Die Rechtsanwälte für Werkverträge und Zeitarbeit

Erfahrung und Kompetenz aus einer Hand

Die Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich & Prochaska ging am 01.05.2016 aus einem Zusammenschluss der Kanzleien Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen aus Mannheim, gegründet im Jahr 1970,  und Greulich & Prochaska Rechtsanwaltssocietät aus Walldorf, gegründet im Jahre 2005, hervor. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen sind hauptsächlich im Bereich des Rechts der Werkverträge und der Zeitarbeit tätig. Sie beraten große und mittelständische Unternehmen daher über alle Formen des Fremdpersonaleinsatzes und sämtliche damit zusammenhängenden Rechtsgebiete, wie Arbeitsrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sozialversicherungsrecht, Europarecht etc.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Greulich & Prochaska Rechtsanwaltssocietät beraten mittelständische Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Die Sozietät hat sich auf das Handels- u. Gesellschaftsrechts spezialisiert. Zusätzlich vertritt sie Mandanten in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierdurch werden alle Rechtsfragen, die in mittelständischen Unternehmen auftreten, abgedeckt.

Einigkeit macht stark

Die Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen hat die Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (AWZ) gegründet. Die AWZ ist ein Zusammenschluss von Auftraggebern und Auftragnehmern aus verschiedenen Branchen und unterschiedlicher Größe. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, ihre Mitglieder über alle Formen des Fremdpersonaleinsatzes aufzuklären. Ihre Mitglieder werden über Newsletter und Seminare immer auf dem neuesten Stand gehalten, was Werkverträge Zeitarbeit und Mindestlöhne betrifft. Im Rahmen der Treffen der AWZ-Mitglieder können diese Erfahrungen austauschen und anstehende Themen aus Gesetzgebung und Politik besprechen. Bei Rechtsfragen stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich & Prochaska zur Verfügung.

Zusammen mit unserer Initiative ‚Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (www.werkvertrag-zeitarbeit.de) verfügen wir über eine geballte Kompetenz in allen Fragen betreffend Werkverträge, Zeitarbeit und Mindestlohn.

Durch den Zusammenschluss der Kanzleien kann den Mandanten und den Mitgliedern der AWZ somit eine umfassende Beratung in allen Bereichen geboten werden, die ein mittelständisches Unternehmen benötigt. Unternehmen mit Problemen in den Bereichen des Fremdpersonaleinsatzes, Handels- und Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts und Wirtschaftsstrafrecht stehen unsere versierten Anwälte beiseite.