Wirtschaftsrecht

Komplexe Anforderungen an Unternehmen und ihre Organe

Wir leben in einer sich ständig ändernden Welt. Unternehmen müssen daher unzählige Gesetze und Vorschriften aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten beachten. Hinzu kommen Richtlinien und Verordnungen der EU sowie eine kaum zu überblickende Rechtsprechung. Unternehmer, vom Einzelnen bis hin zum Global Player sehen sich regelmäßig komplexen und wirtschaftsrechtlichen Sachverhalten gegenüber, die sie ohne fundierten rechtlichen Rat kaum lösen können. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher zwingend erforderlich, um unternehmerische Entscheidungen abzusichern und den Blick wieder auf die Entwicklungen des Unternehmens zu richten.

Wir Rechtsanwälte der Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich & Prochaska unterstützen Sie als Unternehmer bei allen bestehenden Fragen. Dabei arbeiten wir eng mit Experten anderer Branchen zusammen, um ein optimales Ergebnis für Ihr Unternehmen zu erreichen. In den Bereichen Fremdpersonaleinsatz, Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Einsatz von Fremdpersonal rechtssicher gestalten

Wir beraten Sie in allen Fragen des Fremdpersonaleinsatzes, z.B. Outsourcing, On-Site-Management, Master Vendor, Selbständige bzw. Freelancer. Dieser Einsatz birgt verschiedene Risiken, die Sie kontrolieren müssen (sog. Compliance). Erst wenn Sie die Tätigkeit der externen Fachkräfte rechtssicher gestalten, dann können Sie von den Vorzügen profitieren. Hierbei unterstützen wir Sie mit unserer Expertise. Wir entwerfen Ihnen die benötigten Verträge und beraten Sie bei der Umsetzung. Denn der Einsatz von Fremdpersonal muss an Ihr Unternehmen angepasst werden, um rechtliche Sicherheit zu erreichen und effektiv genutzt werden zu können.

Arbeitsrechtliche Fallstricke vermeiden und Möglichkeiten nutzen

Einen weiteren großen Bereich des Wirtschaftsrechts für Unternehmen nimmt das Arbeitsrecht ein. Unternehmen müssen hierbei oft feststellen, dass der Gesetzgeber und die Gerichte teils erhebliche Beschränkungen auferlegen. Aus diesem Grund sind Sie gut beraten, die bekannten und verdeckten Fallstricke zu vermeiden. So ist die Kündigung von Arbeitnehmern mit zahlreichen Klippen versehen, die wir mit gemeinsam Ihnen umschiffen. Beim Umgang mit Betriebsräten unterstützen wir Sie und vertreten Ihre Interessen. Zugleich zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten als Arbeitgeber auf. Sie können Arbeitsverhältnisse und betriebliche Abläufe gestalten, um Ihre betrieblichen Interessen frühzeitig umzusetzen. Wir heflen Ihnen hierbei den gesetzlichen Rahmen einzuhalten und hierdurch Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Rechtliche Gestaltung der geschäftlichen Beziehungen

Neben der Organisation des Betriebes sind für Unternehmen die geschäftlichen Beziehungen von tragender Bedeutung. Diese Beziehungen werden durch das Zivilrecht im Allgemeinen und das Handelsrecht im Besonderen geregelt. Zudem ist im B2C-Bereich der Verbraucherschutz zu beachten. Daher ist es erforderlich, dass Sie Ihre geschäftlichen Beziehungen vertraglich gestalten. Erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie durch ihre Vertragsgestaltung bereits eine vorteilhafte Ausgangslage schaffen. Hierbei können auch Sie auf uns zählen. Wir gestalten Ihre Verträge rechtssicher und in Ihrem Interesse.

Darüber hinaus kommt es vor, dass Unternehmen mit der Durchsetzung von Ansprüchen konfrontiert werden, sei es, dass Geschäftspartner Forderungen nicht begleichen, sei es, dass sie selbst in Anspruch genommen werden. Auch hierbei stehen wir Ihnen zur Seite. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen.

Die Organisation gesellschaftsrechtlicher Strukturen

Ebenso wichtig, wie die Gestaltung der Betriebsabläufe und der Aufbau der geschäftlichen Beziehungen ist die Wahl und Organisation der gesellschaftsrechtlichen Strukturen Ihres Unternehmens. Das Gesellschaftsrecht bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie am Markt auftreten. Daraus ergibt sich, ob Sie beschränkt oder mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften. Zugleich lässt sich regeln, ob sie alleine tätig werden oder ob und wie Sie Partner in das Unternehmen einbinden. Gerade letzteres bedarf einer ausdifferenzierten vertraglichen Regelung, da die zukünftige partnerschaftliche Zusammenarbeit maßgeblich für Ihren Geschäftserfolg ist. Schließlich lässt sich auch das Ausscheiden von Geschäftspartnern z. B. aus Altersgründen oder wegen gegenläufiger Interessen sowie die Auflösung der geschäftlichen Tätigkeit bestimmen. Bei diesen und allen weiteren Fragen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Umfassende wirtschaftliche Beratung aus einer Hand

Bei uns erhalten Sie zu allen wirtschaftsrechtlichen Fragen umfassende Beratung aus einer Hand. Unsere Rechtsanwälte befassen sich schwerpunktmäßig mit den einzelnen Bereichen. Je nach Fragestellung ziehen wir unsere kanzleiinternen Spezialisten heran und erstellen für Sie maßgeschneiderte Konzepte und Lösungen.

Beiträge Urteile Aufsätze
Keine Hinterziehung von Sozialabgaben, wenn Vorsatz des Täters fehlt, Arbeitgeber zu sein BGH Urteil vom 24.09.2019 – 1 StR 346/18