.

Hierzu sagt jedoch der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass Arbeitnehmer nicht pauschal und ohne Anlass überwacht werden dürften. Außerdem nutzt die NGG diesen Verstoß um Werkverträge anzuprangern. In der NGG-Pressemitteilung fordert der NGG-Vize, Werkverträge in Kernbereichen der Produktion zu verbieten. Ferner neigt die NGG zu unangekündigten Kontrollen mit Sonderzugangsrecht unter Verstoß gegen Hygienevorschriften.

Steu­er­li­che Be­hand­lung von Rei­se­kos­ten und Rei­se­kos­ten­ver­gü­tun­gen bei be­trieb­lich und be­ruf­lich ver­an­lass­ten Aus­lands­rei­sen ab 1. Ja­nu­ar 2019, Bundesministerium der Finanzen

Das Bundesministerium hat mit seinem Schreiben vom 28. November 2018 aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. EStG die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungs-kosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2019 bekannt gemacht. Die Pauschalen für alle Länder sind in der dem Schreiben anliegenden Übersicht zu entnehmen.

Danach ist bei eintägigen Reisen ins Ausland der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den zwischentagen Folgendes:

  • Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
  • Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
  • Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.

Im Falle der Gestellung von Mahlzeiten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale vorzunehmen. Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Absatz 4a Satz 8 für Frühstück um 20 Prozent, für Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent zu kürzen.

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.

Wirtschaft warnt vor Exodus der IT-Experten durch Regulierung der Leiharbeit

Das Handelsblatt berichtet über die negativen Folgen der Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen für die IT-Experten. Mitte vergangenen Jahres hatten sich 15 Unternehmen, darunter BASF, BMW, Daimler, die Deutsche Telekom etc., an Bundesminister Hubertus Heil gewandt und vor neuen Hürden beim Aufbruch in die digitale Zukunft gewarnt. Sie wiesen auf die Bürde des Einsatzes selbständiger IT-Experten in den Betrieben durch die stärkere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen hin.

Gut gemeinte, aber schlecht gemachte Regulierung beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands, kritisiert Carlos Frischmuth, Vorstandschef des Bundesverbandes selbständige Wissensarbeit und Managing Director des Personaldienstleiters Hays. Der Bundesverband selbständige Wissensarbeit engagiert sich schon lange für eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Kriterien wie „Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers“ oder „Tätigkeit vor Ort“ seien aber bei IT-Experten unpassend, so Frischmuth. Nach Ansicht des Verbands sollte dagegen als selbstständig derjenige gelten, wer das unternehmerische Auftreten durch eine eigene Website oder Gründung einer GmbH belegen kann.

Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach und des Instituts der deutschen Wirtschaft bewerten 90 Prozent der befragten IT-Freelancer ihre wirtschaftliche Lage als gut oder sehr gut. 56 Prozent sehen jedoch ihre Selbständigkeit durch die Regulierung und das Thema Scheinselbständigkeit bedroht. Weiterlesen

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Verlust des nicht genommenen Jahresurlaubs laut dem nationalen Recht, EuGH Urteil vom 6.11.2018 – C-619/16

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien um die Zahlung einer finanziellen Vergütung für den vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub.

Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber in Anbetracht des zwingenden Charakters des Rechts auf bezahlten Jahresurlaub und angesichts des Erfordernisses, die praktische Wirksamkeit von Art. 7 der Richtlinie 2003/88 zu gewährleisten, u. a. verpflichtet ist, konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun, und ihm, damit sichergestellt ist, dass der Urlaub ihm noch die Erholung und Entspannung bieten kann, zu denen er beitragen soll. Außerdem hat der Arbeitgeber klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugs- oder eines zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn dies in einen solchen Zeitraum fällt, verfallen wird.

Kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er mit aller gebotenen Sorgfalt gehandelt hat, um den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage zu versetzen, den ihm zustehenden bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, verstieße das Erlöschen des Urlaubsanspruchs und – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – das entsprechende Ausbleiben der Zahlung einer finanziellen Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub gegen Art. 7 Abs. 1 und gegen Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88. Weiterlesen

Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendungen, BAG Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.

Im Falle der Tätigkeit außerhalb des Betriebs gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf gerichtet ist, Kunden aufzusuchen – sei es, um dort Dienstleistungen zu erbringen, sei es, um Geschäfte für den Arbeitgeber zu vermitteln oder abzuschließen. Dazu gehört zwingend die jeweilige An- und Abreise, unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen.

Dasselbe gilt für Reisen, die wegen einer vorübergehenden Entsendung zur Arbeit ins Ausland erforderlich sind. Diese sind fremdnützig und damit jedenfalls dann Arbeit im vergütungsrechtlichen Sinn, wenn sie – wie im Streitfall – ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen und in untrennbarem Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung stehen. In diesem Fall gehören – wie die Fahrt des Arbeitnehmers zu und von einer (inländischen) auswärtigen Arbeitsstelle – Hin- und Rückreise bei der vorübergehenden Entsendung ins Ausland zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten. Weiterlesen

Voraussetzungen für den Einsatz von Zeitarbeitern aus Drittstaaten

Im vorliegenden Fall ging es um den Einsatz von türkischen Zeitarbeitern in den Niederlanden. Die Zeitarbeiter wurden von einer deutschen Firma entsandt. Für die Zeitarbeiter lagen deutsche Arbeitserlaubnisse vor. Weiterlesen

Der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2019

Seit dem 1.01.2017 betrugt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro. Alle zwei Jahre wird der gesetzliche Mindestlohn laut dem Mindestlohngesetz neu festgelegt. Mit der Verordnung vom 13.11.2018 folgte die Bundesregierung dem Vorschlag der Mindestlohn-Kommission über die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns und legte den neuen Mindestlohn fest. Danach steigt der Mindestlohn zum 1.01.2019 auf 9,19 Euro, und zum 1.01.2020 auf 9,35 Euro.

Außerdem gibt es in Bezug auf Tarifverträge keine Übergangsfrist mehr. Im Jahr 2019 darf es in keiner Branche weniger bezahlt werden, als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. Dies berichtet der Deutsche Gewerkschaftsbund. Weiterhin fasst der Deutsche Gewerkschaftsbund alle geltenden Erhöhungen der Branchenmindestlohne ab dem Jahr 2019 zusammen. http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2019-was-aendert-sich-in-2019

Ordentliche Kündigung – Betriebsratsanhörung – Auslandseinsatz, BAG Urteil vom 24.05.2018 – 2 AZR 54/18

Nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Gemäß Satz 2 der Bestimmung hat ihm der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Nach deren Satz 3 ist eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben Leiharbeitnehmer auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. Die Regelung stellt für Inlandsarbeitsverhältnisse klar, dass Leiharbeitnehmer betriebsverfassungsrechtlich grundsätzlich Teil der Belegschaft des Verleiherbetriebs sind und auch während der Dauer ihrer Überlassung in die dortige Betriebsorganisation eingegliedert bleiben. Handelt es sich um eine andere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, kommt ggf. eine entsprechende Anwendung von § 14 Abs. 1 AÜG in Betracht. Demzufolge ist vor dem Kündigungsausspruch bei der gebotenen normzweckorientierten Betrachtung von § 14 Abs. 1 AÜG ein beim überlassenden Arbeitgeber gebildeter Betriebsrat zu beteiligen. Weiterlesen

SPD will Mindestlohnkommission ausbremsen

Die Stuttgarter Zeitung berichtet, dass der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ankündigte, bis 2020 ein neues Verfahren zur Mindestlohn-Festsetzung zu entwerfen. Ziel sei, die Lohnuntergrenze in Richtung zwölf Euro zu entwickeln. Zur Begründung verwies Heil auf die bis zum Jahr 2020 ohnehin vorgesehene Evaluation der bestehenden Gesetzesregelung.

Daraufhin reagierte der Gewerkschaftsbund (DGB), dass die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns weiterhin Aufgabe der Mindestlohn-Kommission bleiben müsse, was der Grundsatz der Tarifautonomie gebiete. Weiterlesen

Bessere Arbeitsbedingungen für Fernfahrer in der EU

Die Frankfurter Allgemeine berichtet, dass die EU-Staaten die zwei Millionen Fernfahrer in der Europäischen Union vor Ausbeutung und Spediteure vor unfairer Konkurrenz schützen wollen. Die Verkehrsminister haben sich auf ein Gesetzespaket geeinigt, das noch mit dem Europaparlament weiter verhandelt werden muss. Im Kern geht es um den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort. Aufgrund der Besonderheiten des Transportgewerbes sollen weiterhin spezielle Ausnahmen gelten. Weiterlesen

Betriebsbedingte Kündigung – Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen – Mindestlohngesetz, LArbG Baden-Württemberg vom 6.04.2018 – 11 Sa 40/1

Die Parteien streiten über eine Kündigung der Beklagten vom 27. September 2016 aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse sowie über Differenzlohnansprüche wegen behaupteter sittenwidriger Vergütungsvereinbarung, die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Gutschrift von Überstunden auf ein Arbeitszeitkonto.

Im Hinblick darauf, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Altvertrag aus dem Jahr 1997 handelt, stellte das LArbG fest, dass die Verfallfristregelung wirksam ist und auf die angesprochenen Ansprüche anzuwenden ist.

Ferner kam das LArbG zu dem Ergebnis, dass betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist. Als Begründung führte das LArbG aus, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 b) KSchG ist. Die Beklagte hätte dem Kläger eine der anderen freien Stellen anbieten müssen. Weiterlesen

Krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, LAG Urteil – 6 Sa 361/17

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Klägerin arbeitet in Vollzeit als Kassiererin in einem Verbrauchermarkt der Beklagten. Von 2011 bis 2016 fehlte die Klägerin wegen unterschiedlicher Krankheiten teilweise bis zu 180 Tage im Jahr. Aus diesem Grund wurde sie von der Beklagten gekündigt.

Da überwiegende Arbeitgeberinteressen an der Nichtbeschäftigung der Klägerin nicht dargelegt worden sind, ist das Arbeitsverhältnis durch Kündigung nicht aufgelöst worden. Aus diesem Grund ist die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen. Weiterlesen