Die Rechtsanwälte für Werkverträge und Zeitarbeit in Heidelberg


Unser Standort Heidelberg

Die Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal wurde ursprünglich in Ladenburg von Herrn Prof. Dr. Tuengerthal gegründet und später nach Heidelberg verlegt. Im Jahre 2011 zog sie ins wirtschaftlich aktive Mannheim um. Im Jahr 2016 erfolgte der Zusammenschluss mit der Kanzlei Greulich & Prochaska zu der jetzigen Kanzlei, in der nun fünf Rechtsanwälte die Interessen betroffener Unternehmen vertreten. Die Kanzlei hatte bis dahin jahrzehntelang Unternehmen der Lebensmittelindustrie in allen darin aufkommenden Fragen vertreten. Aus diesem Grunde kam man bereits sehr früh in Kontakt mit allen Rechtsfragen, die sich bei der Abgrenzung von Werkverträgen und Zeitarbeit sowie der Abgrenzung von Selbstständigen zum Arbeitnehmer für Unternehmen auftun. Im Juli/August 2022 verlegte die Kanzlei ihren Standort zurück nach Heidelberg in die Sofienstraße 21.

Wie der Zoll gegen Unternehmen vorging

Eine erhebliche Ausweitung erfuhr dies mit dem Beitritt der osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union. In etwa zeitgleich wurde nämlich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll verstärkt aktiv. Viele osteuropäische Unternehmen hatten mit deutschen Auftraggebern im Rahmen der Kontingentverfahren der Bundesagentur für Arbeit Werkverträge abgeschlossen. Zur Ausführung dieser Werkverträge hatten sie ihre Arbeitnehmer entsandt. Der Zoll nahm nun vermehrt an Stelle der Werkverträge illegale Arbeitnehmerüberlassungen an. Die entsandten Werkarbeitnehmer waren somit nach Ansicht des Zoll Zeitarbeiter. Der deutsche Auftraggeber wurde angeblich Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Als solcher hatte er zudem jahrelang keine Sozialabgaben in das deutsche Sozialversicherungssystem für diese Arbeitnehmer eingezahlt. In der Folge kamen somit bis zu siebenstellige Beträge auf alle Beteiligten zu.

Als Rechtsanwälte für Werkverträge und Zeitarbeit

Die Kanzlei vertritt daher seit Jahren derartige Fälle, in denen Unternehmen, die Werkverträge abwickeln, illegale Arbeitnehmerüberlassung vorgeworfen wird. Die Folgen für die betroffenen Unternehmen sind massiv. Die angeblichen Zeitarbeiter haben Anspruch auf Equal-Pay. Parallel dazu müssen entsprechende Sozialabgaben nachentrichtet werden. Die aufgrund der angenommenen verdeckten Zeitarbeit erlassenen Beitragsbescheide der Deutschen Rentenversicherung sind sofort vollziehbar.

Parallel dazu wird bei illegaler Zeitarbeit ein Strafverfahren wegen Hinterziehung von Sozialabgaben nach § 266a StGB eingeleitet. Sind die entsandten Arbeitnehmer noch vor Eintritt der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland tätig geworden, nimmt der Zoll aufgrund der unerlaubten Zeitarbeit einen Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Auftraggeber an. Hieraus folgert er eine illegale Ausländerbeschäftigung.

Unsere Rechtsanwälte haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass in der  Praxis Werkverträge statt Leiharbeit gewollt sind. Da wir die Rechtsprechung hierzu aktiv verfolgen, kennen wir die Grenzen, wann von Zeitarbeit auszugehen ist. Aus diesem Grund konnten wir schon vielen Unternehmen helfen, denen zu Unrecht unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorgeworfen wurde.

Werden Sie rechtzeitig aktiv!

Haben auch Sie in Ihrem Unternehmen Defizite bei der Abgrenzung von Arbeitsabläufen oder möchten Ihre Abläufe überprüfen lassen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit unserer Kanzlei auf, oder nutzen sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne.

Adresse

Sofienstraße 21

69115 Heidelberg

Telefon: 06221 338 63 – 0
Telefax: 06221 338 63 – 20