Aktuelles
Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung einer Grafikdesignerin, BAG Urteil – 9 AZR 373/19
Im vorliegenden Fall arbeitet eine Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt auf Honorarbasis seit dem Jahr 1998. Das BAG befasste sich mit der Frage, ob die Grafikdesignerin im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig ist. Spielt hierbei die Rundfunkfreiheit eine Rolle? Die Antwort finden Sie hier.
Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern, Überlassungszeiten vor der AÜG-Reform, EuGH-Vorlage des LArbG Berlin-Brandenburg vom 13.05.2020 – 15 Sa 1991/19
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Frage, wann eine Überlassung eines Leiharbeitnehmers als „vorübergehend“ anzusehen ist und ob die Vorschrift des AÜG über die Nichtberücksichtigung der Überlassungsdauer vor der AÜG-Reform gegen die Leiharbeitsrichtlinie verstößt. Hierzu legte das LArbG dem EuGH verschiedene Fragen vor. Nähere Information finden Sie hier.
Entsendebescheinigungen versus Schwarzarbeit? EuGH Urteil vom 14.05.2020 – C-17/19
Im Ausgangsverfahren wurden die entsandten Arbeitnehmer bei den zuständigen französischen Behörden vor der Entsendung nicht angemeldet. Aus diesem Grund wurde den Unternehmen Schwarzarbeit vorgeworfen. Der Kassationshof wusste aber nicht, ob die Bindung von Entsendebescheinigungen auf die Pflicht zur vorherigen Meldung und generell auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften wirkt. Mit dieser Frage befasste sich der EuGH. Weiterlesen
Arbeitsverhältnis kraft gesetzlicher Fiktion, Abgrenzung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung, LAG München Urteil vom 29.04.2020 – 11 Sa 106/20
Das LAG München befasste sich in seinem Urteil mit der Abgrenzung eines Werkvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Parteien stritten darüber, ob zwischen ihnen seit 15.04.1985 ein Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Fiktion besteht. Wie das LAG entschied, erfahren Sie hier.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitern in einem Schichtmodell, BAG Beschluss v. 28.07.2020 – 1 ABR 45/18
Im vorliegenden Fall hat eine Arbeitgeberin ohne Zustimmung des Betriebsrates Leiharbeiter in einem Schichtmodell beschäftigt. Der Betriebsrat sah dadurch eine Verletzung seines Mitbestimmungsrechtes und ging dagegen vor. Wie das BAG entschied, erfahren Sie hier.
Alternative Beschäftigungsmöglichkeit für Stammpersonal beim dauerhaften Einsatz von Leiharbeitern, LAG Köln Urteil vom 02.09.2020 – 5 Sa 14/20
Das LAG befasste sich mit der Frage, ob bzw. wann eine betriebsbedingte Kündigung eines Stammarbeitnehmers unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig weiterhin Leiharbeiter einsetzt. Die Antwort finden Sie hier.
Versagung der Verlängerung einer AÜG-Erlaubnis aufgrund der Unzuverlässigkeit des Verleihers, LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 25.05.2020, L 2 AL 37/19 B ER
Im vorliegenden Fall wurde die Verlängerung einer AÜG-Erlaubnis aufgrund der Unzuverlässigkeit eines Verleihers versagt. Der Verleiher kündigte aber an, seine Praxis zu ändern und reichte später neue Arbeitsmusterverträge ein. Kann dies die Versagung der Verlängerung von AÜG-Erlaubnis nichtig machen? Die Antwort finden Sie hier.
Keine vertiefte Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen im Eilverfahren möglich – BVerfG Beschluss vom 29.12.2020 1 BvQ 152/20, 153/20, 154/20, 156/20 und 157/20
Wir haben im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht 11 Antragsteller vertreten. Wir machten für die Antragssteller unter anderem geltend, dass die neuen Regeln über das Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in Fleischindustrie einem Berufsverbot gleichkämen. Des Weiteren sei das Verbot für viele Unternehmen langfristig existenzgefährdend. Von daher beantragten wir, das Gesetz vorläufig auszusetzen, was nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgt. Weiterlesen
Klärung des Anwendungsbereichs des Verbots von Zeitarbeit und Werkverträgen durch die Fachgerichte, BVerfG Beschluss vom 29.12.20 – 1 BvQ 165/20, 166/20, 167/20
Es gab ein anderes Verfahren von mittelständischen Unternehmen der Herstellung von Wurst. Die Antragsteller machten geltend, dass das Verbot ungerechtfertigt in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) auch in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und in die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs 3 GG) eingreife. Ihre Privatautonomie werde verletzt, wenn sie nun gezwungen würden, Arbeitskräfte direkt anzustellen. Zudem verstoße § 6a GSA Fleisch gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil der Anwendungsbereich nicht hinreichend klar definiert sei. Die Antragsteller beschäftigen Werkvertragsunternehmen auch in der Füllerei, Fleischveredelung, Herstellung von Convenience-Produkten, Konfektionierung, Reinigung, Wartung von Maschinen, Logistik, Gebäudemanagement, IT und Zertifizierung. Sie trugen vor, dass diese Bereiche nicht in den Kernbereich der Fleischwirtschaft gehören, weshalb die neuen Regeln nicht anwendbar seien. Weiterlesen
Selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung eines Altenpflegers, Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg – L 1 KR 358/18
Im vorliegenden Fall befasste sich das Gericht mit der Frage, ob die Tätigkeit eines Altenpflegers selbständig ist, oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Der Altenpfleger verfügte über eine Berufshaftpflichtversicherung, eigene Dienstkleidung und nutzte eigene Gerätschaften. Ist er folglich selbständig? Die Antwort finden Sie hier.
Bloße Rechtsansicht eines Freelancers über das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ausreichend
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Kündigung eines Freelancers, der jedoch der Meinung war, er sei in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, das ungekündigt weiterbesteht. Hierzu gab es bereits gerichtliche Auseinandersetzungen, in denen ein Arbeitsverhältnis verneint wurde. Der Freelancer wendete sich aber erneut an das Arbeitsgericht, und das war zulässig. Warum? Hier erfahren Sie nähere Informationen.
Unkenntnis des Bundesarbeitsministeriums über die Situation in der Fleischwirtschaft
Die Fraktion Die Linke hatte am 21.09.2020 eine Kleine Anfrage zur Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft, an die Bundesregierung gestellt. Diese wurde federführend vom Bundesarbeitsministerium am 20.10.2020 (BT-Drs. 19/23510) beantwortet. Die Linke versuchte hieraus Honig zu saugen, und der Spiegel stellte daraufhin fest, dass die Mehrheit der Arbeiter weder fest angestellt sei noch gut bezahlt würde und 70 Prozent prekär beschäftigt seien. Dies ergebe sich aus Daten der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Wie jedoch das Magazin Fleischwirtschaft herausstellte, stimmen diese Zahlen nicht. Weiterlesen
Hinterziehung von Sozialabgaben – Paketboten als Selbständige oder Arbeitnehmer, LG Frankfurt Urteil v. 09.03.20 – 23 Wi KLs 1/18
Im vorliegenden Fall beschäftigt sich das LG Frankfurt mit der Frage, ob es sich bei den Austrägern von Briefen und Paketen um tatsächlich Selbständige oder ob lediglich Scheinselbständigkeit vorliegt und damit eine Hinterziehung von Sozialabgaben. Weiterlesen
Freier Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag mit einem Geschäftsführer, LAG Düsseldorf Beschluss v. 29.06.20 – 3 Ta 157/20
Im vorliegenden Fall befasste sich das LAG unter anderem mit der Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstverhältnis eines Geschäftsführers. Wann die Tätigkeit eines Geschäftsführers als abhängige Beschäftigung anzusehen ist und ob die freie tatsächliche Durchführung den Arbeitnehmerstatus ändern kann, erfahren Sie hier.
Haftung des Auftraggebers für nicht entrichtete Beiträge an die Unfallversicherung, LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. 14.05.20 – L 15 U 191/18
Im vorliegenden Fall befasste sich das LSG mit der Frage der Haftung eines Auftraggebers für die vom Auftragnehmer nicht entrichteten Beiträge an die Unfallversicherung. Für die Berechnung der Beiträge schätzte der Unfallversicherungsträger die Arbeitsentgelte. Ob dies zulässig ist, erfahren Sie hier.
Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung eines Detektivs, LSG Hessen, Beschluss vom 06.04.2020 – L 1 BA 27/18
Rückwirkende Beiträge an die SOKA-BAU für Elektroinstallationsarbeiten? BAG – Urteil vom 18.12.2019 – 10 AZR 424/18
Im vorliegenden Fall handelt es sich um Beiträge an die SOKA-BAU aufgrund der Geltungserstreckung eines Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe auf die Nichttarifgebundene. Das BAG befasste sich mit der Frage, ob Gewerbebetriebe, die Elektroinstallationsarbeiten durchführen, die eigentlich aus dem Tarifvertrag ausgenommen sind, trotzdem Beiträge an die SOKA-BAU leisten müssen? Weiterlesen
Haftung des Entleihers für ausgefallene Gesamtsozialversicherungsbeiträge des Verleihers, Bay. LSG – Beschluss L 5 KR 584/19 B ER
Im Ausgangsfall hatte das Bay. LSG zu entscheiden, ob ein Entleiher für die nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge eines Verleihers haftet, wenn er wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Die Antwort finden Sie hier.
Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft führt zu „Schweinestau“
Das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zeigt bereits jetzt erste Auswirkungen. Wie die Wirtschaftswoche und andere Zeitungen berichteten, bekommen die Landwirte, die geringere Produktionskapazitäten in deutschen Schlachthöfen zu spüren. Auf der einen Seite liegt dies an verschärften Corona-Regelungen. Auf der anderen Seite jedoch liegt es auch an dem geplanten Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft.
Dies liegt zum einen darin, dass auf Grund des geplanten Verbots sich europäische Arbeitskräfte nach anderen Tätigkeitsbereichen umschauen. Zum anderen sind die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen für diese nicht so attraktiv wie bei Werkunternehmen. Weiterlesen
Bundesrechtsanwaltskammer lehnt Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft ab
In einer Stellungnahme an den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lehnt die Bundesrechtsanwaltskammer das geplante Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft ab. Das Verbot greift in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG ein. Die Bundesrechtsanwaltskammer erhebt sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem greift das Verbot in die europäische Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Zweifel meldet die BRAK dahingehend, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt ist. Hiernach müssen Eingriffe verhältnismäßig sein. Dies erfordert auch, dass man Schutzmechanismen wie Kontrollen und Sanktionierungen zunächst erkennbar ausschöpft. Wenn dies nicht gemacht wird, sind solche Eingriffe nicht gerechtfertigt. Ein Verbot darf nur das letzte Mittel sein.
Mit der BRAK haben sich damit weitere Fachjuristen klar gegen das Verbot positioniert. Während zunächst Auftragsgutachten dazu kamen, dass ein Verbot begründet ist, formiert sich immer mehr juristischer Widerstand gegen das geplante Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft. Hinsichtlich der BRAK ist davon auszugehen, dass die Thematik streitig diskutiert und dass pro und contra umfangreich abgewogen wurden. Leider hat jedoch der Gesetzgeber in der Vergangenheit sich nicht immer auf die Expertise von Fachjuristen verlassen. Es bleibt also abzuwarten, wie es weitergeht.
Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie, BAG Urteil v. 18.03.2020 – 5 AZR 430/18
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Zahlung von Branchenzuschlagen für Leiharbeiter nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie vom 22. Mai 2012 (TV BZ ME). Wann einem Leiharbeiter Branchenzuschläge zustehen, erfahren Sie hier.
Sachverständigenanhörung zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft
Am 05.10.2020 fand von 13:30 Uhr bis 15:00 die öffentliche Anhörung der Sachverständigen zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft im Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales statt. Weiterlesen
Lohnuntergrenze und Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Seit diesem Monat (September 2020) gilt die neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit, welche zwingend einzuhalten ist. Im Zuge dessen wurde seitens der Bundesagentur für Arbeit auch das „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ neu gefasst, aus welchem insbesondere diese Lohnuntergrenze hervorgeht.
Fiktive Hochrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für Entleiher, LSG Baden-Württemberg Urteil – L 11 BA 2873/19
In einem aktuellen Fall hatte sich das LSG Baden-Württemberg mit der Haftung eines Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge, aufgrund einer Arbeitgeberfiktion nach § 10 AÜG zu befassen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Deutsche Rentenversicherung von einem Entleiher höhere Sozialversicherungsbeiträge nachfordern kann, die auf der Grundlage einer fiktiven Hochrechnung des Arbeitsentgelts berechnet sind. Näheres finden Sie hier.
Diskussionsforum in Berlin zur Verfassungswidrigkeit des Arbeitsschutzkontrollgesetz
Am 15. September organisierte unsere Interessengruppe Werkverträge Fleisch ein Diskussionsforum zum geplanten Verbot der Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft in Berlin. Zunächst stellte Herr Rechtsanwalt Greulich die bisherigen Aktivitäten in der Interessengruppe dar. Man hatte Stellungnahmen und Faktenchecks an Abgeordnete verschiedener Parteien geschickt. In diesen wurde vornehmlich dargestellt, dass der Mittelstand massiv durch das Gesetz betroffen wird. Während große Fleischkonzerne wie Tönnies aufgrund ihrer Marktmacht und Personaldecke darauf reagieren können und auch bereits darauf reagieren. Der Mittelstand wird dabei auf der Strecke bleiben. Dies zeigt sich bereits daran, dass sich Tönnies einzelne Werkunternehmen einverleibt und daher deren Infrastruktur nutzen wird. Die Tatsache, dass das Bundeskartellamt hiergegen schon eingeschritten ist, zeigt, dass die Bedrohung des Mittelstands real ist. Wenn der Gesetzgeber hier nicht massiv nachbessert, wird dies die Macht der Konzerne stärken. Weiterlesen
Erste Sitzung im Bundestag zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie
Am 10. September debattierte der Bundestag in seiner ersten Lesung über das Vorhaben, Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie zu verbieten. CDU/CSU sprachen über die Selbstverpflichtung der Branche für bessere Arbeitsbedingungen. Da ein Tarifvertrag bis heute nicht geschlossen worden sei, müsse der Staat nun eingreifen. Auf der anderen Seite betonten einzelne Abgeordnete, dass man zwischen Schlachtung und Fleischverarbeitung differenzieren müsse, und dass es Werkunternehmen gibt, die im Bereich Arbeitsschutz zertifiziert sind. SPD betonte, dass man mit dem Gesetzentwurf extrem weit geht. Wie in keiner anderen Branche werden die Arbeitsbedingungen fundamental geändert. Weiterhin bezeichneten Linke und Grüne die Vorgaben für die Arbeitsschutzkontrollen als viel zu lasch. Schließlich kritisierte die FDP-Fraktion das Verbot von Leiharbeit. Näheres erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Versicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familiengesellschaft, BSG Urteil vom 19.09.2019 – B 12 R 25/12 R
Im vorliegenden Fall befasste sich das BSG mit der Frage, ob Geschäftsführer einer Familiengesellschaft, die gleichzeitig Gesellschafter dieser GmbH sind, versicherungspflichtig sind. Hierzu sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Weiterlesen.
Der noch immer aktuelle Beschluss vom Bundesverfassungsgerichts über das Verbot von Leiharbeit im Baugewerbe, 06.10.1987 – 1 BvR 1086/82
Auch wenn der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.10.1987 stammt, handelt es sich um ein sehr aktuelles Problem, und zwar um das Verbot der Leiharbeit. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich in seiner Entscheidung mit der Frage, ob das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe verfassungswidrig ist. Weitere Information finden Sie hier.
Das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher, BVerfG v. 19.06.2020 – 1 BvR 842/17
Ist das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher verfassungsgemäß? Mit dieser Frage befasste sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 19.06.2020. Nähere Information finden Sie hier.
Verhandlung eines flächendeckenden Tarifvertrags für die Fleischwirtschaft
Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung („NOZ“) wollen die Unternehmen der Fleischwirtschaft mit der Gewerkschaft NGG über einen flächendeckenden Tarifvertrag verhandeln. Dies teilte der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses der Fleischwirtschaft, Herr Theo Egbers der Neuen Osnabrücker Zeitung mit. Im Tarifvertrag soll es um Mindestlöhne, Wohnunterbringung der Arbeiter und den möglichen Einsatz von Leiharbeitern gehen. Der Tarifvertrag würde bundesweit gelten. Die NGG zeigte sich soweit gesprächsbereit, betonte aber auch, dass ein Tarifvertrag kein Ersatz für das geplante Verbot ist.
„Tönnies übernimmt Werkunternehmen Lazar GmbH“
Aufgrund des geplanten Verbots von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft versuchen Auftraggeber derzeit ihr Personal aufzustocken. Tönnies hat in diesem Zusammenhang das Werkunternehmen Lazar GmbH, Crailsheim, übernommen. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb freigegeben. Die Lasar-Gruppe ist für Unternehmen der Fleischwirtschaft auf Werkvertragsbasis tätig. Deren Arbeitskräfte stammen überwiegend aus Südosteuropa. Tönnies wollte die Lasar GmbH und die TL-Lasar GmbH erwerben. Die Mitarbeiter der TL-Lazar GmbH waren jedoch in Betrieben von mittelständischen Wettbewerbern von Tönnies tätig. Dadurch hätte Tönnies seine eigene Marktposition zu Lasten der Mittelständler gestärkt. Das Bundeskartellamt hat daher Bedenken geltend gemacht und Tönnies sich auf die Lasar GmbH beschränkt. Damit werden zukünftig die Arbeitskräfte tätig, die früher über die Lazar GmbH bei Tönnies tätig waren.
Versicherungspflicht eines selbstständigen Programmierers?
Unterliegt ein selbstständiger Programmierer der gesetzlichen Versicherungspflicht, wenn er seine Tätigkeit von zuhause ausübt? Mit dieser Frage befasste sich das LSG in seinem Urteil vom 18.06.2020. Weitere Informationen finden Sie unter.
Sozialversicherungspflicht eines Honorararztes in der Rentenversicherung aufgrund seines Arbeitnehmerstatus, BSG Urteil vom 4.06.2019 – B 12 R 2/18 R
Im vorliegenden Fall stritten die Beteiligten über die Versicherungspflicht eines Honorararztes, der eine freiberufliche Tätigkeit als Bereitschaftsarzt in einer Geriatrischen Rehabilitationsklinik ausübte. Die Deutsche Rentenversicherung stellte seinen Arbeitnehmerstatus fest. Weiterlesen
Ansprüche von Durchschnittsbeiträgen der SOKA-BAU, BAG Urteil – 10 AZR 325/17
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über Beiträge zu Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU). Das BAG hatte über die Frage zu entscheiden, ob die SOKA-BAU Durchschnittsbeiträge verlangen kann, die auf durchschnittlichen Bruttomonatslöhnen in der Bauwirtschaft basiert sind. Weiterlesen
Kritik am Gesetzesentwurf für Fleischindustrie von Sozialverbänden, Kirchen und Gewerkschaft
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischindustrie verbietet und Arbeitgeber verpflichtet, Unterkünfte zu stellen, wird erheblich kritisiert. Vertreter von Sozialverbänden, Kirchen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) halten das Gesetz für unzureichend. Insbesondere die Unterbringung von Mitarbeitern müsse deutlich verbessert werden. Weiterlesen
Professor Schüren zu Missständen in der Fleischwirtschaft: Verbot ist „Irrweg“ des Bundesarbeitsministers
Kürzlich äußerte sich der anerkannte Experte und Autor des Standardkommentars für die Arbeitnehmerüberlassung, Herr Prof. Schüren, gegenüber dem Radiosender SWR 2 zum geplanten Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft. Er bezeichnete dieses als Irrweg, da das Verbot nicht am Kernproblem ansetzt. Weiterlesen.
Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Zwangstests in Fleischverarbeitungsbetrieben rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Münster entschied mit Beschluss vom 06.08.2020, 5 L 596/20, dass die Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach generell Personal in fleischverarbeitenden Betrieben getestet werden muss, offensichtlich rechtswidrig ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Corona-Ausbruch auch in Schlachthof in Dänemark
Wie ntv berichtete, gab es in einem Schlachthof im dänischen Ringsted einen massiven Corona-Ausbruch. Dort waren von 850 Mitarbeitern fast 150 Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Die Behörden hatten daher den Betrieb für eine Woche geschlossen. Weiterlesen.
Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit
Das Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit bleibt weiterhin im Fokus der Aufmerksamkeit. Das Kabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit. Zukünftig sollen Großschlachtereien (ausgenommen Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten) bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal einsetzen. Auf der heutigen Pressekonferenz wurde deutlich, dass ab dem 01.01.2021 Werkverträge und ab dem 01.04.2021 Zeitarbeit in der Fleischindustrie verboten werden sollen.
Im Entwurf werden außerdem Maßnahmen für weitere Branchen vorgesehen, die beispielsweise, den Mindestlohn, Qualität und Kontrolle von Gemeinschaftsunterkünften betreffen. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer wegen Weiterbeschäftigung eines Leiharbeiters nach 18 Monaten, BayObLG, Beschluss vom 22.01.2020 – 101 ObOWi 2474/19
Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer. Ein Geschäftsinhaber (der Verleiher) überließ 11 Kraftfahrer an die gleiche Firma (den Entleiher) länger als 18 Monate. Das BayObLG befasste sich mit der Frage, ob ein Entleiher ordnungswidrig handelt, wenn er Leiharbeitnehmer über 18 Monaten hinaus an denselben Entleiher überlässt, die Festhalteerklärungen abgegeben haben. Die Antwort finden Sie hier.
Referentenentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft
Nach dem Referentenentwurf wird es künftig keine Werkverträge und Zeitarbeit mehr in der Fleischbranche geben. Dabei betrifft das Verbot nicht nur den Bereich der Schlachtung und der Zerlegung, sondern auch die Weiterverarbeitung von Fleischprodukten, sowie deren Portionierung und Verpackung. Ab dem 1. Januar 2021 sollen nur Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs diese Tätigkeiten ausüben. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen. Wenn die Unternehmen der Fleischwirtschaft und deren Werkunternehmen und Personaldienstleister jetzt nicht handeln, werden Verbote von Werkverträgen und Zeitarbeit kommen und es wird sie auch in weiteren Branchen geben. Wenn Sie Interesse haben, können Sie gerne bei uns den Entwurf anfordern.
Arbeitszeitlich überwiegende bauliche Leistungen eines Baubetriebs, BAG-Urteil vom 22.01.2020 – 10 AZR 387/18
Voraussetzungen der Erteilung einer Erlaubnis nach dem AÜG, Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen – L 7 AL 83/19 B ER
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Obwohl der Personaldienstleister seit 2015 bei der Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnisse für die Arbeitnehmerüberlassung beantragte, lehnte sie das letzte Mal den Verlängerungsantrag des Personaldienstleisters ab. Aus welchem Grund die Bundesagentur die Erteilung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis versagt hat und ob der Personaldienstleister beim LSG Erfolg hatte, erfahren Sie hier.
Rückzahlung von Honoraren für freie Mitarbeiter? – LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.01.2020 – 5 Sa 150/19
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über Rückzahlungsansprüche der Klägerin, die ein Pflege- und Therapiezentrum betreibt, wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung des Vertragsverhältnisses als selbständiger Dienstvertrag. Das LAG befasste sich mit der Frage, ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Rückzahlung hat, wenn der freie Mitarbeiter auf dem freien Dienstverhältnis besteht. Die Antwort finden Sie hier.
Gesetzesentwurf zum Verbot von Werkverträgen im Juli
Einem Bericht des SWR zufolge plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Juli, seinen Gesetzesentwurf gegen Werkverträge in der Fleischwirtschaft vorzulegen. Auch die Zeitarbeit soll verboten werden. Herr Heil hält das Verbot für juristisch anspruchsvoll, aber machbar. Mehr erfahren Sie hier.
Debatte im Bundestag über Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche
Am Donnerstag dem 2. Juli werden die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft im Bundestag auf dem Prüfstand gestellt. Hierzu liegen den Abgeordneten die Anträge der Fraktion Die Linken und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke fordert unter anderem das Verbot der Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung in diesem Bereich und verlangt, dass das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch ab Januar 2021 nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes erlaubt sein soll. Um 12.55 Uhr findet eine Liveübertragung statt. Weitere Information finden Sie hier.
Anständigkeit? Zählt nicht mehr!
Lars Stiefvater, Geschäftsführer Lars Stiefvater Unternehmensgruppe, fordert mehr Sachlichkeit in der Diskussion um Werkverträge. Er lud der Unternehmer Experten und PolitikerInnen zu einem Informationstreffen nach Nürnberg ein, bei dem Lösungsansätze und Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen erörtert wurde. Branchenexperten beurteilen die Politik von Bundesarbeitsminister Heil im Hinblick auf Werkverträge als existenzbedrohend und sprechen von einem Gänsehauteffekt. Weiterlesen.
Keine Feststellung von systematischen Verstößen in der Fleischbranche durch den Zoll
Wie viele Unternehmen der Fleischbranche mitbekommen haben, gab es in den letzten drei Wochen erhebliche Überprüfungen durch den Zoll. Dieser besuchte jeweils mit mehreren Dutzend Beamten die entsprechenden fleischverarbeitenden Unternehmen, um dort Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen zu befragen und Einblick in die Geschäftsunterlagen zu nehmen. Hierbei wurden sie regelmäßig von Gesundheitsämtern und den Gewerbeaufsichtsämtern unterstützt, um Gesundheitsschutz und Unterbringung der Werkarbeitnehmer zu überprüfen. Eine Auswertung der entsprechenden Pressemitteilung des Zolls ergab keine systematischen Verstöße gegen Arbeitsbedingungen und Unterbringung in der Fleischwirtschaft, sondern lediglich Einzelfälle. Weiterlesen
Linke fordert Verbot von Werkverträgen in allen Branchen
In einer Presseerklärung forderte Jutta Grellmann, Sprecherin der Fraktion „Die Linke“ die Abschaffung von Werkverträgen in allen Branchen. Die von der Bundesregierung geplante Regelung zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft sei nur ein erster wichtiger Schritt. Nach Ansicht ihrer Fraktion muss es jedoch auf alle Branchen ausgeweitet werden. Sie wirft der Fleischwirtschaft vor, Gesetzeslücken auszunutzen und fordert ein konsequentes Handeln der staatlichen Kontrollbehörden. Zudem sollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeits- und Gesundheitsschutz gebildet werden.Dem ist allerdings seitens der Interessengruppe Werkverträge Fleisch entgegenzuhalten, dass die Ende Mai Anfang Juni durchgeführten bundesweiten Zollkontrollen keine systematischen Verstöße aufdecken konnten. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden sowohl die Mindestlöhne als auch die Arbeitszeiten, als auch die Unterbringung der Werkarbeitnehmer überprüft. In Bezug auf unsere Mitglieder der Interessengruppe Werkverträge Fleisch wurden keine nennenswerten Beanstandungen festgehalten. Insbesondere wurden die Arbeitszeiten und die Entlohnungs- und Unterbringungsvorschriften eingehalten.
Bundesweite Zollkontrollen der Fleischindustrie decken keine systematischen Missstände auf
Mit der Situation in den Fleischbetrieben wegen der Corona-Fälle sind die dortigen Arbeitsbedingungen in die öffentliche Kritik geraten. Aufgrund des geplanten Verbots von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft, prüfte der Zoll letzte Woche bundesweit Fleischbetriebe, um Missstände aufzudecken. Eine Rückfrage bei den Mitgliedern unserer Interessengruppe Werkverträge Fleisch ergab jedoch, dass es keine Beanstandungen zu Arbeitszeiten und zur Unterbringung gab.
Bestätigt wird dies durch einen Bericht des Nachrichtenportals Nordbayern. Hiernach hat der Zoll in ganz Bayern und auch in der Metropolregion Nürnberg Betriebe kontrolliert. Auch hier waren die Kontrollen sehr positiv, da keinerlei Verstöße gefunden wurden: Weder Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht, noch gegen das Mindestlohngesetz wurden festgestellt. Lars Stiefvater, der Inhaber des gleichnamigen Personaldienstleisters, wehrt sich dagegen, dass wegen der Missstände in einigen Großschlachtbetrieben die gesamte Fleischindustrie „über einen Kamm geschert“ wird.
Wir, die Interessengruppe Werkverträge Fleisch, gehen mit allen möglichen Mittel gegen das Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie vor. Unterstützen Sie uns und treten Sie der Gruppe bei. Wenn Sie zu den Zollkontrollen Erfahrungen haben, können Sie uns diese gerne mitteilen. Weiterlesen
Interessengruppe Werkverträge Fleisch
Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist ein Gesetzesentwurf geplant, der ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben vorsieht. Dies entzieht vielen Unternehmen ihre wirtschaftliche Grundlage. Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe werden ihre Produktionsprozesse kaum noch aufrecht erhalten können. Landwirte werden ihre Tiere nur noch erschwert verkaufen können und gegebenenfalls über größere Strecken transportieren müssen. Weiterverarbeitungsbetriebe werden in Schwierigkeiten kommen, das Rohmaterial zu erhalten. Werkunternehmen und Zeitarbeitsunternehmen, die sich auf die Fleischbranche spezialisiert haben, wird die gesamte Existenzgrundlage entzogen. Außerdem verstößt ein derartiges Verbot gegen die marktwirtschaftliche Grundordnung.Ein solches Vorgehen ist verfassungswidrig und europarechtswidrig. Damit werden die betroffenen Unternehmer unzumutbar in ihrer grundrechtlich verbürgten Berufsfreiheit und Vertragsautonomie eingeschränkt. Aus diesem Grunde geht die IG Werkverträge Fleisch gegen dieses Gesetzesvorhaben vor, um es mit aller Macht zu verhindern. Hierfür wird jedoch logistische, politische und finanzielle Unterstützung benötigt. Durch die IG Werkverträge Fleisch soll diese Unterstützung gebündelt werden. Die Mitglieder der IG Werkverträge Fleisch verpflichten sich daher, nach besten Kräften dieses Ziel zu unterstützen. Kämpfen Sie mit uns. Füllen Sie die Beitrittserklärung aus und treten Sie unserer Gruppe bei, um gegen das Verbot vorzugehen. Weitere Information finden Sie hier.
Für SPD-Fraktionschef ist Verbot von Werkverträgen in der Fleischbranche nur der Anfang
Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks will der SPD-Fraktionschef Mützenich das geplante Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft auf alle anderen Branchen erweitern. Er sieht generell in allen Leih- und Werkverträgen einen Missbrauch und eine Ausbeutung von Arbeitskräften. Das Beklemmende daran ist, dass Mützenich nicht nur SPD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag ist, sondern nach den heute veröffentlichten Plänen von Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans als Kanzlerkandidat für die SPD 2021 ins Rennen geschickt werden soll.Auf Werkunternehmen und Auftraggeber sowie auf Entleiher und Verleiher kommen damit schwierige Zeiten zu. Die Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit tritt diesem Ansinnen entgegen. Sie wird sich vehement für eine Beibehaltung der Werkverträge in der Fleischwirtschaft und damit auch in alle anderen Branchen einsetzen. Hierzu benötigen wir auch Ihre Unterstützung. Treten Sie unserer Interessengruppe Werkverträge Fleisch bei. Weitere Information.
Bundesregierung plant Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit um 850 neue Zollbeamte
Wie aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Arbeitnehmerentsendegesetzes AEntG hervorgeht, plant diese eine Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Es wird hierin von einem Bedarf von 850 neuen Beamten ausgegangen. Diese sollen die Einhaltung der vermehrten Pflichten für Arbeitgeber stärker kontrollieren. Die damit einhergehenden Mehrkosten beziffert der Gesetzesentwurf mit 97 Mio. € jährlich. Hier steht zu befürchten, dass dieser jährliche Mehrbetrag durch die Kontrollen auch wieder hereingeholt werden soll. Arbeitgeber müssen daher zukünftig noch mehr als bisher mit Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit rechnen. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Heil plant Verbot für Werkverträge in der Fleischwirtschaft
In der vergangenen Woche kam es zu mehreren Corona-Fällen in Unterkünften osteuropäischer Werkarbeitnehmer. Diese waren an verschiedenen Schlachthöfen in Deutschland, u.a. in Coesfeld, eingesetzt. Daraufhin kündigte Bundesarbeitsminister Heil an, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der Werkverträge in der Fleischwirtschaft verbietet. Weiterlesen.
Selbständige oder Zeitarbeiter in der Pflege – Auswirkungen auf die Haftung des Entleihers, LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. 04.09.2019 – L 5 KR 120/19 B ER
Der Beschluss des LSG Schleswig-Holstein befasste sich mit der Frage der Haftung eines Entleihers für die ihm entliehenen Zeitarbeiter im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Verleihers. Die Deutsche Rentenversicherung forderte von einem Entleiher, der ein Alten- und Pflegeheim betreibt, für die bei ihm eingesetzten Pflegekräfte rückständige Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 20.550,70 Euro. Wie das Gericht sich entschied, erfahren Sie hier.
Betriebsübergang bei Vergabe von Buslinien, EuGH Urteil v. 27.2.2020 – C-298/18
Im vorliegenden Fall geht es um die zu erfüllenden Voraussetzungen eines Betriebsübergangs bei der Vergabe von Buslinien. Damit dieser vorliegt, müssen viele Faktoren gegeben sein, die eine Identität einer wirtschaftlichen Einheit wahren. Was man unter dieser Identität versteht, finden Sie unter dem folgenden Link.
Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung vom Werk- bzw. Dienstvertrag, LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 05.12.2019 – 21 TaBV 489/19
Im vorliegenden Fall befasst sich das LAG Berlin-Brandenburg unter anderem mit der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von einem Werk- oder Dienstvertrag. In einem Werkvertrag wurde vereinbart, dass ein Auftragnehmer sich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Weisungen des Einsatzbetriebes weiterzuleiten. Ob dies Folgen für werkvertragliche Abwicklung hatte, erfahren Sie hier.
Für SPD-Fraktionschef ist Verbot von Werkverträgen in der Fleischbranche nur der Anfang
Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks will der SPD-Fraktionschef Mützenich das geplante Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft auf alle anderen Branchen erweitern. Er sieht generell in allen Leih- und Werkverträgen einen Missbrauch und eine Ausbeutung von Arbeitskräften. Das Beklemmende daran ist, dass Mützenich nicht nur SPD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag ist, sondern nach den heute veröffentlichten Plänen von Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans als Kanzlerkandidat für die SPD 2021 ins Rennen geschickt werden soll.
Auf Werkunternehmen und Auftraggeber sowie auf Entleiher und Verleiher kommen damit schwierige Zeiten zu. Die Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit tritt diesem Ansinnen entgegen. Sie wird sich vehement für eine Beibehaltung der Werkverträge in der Fleischwirtschaft und damit auch in alle anderen Branchen einsetzen. Hierzu benötigen wir auch Ihre Unterstützung. Treten Sie unserer Interessengruppe Werkverträge Fleisch bei.
Entgeltschätzung für Zeitarbeiter aufgrund Equal Pay, LSG Berlin-Brandenburg Urteil – L 9 KR 19/17
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Nachforderung von Sozialabgaben für Leiharbeiter aufgrund der Entgeltschätzung von der Deutschen Rentenversicherung in Folge der Anwendung des Equal-Pay-Grundsatzes. Hierzu stellt sich die Frage, ob bzw. wann eine solche Entgeltschätzung zulässig ist. Wie das LSG entschied, erfahren Sie hier.
Bundesregierung plant Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit um 850 neue Zollbeamte
Wie aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Arbeitnehmerentsendegesetzes AEntG hervorgeht, plant diese eine Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Es wird hierin von einem Bedarf von 850 neuen Beamten ausgegangen. Diese sollen die Einhaltung der vermehrten Pflichten für Arbeitgeber stärker kontrollieren. Die damit einhergehenden Mehrkosten beziffert der Gesetzesentwurf mit 97 Mio. € jährlich. Hier steht zu befürchten, dass dieser jährliche Mehrbetrag durch die Kontrollen auch wieder hereingeholt werden soll. Arbeitgeber müssen daher zukünftig noch mehr als bisher mit Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit rechnen.
Heil plant Verbot für Werkverträge in der Fleischwirtschaft
In der vergangenen Woche kam es zu mehreren Corona-Fällen in Unterkünften osteuropäischer Werkarbeitnehmer. Diese waren an verschiedenen Schlachthöfen in Deutschland, u.a. in Coesfeld, eingesetzt. Daraufhin kündigte Bundesarbeitsminister Heil an, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der Werkverträge in der Fleischwirtschaft verbietet. Weiterlesen.
Zur Einordnung eines Maurers als Selbständiger oder als Arbeitnehmer, LSG Baden-Württemberg Urteil vom 08.08.2019 – L 7 BA 3027/18
Der Rechtsstreit betrifft die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Vermutung einer anhängigen Beschäftigung eines selbstständigen Maurers. Das LSG befasste sich mit der Frage, ob die Tätigkeit des Maurers selbstständig oder abhängig erfolgte. Das LSG setze sich intensiv mit dieser Frage auseinander. Näheres erfahren Sie hier.
Equal-Pay-Anspruch eines Zeitarbeiters wegen unzureichender Inbezugnahme auf einen Tarifvertrag, BAG, Urt. v. 16.10.2019 – 4 AZR 66/18
Im vorliegenden Fall ging es um Lohnansprüche eines Leiharbeiters auf Equal Pay. Im Arbeitsvertrag mit dem Verleiher erfolgte eine Inbezugnahme auf die Tarifverträge der Zeitarbeit. Daneben gab es auch vertragliche Regelungen, die den Leiharbeiter schlechter stellten. Wie das BAG entschied erfahren Sie hier.
Strafen für Parkverstöße durch Arbeitnehmerüberlassung, OLG Frankfurt Beschluss v. 3.1.2020 – 2 Ss-Owi 963/18
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Verhängung des Verwarnungsgeldes wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot durch einen Leiharbeiter eines privaten Dienstleisters. Wenn Sie erfahren möchten, ob solche Kontrollen und die Verhängung von Bußgeldern wegen Parkverstößen bei Einsatz von Leiharbeitern zulässig sind, klicken Sie auf den Link.
Neuer Verjährungsbeginn bei Hinterziehung von Sozialabgaben, BGH 13.11.2019 – 1 StR 58/19
Im vorliegenden Fall geht es um die Änderung des Verjährungsbeginns bei Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Was der BGH entschieden hat, erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Anspruch eines Zeitarbeiters gegen den Entleiher auf Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrages, BAG, Urteil v. 22.10.2019 – 1 AZR 217/18
Im vorliegenden Fall geht es um die Verpflichtung eines Entleihers einem Zeitarbeiter einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Ob der Entleiher nach 24 Monaten Überlassung ein Angebot einer Übernahme den Zeitarbeitern unterbreiten muss, erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Arbeitnehmerstatus eines Co-Trainers (Trainerassistenten) bei einem Sportverein, LAG Baden-Württemberg – Urteil vom 5.09.2019 15 Ta 2/19
Im Ausgangsfall befasste sich das LAG Baden-Württemberg mit der Frage über den Arbeitnehmerstatus eines Co-Trainers (Trainerassistenten) in einem Sportverein. Ob der Co-Trainer seine Tätigkeit selbständig ausübte, oder eine abhängige Beschäftigung vorlag, erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Einstweiliger Rechtschutz gegen die Versagung der Arbeitnehmerüberlassung, LSG Hamburg Beschluss v. 30.08.2019 – L 2 AL 36/19 B ER
Im vorliegenden Fall befasste sich das LSG über die Frage der Versagung der Arbeitnehmerüberlassung durch die Bescheide der Bundesagentur für Arbeit. Ob solche Bescheide rechtmäßig sind, erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Zivilrechtliche Konsequenzen des Corona-Virus
Seit dem Ausbruch des Corona-Virus werden die Auswirkungen auf die Wirtschaft immer deutlicher. Unternehmen schließen ihre Werke, Messen und Veranstaltungen werden abgesagt, und der Dienstleistungsmarkt ist so stark eingebrochen, wie noch nie zuvor. In der Folge stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen; die wesentlichen zivilrechtlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie stellen wir Ihnen unter dem folgenden Link kurz dar.
Wichtigste arbeitsrechtliche Fragen zum Coronavirus
Welche Folgen hat es für einen Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter eine nachgewiesene Coronavirus Infektion hat und welche Auswirkung hat dies für andere (nicht infizierte) Mitarbeiter? Zu diesen und anderen Fragen finden Sie eine Antwort unter dem folgenden Link.
Coronakrise – Entschädigung für betroffene Unternehmen bei Quarantänemaßnahmen
Der Coronavirus weitet sich immer mehr aus und die Politik greift zu immer radikaleren Maßnahmen. Die Schulen werden geschlossen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige aufgefordert zuhause zu bleiben. Allerdings gibt es Hoffnung. Weiterlesen
Selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung einer Lohnbuchhalterin, SG Dortmund Urteil v. 11.03.2019 – S 34 BA 68/18
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob die Tätigkeit einer Lohnbuchhalterin eine abhängige Beschäftigung darstellt, was dazu führt, dass diese der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt. Darüber entschied das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 11.03.2019. Weitere Information hierzu finden Sie unter dem folgenden Link.
Kein Branchenzuschlag in der Arbeitnehmerüberlassung bei tariflicher Deckelung!?- LAG Hamm Urteil vom 7.08.2019 – 3 Sa 404/19
Im vorliegenden Fall hatte das LAG Hamm über die Gewährung der Branchenzuschläge für Zeitarbeiter zu entscheiden. Auf das Arbeitsverhältnis fand ein Tarifvertrag für Arbeitnehmerüberlassung Anwendung. Im vorliegenden Fall ging es um die Zulässigkeit der Deckelung der Vergütung. Wie das LAG Hamm sich entschied, finden Sie unter dem folgenden Link.
Haftet der Bauherr als Bürge für den Mindestlohn der eingesetzten Arbeitnehmer? BAG, Urteil vom 16.10.2019, 5 AZR 241/18
In dem Fall ging es um die Frage, ob der Bauherr als Bürge für den Arbeitslohn der eingesetzten Arbeitnehmer haftet. Der Bauherr hatte eine ARGE beauftragt. Deren Mitglieder gerieten während der Bauphase in Insolvenz. Der Kläger wandte sich daraufhin an den Bauherrn. Weiterlesen
A1-Bescheinigung für Drittstaatsangehörige mit vorübergehendem Aufenthalt in EU-Mitgliedstaaten, EuGH Urteil vom 24.01.2019 – C-477/17
Im vorliegenden Fall geht es um die Weigerung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen für Drittstaatsangehörige seitens der niederländischen Behörde. Der EuGH setzt sich mit der Frage auseinander, ob Drittstaatsangehörige, auch wenn sie nur vorübergehend bei einem in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber angestellt sind, berechtigt sind, A1-Bescheinigung zu erhalten. Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link.
Zinsen der SOKA-BAU sind rechtmäßig, BAG, Urteil vom 28.08.2019, 10 AZR 549/18
Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen nach der Durchführung von Aufträgen von der SOKA-BAU zur Zahlung von Beiträgen aufgefordert werden. Teilweise trifft dies auch Verleiher, da es nach § 8 Abs. 3 AEntG genügt, dass die Zeitarbeiter mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die unter die Branchenmindestlöhne im Baugewerbe fallen. Eine weitere unangenehme Überraschung ergibt sich hierbei aus den Verzugszinsen, die die SOKA-BAU in Höhe von 1% pro Monat verlangt. Ist die SOKA-BAU berechtigt, diese Zinsen zu verlangen? Darüber entschied das BAG. Weiterlesen
Abgrenzung von Dienstvertrag und Leiharbeit bei Auftraggebern im öffentlichen Bereich, Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.05.2019, 17 P 17.1115
Im vorliegenden Fall beauftragte die Sozialstiftung Bamberg, die mehrere Kliniken und Zentren für Patienten und Senioren betreibt, ein privates Unternehmen mit dem Patientenbegleitdienst. Der Personalrat dieser Stiftung sah jedoch in dem Einsatz des Patientenbegleitdienstes eine verdeckte Leiharbeit. Der BayVGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob bei dem Dienstvertrag zur Patientenbegleitung verdeckte Leiharbeit vorliegt. Wie der Gerichtshof entschied, erfahren Sie unter dem folgenden Link.
Keine Rückzahlung von Beiträgen zur SOKA-BAU für die Vergangenheit, BAG, Urteil vom 24.09.2019, 10 AZR 562/18
Im vorliegenden Fall hatte das BAG zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber die Rückzahlung der ohne Rechtsgrund gezahlten Beiträge zur SOKA-BAU verlangen kann. Das BAG hatte nämlich die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für unwirksam erklärt. Somit bestand keine Pflicht zur Zahlung vom Beiträgen. Weiterlesen
Einsatz von Kurierfahrern als Solo-Selbstständige – Hinterziehung von Sozialabgaben – BGH, Urteil vom 18.07.2019, 5 StR 649/18
Im vorliegenden Fall setzte die Angeklagte, ein Logistikunternehmen, sechs Solo-Selbstständige als Kurierfahrer ein. Die Staatsanwaltschaft sah diese sechs Kurierfahrer nicht als Solo-Selbstständige, sondern als Arbeitnehmer an. Da diese nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden waren, erhob sie eine Anklage wegen Hinterziehung von Sozialabgaben, § 266a StGB.
Der BGH sah die Kurierfahrer nicht als Arbeitnehmer, sondern als Solo-Selbstständige an. Nach Ansicht des BGH seien die wesentlichen Kriterien für eine Eigenschaft als Arbeitnehmer nicht erfüllt worden. Der BGH grenzt in seinem Urteil sachgerecht Solo-Selbstständige von Arbeitnehmern ab und verneint eine Hinterziehung von Sozialabgaben. Er führt dies anhand einer Reihe von Indizien durch, die sowohl für die eine als auch für die andere Seite sprechen. Weiterlesen
Crowdworker sind keine Arbeitnehmer – oder doch!? – Urteil des LAG München vom 04.12.2019, 8 Sa 146/19
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem Kläger um einen Crowdworker. Er übernahm für verschiedene Unternehmen kleine Jobs, die ihm über die Internetplattform der Beklagten vermittelt wurden. Als die Plattform die Zusammenarbeit mit dem Kläger beenden wollte, berief dieser sich darauf, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorläge.
Fraglich ist nun, ob es sich bei einer Vereinbarung zwischen dem Crowdworker und dem Betreiber einer Internetplattform tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Hierüber hat das LAG München entschieden. Weiterlesen.
Save the date: 12. Seminar der AWZ am 15.05.2020 mit dem Schwerpunkt Compliance und Fremdpersonal
in diesem Jahr ist es uns gelungen, unser jährliches Seminar zum Thema Werkverträge und Zeitarbeit im Hotel „Kronasar“ im Europapark in Rust anbieten zu können. Wir dürfen Sie daher bitten, sich den folgenden Termin vorzumerken. Eine Einladung wird Ihnen im Neuen Jahr in gewohnter Weise zugehen. Weiterlesen
Arbeitnehmerstatus – Rückzahlung überzahlter Honorare von einem freien Mitarbeiter, BAG Urteil vom 26.6.2019 – 5 AZR 178/18
Das Urteil des BAG zeigt, dass im Falle eines Statusfeststellungsverfahrens, laut dem der Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters festgestellt wird, der Arbeitgeber auch Vorteile haben kann. Die freien Mitarbeiter können nicht die Privilegien eines Arbeitnehmers für sich in Anspruch nehmen und gleichzeitig das Doppelte verdienen als vergleichbare Arbeitnehmer. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Rückzahlung überbezahlter Honorare verlangen. Weiterlesen
Selbständige oder abhängig beschäftigte Honorarärzte, BSG Urteil vom 04.06.2019 – B 12 R 11/18 R
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Anästhesistin, die als Honorarärztin aufgrund eines „Konsiliararztvertrag“ in zwei Krankenhäusern tätig ist. Das BSG kam zu dem Ergebnis, dass die Anästhesistin in den vom Kläger betriebenen Krankenhäusern gegen Arbeitsentgelt abhängig beschäftigt und deshalb versicherungspflichtig ist. Weiterlesen
Zeitarbeitsfrühstück am 06.12.2019 – Einsatz ausländischer Fachkräfte in Deutschland
Auch diesmal war unser Zeitarbeitsfrühstück gut besucht. Es waren wieder Vertreter namhafter Zeitarbeitsunternehmen aus der Region vertreten, die sich über den Einsatz ausländischer Fachkräfte in Deutschland informieren wollten. Nachdem sich die Teilnehmer zunächst gestärkt hatten, begann Herr Rechtsanwalt Andorfer mit einem kurzen Impulsvortrag. Er erläuterte überblickartig rechtliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten. Im Anschluss daran kam es zu einem regen Austausch von Informationen und Erfahrungen der Teilnehmer. So berichteten einige Teilnehmer, wie sie bereits Fachkräfte, zum Beispiel aus der Pflege oder dem Handwerk für einen Einsatz gewinnen. Ebenfalls wurde über Erfahrungen mit deutschen Behörden hinsichtlich der Erteilung der Arbeitserlaubnisse berichtet.
Wir möchten uns auf diesem Wege für die zahlreiche Teilnahme an unserem Zeitarbeitsfrühstück bedanken. Über die nächsten Termine halten wir Sie via Homepage und unsere Socialmediakanäle auf dem Laufenden.
Keine Hinterziehung von Sozialabgaben, wenn der Täter seine Stellung als Arbeitgeber nicht für möglich gehalten und Verletzung der Abführungspflicht nicht billigend in Kauf genommen hat, BGH Urteil vom 24.09.2019 – 1 StR 346/18
Der BGH hat entschieden, dass der Vorsatz für die Hinterziehung von Sozialabgaben (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann anzunehmen ist, wenn der Täter seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende Sozialabgabenpflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen hat.
Der vorliegende Fall handelt von einem Angeklagten, der in den Jahren 2008 bis 2014 über ein Einzelunternehmen osteuropäische Pflegekräfte an Privathaushalte in Deutschland vermittelte. Anmeldungen der Pflegekräfte zur Sozialversicherung wurden nicht vorgenommen und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Fraglich ist nun, ob es sich hier um eine pflichtwidrige Hinterziehung von Sozialabgaben handelt. Weiterlesen
Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf
Im Oktober nahm die Europäische Arbeitsbehörde ihre Tätigkeit auf, dies berichtete die Europäische Kommission. Die Aufgaben dieser Behörde betreffen die Freizügigkeit und die Entsendung von Arbeitnehmern, die Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie spezifische Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor. Weiterlesen
Rückblick zur Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (AWZ) vom 22.11.2019 um 13:00 Uhr
Am 22.11.2019 hielten wir unsere diesjährige Mitgliederversammlung mit 17 aus der gesamten Republik und dem angrenzenden Ausland angereisten Mitgliedern in unseren Räumlichkeiten ab.
Nach einer freundlichen Begrüßung mit kleinem Imbiss wurden die Tagesordnungspunkte seitens unserer AWZ-Rechtsanwälte vorgetragen und auch angeregt in großer Runde diskutiert. Diese beinhalteten, neben dem Jahres-und Rechenschaftsbericht des Vorstandes vorrangig unsere Aktionen im Bereich der Imageverbesserung von Werkverträgen, daneben richtungsweisende Urteile (z.B. Andritz-Urteil des EuGH) und neue Gesetze im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung und dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz.
Auch stand eine neue Vorstands-Wahl an, wobei drei neue Vorstände hinzu gewählt wurden.
Die Veranstaltung fand großen Zuspruch und hohes Interesse, so dass man unumwunden von einem großen Erfolg sprechen darf. Nicht zuletzt auch aufgrund dessen, dass die meisten Mitglieder auch nach dem offiziellen Teil auch gerne noch bei Snacks und Getränken lange blieben, um die behandelten Themen weiter intensiv zu besprechen.
Keine Belehrungspflicht bei langfristig erkrankten Arbeitnehmern hinsichtlich der Übertragung von Urlaubsansprüchen bei Nichtannahme, LAG Hamm, Urteil vom 24.07.2019 – 5 Sa 676/19
Das LAG Hamm hat beschlossen, dass bei einer langfristig erkrankten Arbeitnehmerin keine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend besteht, dass im Fall der Übertragung die Urlaubsansprüche bei Nichtannahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres erlöschen.
Im vorliegenden Fall erkrankte die Klägerin langfristig und konnte im Jahr 2017 14 Tage ihres Urlaubsanspruchs nicht nehmen, weshalb sie die Beklagte zur Abgeltung des Urlaubs aufforderte. Weiterlesen
Entzug der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei arbeitsrechtlichen Verstößen
Der Fall behandelt den Entzug einer über 30 Jahre bestehenden unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei arbeitsrechtlichen Verstößen. Die Entscheidung zeigt auf, welche Risiken Verleiher eingehen, die sich nicht an rechtliche Vorgaben halten. Die Entscheidung ist auch insofern lesenswert, als dass sie zeigt, dass auch kleinere arbeitsrechtliche Verstöße zum Entzug der Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung führen können. Weiterlesen
Zeitarbeit in der Pflege soll verboten werden
Das Land Berlin möchte Zeitarbeit in der Pflege verbieten. Zeitarbeiter werden im Vergleich zum Stammpersonal oft besser entlohnt und können sich Schicht- und Wochenenddienste aussuchen. Dies sorgt für Unmut. Weiterlesen
Zweite Tarifrunde in der Zeitarbeit ergebnislos
Auch in der zweiten Tarifrunde konnten sich Gewerkschaft und Arbeitgeberseite noch nicht auf einen neuen Tarifvertrag einigen. Während die Gewerkschaften 8,5% mehr Lohn für eine Laufzeit von zwölf Monaten fordern, bot die Arbeitgeberseite eine geringere Lohnerhöhung für die Laufzeit von vier Jahren an. Auch beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld war man sich nicht einig. Die Gewerkschaften fordern ein volles dreizehntes Monatsgehalt sowie einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder. Die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP wiesen dies zurück. Auch beim Urlaub konnte noch keine Einigung erzielt werden. Weiterlesen
Abgrenzung der Tätigkeit eines Übersetzers als Arbeitnehmer oder als Selbständiger, BAG Urteil vom 21.5.2019 – 9 AZR 295/18
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung des Vertragsverhältnisses und in diesem Zusammenhang darüber, ob das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis oder ein freier Dienstvertrag ist. Die Beklagte beschäftigte den Kläger seit 2012 auf der Grundlage mehrerer „Honorarverträge“ als Übersetzer für die arabische Sprache.
Das BAG führte aus, dass das Landesarbeitsgericht widersprüchliche Feststellungen gemacht hat. Einerseits stellte das LAG fest, dass die Beklagte dem Kläger die jeweiligen Übersetzungsaufträge zugeteilt habe. Andererseits nahm das LAG an, dass die Beklagte dem Kläger Aufgaben zur Erledigung angeboten habe. Räumt ein Vertrag einer Vertragspartei lediglich die Befugnis ein, der anderen Vertragspartei ein Angebot zu unterbreiten, welches diese Vertragspartei nicht annehmen muss, spricht dies gegen die Annahme eines Weisungsrechts.
Das BAG äußerte sich im Großen und Ganzen positiv. Weiterlesen
Strafen müssen verhältnismäßig sein, EuGH Urteil vom 12.09.2019, C-64/18 u.a.
Aufgrund der Zweifel an der Vereinbarkeit von hohen Mindeststrafen mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen legte das österreichische Landesverwaltungsgericht dem EuGH die Rechtssache vor. Der EuGH entschied, dass eine nationale Regelung, die vorsieht, dass im Fall der Nichteinhaltung von Verpflichtungen sowohl gegen den Erbringer von Dienstleistungen als auch gegen ihren Empfänger Sanktionen verhängt werden, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt. Zwar kann die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch die Ziele des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer sowie der Bekämpfung von Betrug, insbesondere Sozialbetrug, und der Verhinderung von Missbräuchen gerechtfertigt sein. Dabei muss die Härte der verhängten Sanktion der Schwere des geahndeten Verstoßes entsprechen. Außerdem dürfen die nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässigen administrativen oder repressiven Maßnahmen nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit diesen Rechtsvorschriften in legitimer Weise verfolgten Ziele erforderlich ist.
Im vorliegenden Fall steht die fragliche Beschränkung nicht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der geahndeten Verstöße, die in der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen und die Bereithaltung von Lohnunterlagen. Weiterlesen
Arbeitsplatzbezogene Berücksichtigung von Zeitarbeitern für Schwellenwerte in der Unternehmensmitbestimmung, BGH Beschluss vom 25.06.2019 –II ZB 21/18
Nach § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG sind Zeitarbeiter bei der Ermittlung von Schwellenwerten nur mitzuzählen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass diese Einsatzdauer nicht arbeitnehmer-, sondern arbeitsplatzbezogen zu bestimmen. Hiernach ist maßgeblich, ob das Unternehmen während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Zeitarbeitern besetzt. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um den Einsatz bestimmter oder wechselnder Zeitarbeiter handelt und ob die Zeitarbeiter auf demselben oder auf verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Ist dies der Fall, sind die betreffenden Arbeitsplätze bei der Bestimmung des Schwellenwerts nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG mitzuzählen, wenn die Beschäftigung von Zeitarbeitern über die Dauer von sechs Monaten hinaus regelmäßig erfolgt. Weiterlesen
After Work Meeting “ Wie sichert man Werkverträge ab“
Nochmal zu Erinnerung an alle Interessierten.
Am 22.10.2019 veranstaltet die Logistik Initiative Hamburg zusammen mit unserer AWZ im Café Schmidtchen um 17.00 Uhr ein Logistik After Work
zum Thema „Wie sichert man Werkverträge ab“ Nähere Infos gibt es unter dem folgenden Link:
Kanzlei informiert bei der IHK Stuttgart interessierte Unternehmer über den Einsatz von Werkverträgen und Zeitarbeit
Die IHK Stuttgart lud am 12.09.2019 annähernd 60 interessierte Unternehmer ein, die sich über den Einsatz von Fremdpersonal in Ihrem Unternehmen informieren wollten. Herr Rechtsanwalt Andorfer stellte den Teilnehmern die rechtlichen Anforderungen dar. Weiterlesen
Arbeitnehmereigenschaft eines Fahrers ohne eigenes Betriebsmittel, Beschluss des LAG Hessen vom 14.02.2019 – 10 Ta 350/18
Ein Busfahrer, der sich, ohne ein eigenes Fahrzeug zu besitzen, für nur eine Busreise bei einem Busunternehmen bewirbt und den Auftrag im Rentenalter ausführt, ist kein Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB. Zur Begründung seiner Arbeitnehmereigenschaft hätte ein schlüssiger Sachvortrag gereicht. Weiterlesen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität präsentiert. Unternehmen haben bei Verfehlungen ihrer Mitarbeiter oder Organe mit härteren Sanktionen zu rechnen. Compliance-Bemühungen werden bei der Sanktionierung berücksichtigt. Die wichtigsten neuen Regelungen finden Sie hier.
Arbeitgeber lehnen von der Leyens Idee eines EU-weiten Mindestlohns ab
Von der Leyen Idee eines EU weiten Mindestlohns wird von den Arbeitgebern abgelehnt. In der EU ist die Spanne der Lohnsysteme zu groß. Weiterlesen
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung massiv gestärkt. Sie erhält eine Vielzahl zusätzlicher Befugnisse im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde und deutlich mehr Personal. Hiermit sollen insbesondere Arbeitnehmer vor Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen geschützt und die staatlichen Einnahmen gesichert werden. Weiterlesen
Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal, BAG Beschluss vom 12.3.2019 – 1 ABR 48/17
Aus dem vorliegenden Fall wird deutlich, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen kann, über Arbeitsunfälle vom Fremdpersonal unterrichtet zu werden. Nach § 89 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz hat sich der Betriebsrat unter anderem für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb „einzusetzen“. Dieses Hinzuziehungsrecht ist umfassend ausgestaltet und bezieht sich – neben den Unfalluntersuchungen – auf „alle im Zusammenhang mit der Unfallverhütung“ stehende „Besichtigungen“ und „Fragen“. Die letztgenannte Formulierung zeigt, dass unabhängig von konkreten Besichtigungen und Unfalluntersuchungen die Beteiligung des Betriebsrats im Bereich der Unfallverhütung weitreichend gewährleistet sein soll.
Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats umfasst auch Unfälle, die Arbeitnehmer erleiden, die weder bei dem Arbeitgeber angestellt sind, noch deren Zeitarbeitnehmer sind. Aus den Arbeitsunfällen des Fremdpersonals können arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse für die betriebszugehörigen Arbeitnehmer, für die der Betriebsrat zuständig ist, gewonnen werden. Weiterlesen
Streikbrecherverbot im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, BVerfG Beschluss vom 25.02.2019 – 1 BvR 842/17
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine einstweilige Anordnung gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. § 11 Abs. 5 AÜG enthält in seiner neuen Fassung das Verbot, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer einzusetzen, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Zeitarbeiter dürfen also nicht auf mittelbar oder unmittelbar streikbetroffenen Arbeitsplätzen tätig werden, während der Betrieb unmittelbar vom Arbeitskampf betroffen ist. Der Gesetzgeber will mit der Regelung die Position von Leiharbeitskräften stärken und eine missbräuchliche Einwirkung auf Arbeitskämpfe unterbinden.
Das BVerfG lehnte die Beschwerde ab und kam zu dem Ergebnis, dass es keine Nachteile erkennbar sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen können. Außerdem ist es nicht ersichtlich, warum es der Beschwerdeführerin nicht möglich sein sollte, im Falle eines Arbeitskampfes den Betrieb ohne den Einsatz von Leiharbeitskräften fortzuführen. Beispielsweise könnte man eigene arbeitswillige Arbeitskräfte oder zu diesem Zweck befristet eingestellte Kräfte oder aber Drittpersonal im Rahmen eines Werkvertrages einsetzen. Weiterlesen
Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz (Equal-Pay) für Zeitarbeiter durch Tarifverträge, Urteil LAG Nürnberg von 20.02.2019 – 2 Sa 402/18
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über Entgeltdifferenzansprüche des Klägers wegen des Gleichstellungsgrundsatzes nach dem AÜG („Equal-Pay“).
Die Arbeitsvertragsparteien können durch arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit diese den Gesamtschutz der Zeitarbeiter in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen achten. Mit Gesamtschutz der Zeitarbeiter ist die Einhaltung einer allgemeinen Untergrenze der Arbeitsbedingungen gemeint, die über die für alle Arbeitnehmer geltenden Mindeststandards hinausgeht.
Diese Abweichung steht im Einklang mit EU-Leiharbeitsrichtlinie. Weiterlesen
Unzuverlässigkeit eines Verleihers, Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2019 – L 20 AL 188/18 B ER
Die Zuverlässigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 AÜG ist nicht nur bei der Neuerteilung, sondern auch bei jeder Verlängerung der Erlaubnis zu prüfen. Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, im Interesse der Sicherheit des sozialen Schutzes der Leiharbeitnehmer unzuverlässige Verleiher aus dem Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auszuschalten.
Ein Verleiher muss als unzuverlässig angesehen werden, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass sein Gewerbe nicht im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird. Dabei handelt es sich um arbeitsrechtliche Verstöße im Kernbereich, wie die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen. Weiterlesen
Falsche Vorurteile über Zeitarbeit
Heutzutage gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen über die Zeitarbeit. Hierzu schaute sich die Redaktion Hamburg040 die Fakten an und brachte zum Ausdruck, dass viele Vorurteile über die Zeitarbeit oft nichts mit der Wahrheit und Realität zu tun haben.
Zeitarbeit in Hamburg, die stark wächst, ist ein sehr wichtiger Faktor für den hanseatischen Wirtschaftserfolg. Genau wie die Vollzeitangestellten haben die Zeitarbeiter alle Sozialleistungen, vollen Anspruch auf Urlaub und eine garantierte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In Bezug auf Einkommen sind Zeitarbeiter auch nicht schlechter gestellt, als Arbeitnehmer
Außerdem ist die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes mit enormen Kosten für Arbeitgeber verbunden. Deswegen ist für Betriebe viel einfacher erstmal einen Zeitarbeiter einzusetzen. Daraus kann später auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag werden.
Besonders wichtig ist die Zeitarbeit für kleine und mittelständische Unternehmen. Weiterlesen
Markt der IT-Freiberufler – Studie 2019
IT-Freiberufler werden weiterhin nachgefragt. Die aktuelle Studie der COMPUTERWOCHE zeigt, dass die Arbeitnehmerüberlassung Unternehmen, Dienstleister und IT-Freiberufler vor Probleme stellt. Die arbeitsmarktpolitischen Regulierungen sind die größten Herausforderungen für IT-Branche. Im Rahmen der Studie der Computerwoche wurden 1.016 Interviews mit IT-Experten durchgeführt. Weiterlesen
Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zur Personalgestellung, LAG Urteil vom 06.02.2019 –7 Sa 515/17
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Personalgestellung. Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 1999 bei der Beklagten als Arbeiter im Bereich der Wasserversorgung eingesetzt. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Arbeitsvertrag vom 14. September 1999 zugrunde. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.
Die Beklagte unterrichtete den Kläger mit dem Schreiben vom 22. März 2017, dass die technische Betriebsführung des Betriebszweiges Wasserversorgung, d. h. die Tätigkeit des Klägers, auf die K. übertragen werde. Gleichzeitig unterliege laut diesem Schreiben der Kläger dem Direktionsrecht der K.
Bei der Personalgestellung handelt es sich in der Regel um eine echte Arbeitnehmerüberlassung. Nicht destotrotz ist die Personalgestellung im vorliegenden Fall aus dem Anwendungsbereich des AÜG durch den § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG wirksam herausgenommen. Danach sind die Vorgaben des AÜG auf die Personalgestellungen nicht anwendbar, die in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vorgesehenen sind. Die Gesetzesbegründung zu dieser Vorschrift nennt ausdrücklich § 4 Abs. 3 TVöD als Beispiel für die in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vorgesehenen Personalgestellungen, für die die Vorgaben des AÜG in weiten Teilen nicht anwendbar sein sollen. Weiterlesen.
Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung – Ermessen von Bundesagentur für Arbeit, LSG Hamburg Urteil vom 30.01.2019 – L 2 AL 18/18
Die Klägerin betreibt eine Eventagentur im Bereich der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, eine Vermittlung von Künstlern und Hostessen, Catering, Gebäudemanagement sowie einen Wach- und Sicherheitsservice. Im Veranstaltungsbereich überlässt sie gewerbsmäßig Arbeitnehmer.
Im vorliegenden Fall begehrt die Klägerin die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Nach § 2 Abs. 5 Satz 1 AÜG kann die Erlaubnis unbefristet erteilt werden, wenn der Verleiher drei aufeinanderfolgende Jahre lang tätig war. Diese Regelung wurde bewusst als Kann-Vorschrift ausgestaltet. Grundsätzlich ist eine jährliche Verlängerung der Erlaubnis erforderlich, um eine wirksame Kontrolle der Verleiher zu gewährleisten. Eine Ausnahmemöglichkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Verleiher aufgrund einer mindestens dreijährigen einwandfreien Geschäftspraxis die Gewähr dafür bietet, dass er sich auch künftig gesetzestreu verhält. Diese Kann-Vorschrift ermögliche der Bundesagentur für Arbeit ein flexibles Verfahren. Weiterlesen
Zeitarbeit Ausland – Entsendung von kroatischen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen nach Österreich über ein Unternehmen mit Sitz in Italien, EuGH Urteil vom 18.11.2018 – C-18/17
Im Ausgangsfall wird unter anderem die Dienstleistung der Überlassung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern von einem in Italien ansässigen Unternehmen gegenüber einem anderen in Italien ansässigen Unternehmen erbracht, das diese Arbeitskräfte in Österreich zur Erbringung seiner Dienstleistung verwendet. Der EuGH entschied, dass eine solche Konstellation der Zeitarbeit in den Anwendungsbereich von Art. 56 und 57 AEUV fällt. Art. 56 AEUV findet immer Anwendung, wenn ein Leistungserbringer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbietet und zwar unabhängig vom Niederlassungsort der Empfänger dieser Dienstleistungen. Dabei bleibt der Umstand, dass Zeitarbeiter drittstaatsangehörige Arbeitnehmer sind, ohne Bedeutung.
Daher kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass ein Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, zu verlangen, dass Drittstaatsangehörige, die einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen von einem anderen ebenfalls in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen zum Zweck der Erbringung einer Dienstleistung im erstgenannten Mitgliedstaat überlassen werden, über eine Beschäftigungsbewilligung verfügen. Weiterlesen
Dienstreisenbürokratie im Binnenmarkt
In einem weiteren FAZ-Beitrag berichtet Indra Hadeler, Stellvertretende Geschäftsführerin bei Gesamtmetall über erstickende Regelungen bei den Arbeitnehmerentsendungen, die einen großen bürokratischen Aufwand zu Folge haben. Hierunter müsse zukünftig nach der neuen Entsenderichtlinie statt der bisherigen Mindestentgeltsätze die „Vergütung“ eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Zielland gezahlt werden. Außerdem müsse in der Zukunft bei jeder Entsendung, deren Dauer 12 Monate übersteigt, das gesamte Arbeitsrecht des Ziellandes angewandt werden. Generell verlangt die Neuregelung erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Verwaltung von Entsendungen.
Ferner wird die Unverhältnismäßigkeit bei Dienst- oder Geschäftsreisen bemängelt, da in der Richtlinie jede im Rahmen des Arbeitsverhältnisses veranlasste Grenzüberschreitung innerhalb der EU, wenn auch nur für wenige Stunden, eine Entsendung sein kann. Unklar bleibt die Regelung für Dienstreisen ohne Dienstleistungsbezug wie Teilnahme an konzerninternen Meetings, Fortbindungen usw. Hierzu klärt dies aus Mangel einer Rechtsgrundlage jeder Mitgliedstaat unterschiedlich. Weiterlesen
Der Einsatz von freiberuflichen IT-Spezialisten soll erleichtert werden
Das Handelsblatt berichtet, dass die SPD die bisherige Regelung zu Werkverträgen und Leiharbeit wieder lockern möchte, weil sie den Wettbewerb gefährdet sieht. In einem Positionspapier fordert das SPD-Wirtschaftsforum, IT-Freelancer von der Regulierung auszunehmen, wenn sie ein hohes Einkommen und eine angemessene Altersvorsorge nachweisen. Weiterhin heißt es in dem Papier, dass Digitalisierungsexperten mit hohen Verdiensten „nicht unter die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Schutzbedürftigkeit, die grundsätzlich nicht infrage gestellt werden soll“ fielen. Weiterlesen
Selbständige contra Scheinselbständige bei Bühnenarbeitern, BGH Beschluss vom 13.12.2018, 5 StR 275/18
Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte, Geschäftsführer einer GmbH, zu einem Jahr und sechs Monaten wegen Hinterziehung von Sozialabgaben verurteilt. Diese GmbH setzte Selbständige für Bühnenaufbau, Licht- und Tontechnik ein. Der Angeklagte nahm Kontakt zu arbeitswilligen Personen auf, buchte sie und teilte sie für bestimmte Veranstaltungen ein. Selbständige wurden im Team tätig.
Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass die Selbständigen Arbeitnehmer des Angeklagten waren. Für die abhängige Tätigkeit sprachen die Eingliederung in den Betrieb und Weisungen des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung. Weiterlesen
Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Möglichkeit der Geltendmachung in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen, EuGH Urteil vom 6.11.2018 – C-684/16
Im vorliegenden Fall kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass das nationale Gericht eine nationale Regelung unangewendet lassen soll und dafür Sorge zu tragen hat, dass der Arbeitnehmer weder seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub noch die finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub verlieren kann. Anderenfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er mit aller gebotenen Sorgfalt den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt hat, den Urlaub zu nehmen. Weiterlesen
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung – keine Rückwirkung auf Überlassungen vor Änderung des AÜG, ArbG Mainz, Urteil vom 28.06.2018, 3 Ca 111/18
Das Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung nach § 9 Abs 1 Nr 1a AÜG findet nicht rückwirkend auf Überlassungen, die bereits vor dem 1. April 2017 begonnen haben, Anwendung.
Das ArbG kam zu dem Ergebnis, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten kein Arbeitsverhältnis wegen Verletzung der Konkretisierungs- und Kennzeichnungspflicht gegeben war, weil der Beginn der Arbeitnehmerüberlassung unstreitig auf einen Zeitpunkt vor Geltung des AÜG in der neuen Fassung fiel. Weiterlesen
Illegale Arbeitnehmerüberlassung – Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, BAG Urteil vom 20.03.2018 – 9 AZR 508/17
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger das Recht verwirkt hat, sich für die Zeit ab dem 1.4.2014 auf das Bestehen eines kraft gesetzlicher Fiktion nach § 10 I 1 iVm § 9 Nr. 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu berufen.
Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass das Landesarbeitsgericht zu Unrecht angenommen hat, dass der Kläger sein Recht verwirkt hat, sich auch für die Zeit ab dem 1. April 2014 auf das (Fort-) Bestehen eines gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses zu berufen. Aus diesem Grund hob das BAG das Urteil des LAG Baden-Württemberg auf und stellte das Urteil des ArbG wieder her. Danach besteht das zwischen den Parteien nach § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1 AÜG zustande gekommene Arbeitsverhältnis auch über den 31. März 2014 hinaus fort. Weiterlesen
Fachkräfte für alle – nur nicht für die Zeitarbeit
Die FAZ berichtet über den verabschiedeten Entwurf des neuen Einwanderungsgesetzes, nach dem Unternehmen nicht mehr nur Akademiker aus Drittstaaten anwerben können, sondern auch Menschen mit einer klassischen Berufsausbildung. Nur die Zeitarbeit wird weiterhin ausgeschlossen. Im § 40 des aktuellen Aufenthaltsgesetzes heißt es, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zum Erteilen eines Aufenthaltstitels für Ausübung einer Beschäftigung sei zu versagen, „wenn der Ausländer als Leiharbeitnehmer tätig werden will.“ Dies kritisiert Sebastian Lazay, der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). Die Zeitarbeitsbranche hatte gehofft, dass dieser Paragraph gestrichen würde. Laut Lazay gehe es nicht um die Zeitarbeit, sondern darum, dass die deutsche Wirtschaft Fachkräfte aus dem Ausland brauche.
Aus der Praxis berichtet Andreas Nusko, Geschäftsführer des mittelständischen Personalvermittlers Franz und Wach. Das Problem sei nicht die Aufträge zu bekommen, sondern die Stellen zu besetzen. Der Bedarf sei so groß, sodass seine Firma mit deren Fachkräften beim Kunden jeden Preis erzielen könne. In dieser Hinsicht seien mittelständische Firmen besonders benachteiligt, die im Gegensatz zu den großen Konzernen es sicher nicht allein schaffen, Personal im Ausland zu suchen. Weiterlesen
Ungeliebte Zeitarbeit
Nach einem Artikel in der FAZ wird deutlich, dass Unternehmen der Zeitarbeit wissen, wie man Menschen ausländischer Herkunft in Arbeit bringt. Dies zeigt ein Beispiel über Flüchtlinge. Fast 120.000 Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern fanden im vergangenen Jahr Arbeit in Deutschland. Dabei kam mehr als ein Drittel davon in der Zeitarbeit unter. Nichtsdestotrotz wird die Zeitarbeit in der Zukunft als einzige Branche keine Fachkräfte aus Drittländern anwerben dürfen. Es besteht der Verdacht, dass eine ungeliebte Branche wieder einmal kleingehalten werden soll.
Videoüberwachung von Schlachthöfen
Der Westdeutsche Rundfunk berichtet, dass NRW und Niedersachsen eine Bundesratsinitiative in Bezug auf die Videoüberwachung von Schlachthöfen starten. Nach mehreren Skandalen in Schlachthöfen wollen die CDU-Ministerinnen (Ursula Heinen-Esser und Barbara Otte-Kienast), dass in allen Schlachthöfen Überwachungskameras angebracht werden. Die Kameras sollen nicht die kompletten Schlachthöfe im Blick haben, sondern sensible Bereiche wie die Anlieferung der Tiere, die Betäubung und die Tötung.
Hierzu sagt jedoch der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass Arbeitnehmer nicht pauschal und ohne Anlass überwacht werden dürften. Außerdem nutzt die NGG diesen Verstoß um Werkverträge anzuprangern. In der NGG-Pressemitteilung fordert der NGG-Vize, Werkverträge in Kernbereichen der Produktion zu verbieten. Ferner neigt die NGG zu unangekündigten Kontrollen mit Sonderzugangsrecht unter Verstoß gegen Hygienevorschriften.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2019, Bundesministerium der Finanzen
Das Bundesministerium hat mit seinem Schreiben vom 28. November 2018 aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. EStG die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungs-kosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2019 bekannt gemacht. Die Pauschalen für alle Länder sind in der dem Schreiben anliegenden Übersicht zu entnehmen.
Danach ist bei eintägigen Reisen ins Ausland der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den zwischentagen Folgendes:
- Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
- Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
- Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
Im Falle der Gestellung von Mahlzeiten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale vorzunehmen. Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Absatz 4a Satz 8 für Frühstück um 20 Prozent, für Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent zu kürzen.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.
Wirtschaft warnt vor Exodus der IT-Experten durch Regulierung der Leiharbeit
Das Handelsblatt berichtet über die negativen Folgen der Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen für die IT-Experten. Mitte vergangenen Jahres hatten sich 15 Unternehmen, darunter BASF, BMW, Daimler, die Deutsche Telekom etc., an Bundesminister Hubertus Heil gewandt und vor neuen Hürden beim Aufbruch in die digitale Zukunft gewarnt. Sie wiesen auf die Bürde des Einsatzes selbständiger IT-Experten in den Betrieben durch die stärkere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen hin.
Gut gemeinte, aber schlecht gemachte Regulierung beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands, kritisiert Carlos Frischmuth, Vorstandschef des Bundesverbandes selbständige Wissensarbeit und Managing Director des Personaldienstleiters Hays. Der Bundesverband selbständige Wissensarbeit engagiert sich schon lange für eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Kriterien wie „Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers“ oder „Tätigkeit vor Ort“ seien aber bei IT-Experten unpassend, so Frischmuth. Nach Ansicht des Verbands sollte dagegen als selbstständig derjenige gelten, wer das unternehmerische Auftreten durch eine eigene Website oder Gründung einer GmbH belegen kann.
Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach und des Instituts der deutschen Wirtschaft bewerten 90 Prozent der befragten IT-Freelancer ihre wirtschaftliche Lage als gut oder sehr gut. 56 Prozent sehen jedoch ihre Selbständigkeit durch die Regulierung und das Thema Scheinselbständigkeit bedroht. Weiterlesen
Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Verlust des nicht genommenen Jahresurlaubs laut dem nationalen Recht, EuGH Urteil vom 6.11.2018 – C-619/16
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien um die Zahlung einer finanziellen Vergütung für den vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub.
Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber in Anbetracht des zwingenden Charakters des Rechts auf bezahlten Jahresurlaub und angesichts des Erfordernisses, die praktische Wirksamkeit von Art. 7 der Richtlinie 2003/88 zu gewährleisten, u. a. verpflichtet ist, konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun, und ihm, damit sichergestellt ist, dass der Urlaub ihm noch die Erholung und Entspannung bieten kann, zu denen er beitragen soll. Außerdem hat der Arbeitgeber klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugs- oder eines zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn dies in einen solchen Zeitraum fällt, verfallen wird.
Kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er mit aller gebotenen Sorgfalt gehandelt hat, um den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage zu versetzen, den ihm zustehenden bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, verstieße das Erlöschen des Urlaubsanspruchs und – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – das entsprechende Ausbleiben der Zahlung einer finanziellen Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub gegen Art. 7 Abs. 1 und gegen Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88. Weiterlesen
Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendungen, BAG Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.
Im Falle der Tätigkeit außerhalb des Betriebs gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf gerichtet ist, Kunden aufzusuchen – sei es, um dort Dienstleistungen zu erbringen, sei es, um Geschäfte für den Arbeitgeber zu vermitteln oder abzuschließen. Dazu gehört zwingend die jeweilige An- und Abreise, unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen.
Dasselbe gilt für Reisen, die wegen einer vorübergehenden Entsendung zur Arbeit ins Ausland erforderlich sind. Diese sind fremdnützig und damit jedenfalls dann Arbeit im vergütungsrechtlichen Sinn, wenn sie – wie im Streitfall – ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen und in untrennbarem Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung stehen. In diesem Fall gehören – wie die Fahrt des Arbeitnehmers zu und von einer (inländischen) auswärtigen Arbeitsstelle – Hin- und Rückreise bei der vorübergehenden Entsendung ins Ausland zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten. Weiterlesen
Voraussetzungen für den Einsatz von Zeitarbeitern aus Drittstaaten
Im vorliegenden Fall ging es um den Einsatz von türkischen Zeitarbeitern in den Niederlanden. Die Zeitarbeiter wurden von einer deutschen Firma entsandt. Für die Zeitarbeiter lagen deutsche Arbeitserlaubnisse vor. Weiterlesen
Der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2019
Seit dem 1.01.2017 betrugt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro. Alle zwei Jahre wird der gesetzliche Mindestlohn laut dem Mindestlohngesetz neu festgelegt. Mit der Verordnung vom 13.11.2018 folgte die Bundesregierung dem Vorschlag der Mindestlohn-Kommission über die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns und legte den neuen Mindestlohn fest. Danach steigt der Mindestlohn zum 1.01.2019 auf 9,19 Euro, und zum 1.01.2020 auf 9,35 Euro.
Außerdem gibt es in Bezug auf Tarifverträge keine Übergangsfrist mehr. Im Jahr 2019 darf es in keiner Branche weniger bezahlt werden, als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. Dies berichtet der Deutsche Gewerkschaftsbund. Weiterhin fasst der Deutsche Gewerkschaftsbund alle geltenden Erhöhungen der Branchenmindestlohne ab dem Jahr 2019 zusammen. http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2019-was-aendert-sich-in-2019
Ordentliche Kündigung – Betriebsratsanhörung – Auslandseinsatz, BAG Urteil vom 24.05.2018 – 2 AZR 54/18
Nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Gemäß Satz 2 der Bestimmung hat ihm der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Nach deren Satz 3 ist eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben Leiharbeitnehmer auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. Die Regelung stellt für Inlandsarbeitsverhältnisse klar, dass Leiharbeitnehmer betriebsverfassungsrechtlich grundsätzlich Teil der Belegschaft des Verleiherbetriebs sind und auch während der Dauer ihrer Überlassung in die dortige Betriebsorganisation eingegliedert bleiben. Handelt es sich um eine andere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, kommt ggf. eine entsprechende Anwendung von § 14 Abs. 1 AÜG in Betracht. Demzufolge ist vor dem Kündigungsausspruch bei der gebotenen normzweckorientierten Betrachtung von § 14 Abs. 1 AÜG ein beim überlassenden Arbeitgeber gebildeter Betriebsrat zu beteiligen. Weiterlesen
SPD will Mindestlohnkommission ausbremsen
Die Stuttgarter Zeitung berichtet, dass der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ankündigte, bis 2020 ein neues Verfahren zur Mindestlohn-Festsetzung zu entwerfen. Ziel sei, die Lohnuntergrenze in Richtung zwölf Euro zu entwickeln. Zur Begründung verwies Heil auf die bis zum Jahr 2020 ohnehin vorgesehene Evaluation der bestehenden Gesetzesregelung.
Daraufhin reagierte der Gewerkschaftsbund (DGB), dass die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns weiterhin Aufgabe der Mindestlohn-Kommission bleiben müsse, was der Grundsatz der Tarifautonomie gebiete. Weiterlesen
Bessere Arbeitsbedingungen für Fernfahrer in der EU
Die Frankfurter Allgemeine berichtet, dass die EU-Staaten die zwei Millionen Fernfahrer in der Europäischen Union vor Ausbeutung und Spediteure vor unfairer Konkurrenz schützen wollen. Die Verkehrsminister haben sich auf ein Gesetzespaket geeinigt, das noch mit dem Europaparlament weiter verhandelt werden muss. Im Kern geht es um den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort. Aufgrund der Besonderheiten des Transportgewerbes sollen weiterhin spezielle Ausnahmen gelten. Weiterlesen
Betriebsbedingte Kündigung – Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen – Mindestlohngesetz, LArbG Baden-Württemberg vom 6.04.2018 – 11 Sa 40/1
Die Parteien streiten über eine Kündigung der Beklagten vom 27. September 2016 aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse sowie über Differenzlohnansprüche wegen behaupteter sittenwidriger Vergütungsvereinbarung, die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Gutschrift von Überstunden auf ein Arbeitszeitkonto.
Im Hinblick darauf, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Altvertrag aus dem Jahr 1997 handelt, stellte das LArbG fest, dass die Verfallfristregelung wirksam ist und auf die angesprochenen Ansprüche anzuwenden ist.
Ferner kam das LArbG zu dem Ergebnis, dass betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist. Als Begründung führte das LArbG aus, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 b) KSchG ist. Die Beklagte hätte dem Kläger eine der anderen freien Stellen anbieten müssen. Weiterlesen
Krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, LAG Urteil – 6 Sa 361/17
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Klägerin arbeitet in Vollzeit als Kassiererin in einem Verbrauchermarkt der Beklagten. Von 2011 bis 2016 fehlte die Klägerin wegen unterschiedlicher Krankheiten teilweise bis zu 180 Tage im Jahr. Aus diesem Grund wurde sie von der Beklagten gekündigt.
Da überwiegende Arbeitgeberinteressen an der Nichtbeschäftigung der Klägerin nicht dargelegt worden sind, ist das Arbeitsverhältnis durch Kündigung nicht aufgelöst worden. Aus diesem Grund ist die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen. Weiterlesen