Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht ist inzwischen durch ein so genanntes Lebensmittelpaket der EG durch einen ganzen Komplex von Verordnungen EG-weit geregelt. Dies führt dazu, dass die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften nunmehr nur noch als Ausführungsvorschriften der EG-Verordnungen wirken. Hiernach richtet sich sodann nicht nur die korrekte Zuordnung eines Produkts als Lebensmittel, sondern auch seine ordnungsgemäße Kennzeichnung.
Welche Angaben ein Etikett, eine Verpackung oder eine Webseite, durch die Lebensmittel vertrieben werden, enthalten darf und welche Angaben zwingend aufzuführen sind, regeln zahlreiche EU-Verordnungen. Dabei sind insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie die Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Einhaltung dieser Anforderungen sind ferner die Rechtsprechung sowie die aktuellen Vorgaben der Organen der Union sowie der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Parallel dazu stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie sie beim Einsatz von Fremdpersonal ihre lebensmittelrechtlichen Pflichten erfüllen können, ohne in Konflikt mit den Zollbehörden zu geraten. Diese sehen entsprechende Weisungen teils äußerst kritisch.
Als erfahrene Kanzlei in diesem Bereich unterstützen wir unsere Mandanten umfassend und interdisziplinär.