Archiv 2021

Beitragspflicht zur SOKA-Gerüstbau für Ersteller mobiler Bühnen? BAG Urteil vom 27.01.2021, 10 AZR 512/18

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Errichtung von mobilen Open-Air-Bühnen, wofür von der Beklagten Beiträge zu den Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes verlangt werden. Das BAG befasste sich mit der Frage, ob die Errichtung von mobilen Bühnen zum Gerüstbaugewerbe gehört, woraus eine Beitragspflicht entsteht. Die Antwort finden Sie hier.

Koalitionsvertrag 2021

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben die Regierungskoalition gebildet. Laut ihrem Koalitionsvertrag wollen die Parteien die moderne Arbeitswelt gestalten, dabei berufliche Chancen ermöglichen sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringen. Beispielsweise wollen sie unter anderem den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen.

Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wollen die Parteien im Falle einer europäischen Rechtsprechung prüfen, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Gesetzesevaluierung vorzunehmen sind. Sie haben vor, den Schutz von Beschäftigten bei grenzüberschreitenden Entsendungen zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen. Für Saisonbeschäftigte wollen die Koalitionsparteien für den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag sorgen. Zusätzlich wollen die Parteien „Faire Mobilität“ stärken und Beschäftigte so besser über ihre Rechte aufklären. Sie ratifizieren außerdem das Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft.

Des Weiteren sehen die Koalitionsparteien Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung als notwendige Instrumente. Strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz wollen die Parteien durch effektivere Rechtsdurchsetzung verhindern. So haben sie vor, auch für mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf zu sorgen. Die Krisenregelungen beim Kurzarbeitergeld wollen die Parteien nach der Corona-Pandemie evaluieren, insbesondere mit Blick auf Menschen mit geringem Einkommen.

Demografischer Wandel: Arbeitskräfteangebot sinkt

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 31. Dezember 2020 309.103 ausländische Bürger als Beschäftigte der Zeitbranche registriert. Diese haben damit einen Anteil von 40% an allen Zeitarbeitnehmern. Damit ist die Zeitarbeit eine der wichtigsten Branchen, wenn es um die Integration auf dem Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft geht. Nichtdestotrotz kann damit der zunehmende Arbeitskräftemangel nicht kompensiert werden.

Aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht hervor, dass das Arbeitskräfteangebot aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels langfristig sinkt. Laut der IAB-Mitteilung nehme das sogenannte Erwerbspersonenpotenzial ohne Zuwanderung bis 2035 um 7,2 Millionen, bis 2060 sogar um insgesamt 16 Millionen Arbeitskräfte ab. Weiterlesen

Lünendonk-Studie 2021 „Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland“

Aufgrund der geringen Nachfrage aus wichtigsten Kundenbranchen in Folge der Corona-Pandemie schrumpfte der Zeitarbeitsmarkt im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 12,5 Prozent. Die inzwischen eingesetzte Erholung der Wirtschaft sorgt allerdings auch bei den Zeitarbeitsunternehmen für deutlich steigende Umsätze. Als Folge des Aufschwungs steigt laut der Studie seit Jahresbeginn auch die Anzahl der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer wieder an. Mit Hilfe der seit 2020 rechtlich zulässigen Kurzarbeit für die Branche konnten die Unternehmen viele Zeitarbeitskräfte weiter beschäftigen und sind nun in der Lage, Personal mit dringend benötigten Qualifikationen bereitzustellen.

Außerdem zeigt die Studie, dass Personalvermittlung bei Zeitarbeitsunternehmen stärker nachgefragt ist und dadurch ein wichtiges zweites Geschäftsmodel wird. Rund 90 Prozent der von Lünendonk analysierten führenden Anbieter von Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland vermitteln gegen Honorar Personal in eine Festanstellung. Der Anteil am Umsatz der Dienstleister beträgt inzwischen durchschnittlich 4,4 Prozent und ist damit nach der Arbeitnehmerüberlassung die zweitwichtigste Umsatzquelle.

Besonders nachgefragt werden Personalvermittlungen für Büroservices. Durchschnittlich generieren sie rund ein Drittel des gesamten Personalvermittlungsumsatzes der Zeitarbeitsunternehmen. Die analysierten Zeitarbeitsunternehmen sehen in der Nachfrage nach der Personalvermittlung eine Reaktion auf den Fachkräftemangel, der bis einschließlich 2019 zu einem hohen Rekrutierungsdruck bei Auftraggebern von Zeitarbeitsunternehmen führte.

Zeitarbeitsbranche sieht Licht am Ende des Corona-Tunnels

Eine neue PwC-Studie zur Zeitarbeitsbranche zeigt, dass die Überlassung von Zeitarbeitern im Jahr 2020 um 15,5 % eingebrochen ist, aber Zeitarbeitsunternehmen einen Trendumkehr erwarten. Die überwiegende Mehrheit (69 Prozent) von befragten Zeitarbeitsunternehmen rechnet spätestens 2022 mit einer Erholung der Branche von Corona-Folgen. Während für 2021 sie ein Wachstum von durchschnittlich 11,6 Prozent erwarten, sprechen sie für 2022 sogar über einen Anstieg von 18,6 Prozent.

Des Weiteren zeigt die Studie auf, dass die Automobilindustrie wegen der Umstellung auf alternative Hybrid- bzw. Elektroantriebe die Unternehmen weltweit deutlich weniger Fahrzeuge produzieren wird. Aus diesem Grund benötigt die Branche weniger Zeitarbeiter, wobei COVID-19 die Situation der Branche zusätzlich verschärft hat.

Ferner setzt die Zeitarbeitsbranche auf Digitalisierung, Spezialisierung und Präsenzkultur, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in wirtschaftlichen Schwächephasen zu sichern.

Schwarzarbeit: Schattenwirtschaft ist gewachsen

In einem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hat die Bundesregierung unterschiedliche Entwicklungen zur Schwarzarbeit festgestellt. So stieg die Fall-Zahl der sozialversicherungsrechtlichen Verstöße von 98.000 im Jahr 2019 auf 102.000 im vergangenen Jahr. Auch die damit verbundenen Nachforderungen stiegen von 303 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 416 Millionen Euro im Jahr 2020.

Dem Bericht zufolge ist Scheinselbstständigkeit nach wie vor in nahezu allen Wirtschaftsbereichen vorzufinden und nicht auf Einzelfälle beschränkt. So wurde im Land Sachsen vermehrt festgestellt, dass Unternehmen, die ehemals eine legale Arbeitnehmerüberlassung betrieben haben, dazu übergegangen sind, auf eine Verleiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zu verzichten. Diese Firmen treten mit einer neuen Geschäftsidee am Markt auf, indem sie „selbstständige“ Unternehmer vermitteln. Somit ist eine Verleiherlaubnis entbehrlich, weil nur (Schein-)Selbstständige gegen entsprechende Vermittlungsprovision vermittelt werden. Diese Fallkonstellation ist im Gastronomie- und Veranstaltungsservice, Baugewerbe, Spedition- und Transportgewerbe und bei der Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften sowie Haushaltshilfen anzutreffen.

Darüber hinaus zitiert die Bundesregierung in dem Bericht Studien, wonach in Folge der Covid-19-Pandemie die Schattenwirtschaft absolut gewachsen und der geschätzte Umfang auf 339 Milliarden Euro im Jahr 2020 angestiegen sei. Die Kurzarbeit habe dabei jedoch einen noch größeren Anstieg verhindert. Im Vergleich zu den OECD-Ländern liege Deutschland mit der Größe seiner Schattenwirtschaft immer noch im unteren Mittelfeld.

Zahlung des Mindestlohns durch die Gewährung von Sachleistungen oder durch die Zahlung von Betriebsrente? BayObLG, Beschl. v. 26.11.2020 – 201 ObOWi 1381/20

Im vorliegenden Fall erhielt eine Arbeitnehmerin anstatt des Mindestlohns eine Sachleistung in Form der Überlassung eines Pkw und eine betriebliche Altersversorgung. Das BayObLG erklärte in seinem Beschluss, ob Arbeitgeber die Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Gewährung von Sachleistungen oder durch die Bezahlung der Betriebsrente ersetzen dürfen. Weitere Information finden Sie hier.

Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitern, Überlassungszeiten vor der AÜG-Reform, Schlussanträge des Generalanwalts der Rechtssache C-232/20

Die Schlussanträge betreffen die EuGH-Vorlage des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (15 Sa 1991/19). Es handelt sich unter anderem um Fragen zum Begriff „vorübergehend“, um die Unvereinbarkeit des AÜG mit der Richtlinie über Leiharbeit sowie um die Ausdehnung der Höchstüberlassungsdauer seitens der Tarifvertragsparteien. Welche Antworten der Generalanwalt dem EuGH empfiehlt, erfahren Sie hier.

Werkverträge und Zeitarbeit im Wahlkampf – Was wollen die Parteien?

Am Sonntag wird ein neuer Bundestag gewählt. Für die Zukunft es interessant, welche Bedeutung die Parteien dem Fremdpersonaleinsatz zuordnen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Wahlprogramme der sechs im Bundestag vertretenen Parteien. Weiterlesen

Mehr als Hälfte der Beschäftigten in der Fleischindustrie unter Niedriglohnschwelle

Die RP Online berichtet, dass mehr als die Hälfte der Vollzeit-Beschäftigten in der Fleischindustrie weiterhin unter der Niedriglohnschwelle liegt. Der durchschnittliche Bruttoverdienst in der Fleischbranche erreichte im vergangenen Jahr monatlich 2274 Euro, in der Gesamtwirtschaft dagegen 3427 Euro. Demnach hat das Verbot der Werkverträge in der Fleischindustrie nichts geändert.

Dagegen sieht die Linken-Politikerin Jutta Krellmann, dass das Verbot von Werkverträgen ein gutes Instrument gegen prekäre Beschäftigung ist und auf andere Niedriglohn-Branchen angewendet werden muss.

Es war abzusehen, dass mit dem Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischbranche die Politik für Verbote in anderen Branchen plädieren wird. Jetzt bleibt abzuwarten, ob es zu den weiteren Verboten kommen wird oder nicht.

Eine neue Studie zeigt Zweifel an dem Lohnrückstand von Zeitarbeitern

Zeitarbeiter verdienen bis zu 40 Prozent weniger als Stammbeschäftigte, stimmt das?

Aus einem Artikel in der F.A.Z. wird ersichtlich, dass eine neue Studie des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung die amtlichen Berechnungsmethoden unter die Lupe nimmt und zeigt, dass diese den Lohnrückstand von Zeitarbeitern teils stark überzeichnen. Vor allem liegt dies daran, dass mit statistischen Mittelwerten faktisch Arbeitnehmer verglichen werden, die in vielen Punkten nicht vergleichbar sind.

Die Studie zeigte, dass die bislang auch von der Bundesagentur für Arbeit kommunizierten Lohnunterschiede von über 40 Prozent nicht haltbar und ohne belastbare Aussagekraft sind. Die Forscher der Studie raten auch in Richtung der Behörden Lohnlücken künftig mit der differenzierten Methode der „statistischen Zwillinge“ zu berechnen.

Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von BMF, BMAS und DGB

Die Bundesministerien für Finanzen sowie für Arbeit und Soziales möchten gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit ein Ende setzen und beschließen eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit. Damit soll die Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, der gewerkschaftsnahen Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte („Faire Integration“, „Faire Mobilität“) sowie der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel verbessert werden. So wollen die Beteiligten das Unterlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch konsequenter bekämpfen.

Die Vereinbarung ist zum 01.07.2021 in Kraft getreten.

Vorlage an den EuGH: Ist die Abweichung vom Equal Pay Grundsatz für Leiharbeiter europarechtlich zulässig? BAG Beschluss v. 16.12.2020 – 5 AZR 143/19 (A)

Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz durch einen Tarifvertrag ist nach der Richtlinie 2008/104/EG über die Leiharbeit nur unter Beachtung des Gesamtschutzes eines Leiharbeiters möglich. Aber was ist mit dem Gesamtschutz von Leiharbeitern gemeint und wie ist dieser zu beachten? Das BAG legte viele Fragen dem EuGH vor, die massive Auswirkungen auf den Einsatz von Leiharbeitern haben können. Was dann auf Sie zukommt und wie Sie gegensteuern können, erfahren Sie hier.

Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeiters erfordert ausreichende Begründung, BAG Urteil vom 16.12.2020, 5 AZR 22/19

Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeiters. Das BAG klärt in seinem Urteil, ob für die Ermittlung der Höhe des Equal-Pay-Anspruchs ein Verweis auf einen branchenüblichen Tariflohn ausreichend ist. Die Antwort finden Sie hier.

Mindestanforderung an die Entsendung von Leiharbeitern, EuGH Urteil vom 03.06.2021 – C-784/19

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Streit zwischen einem bulgarischen Leiharbeitsunternehmen und einer bulgarischen Behörde. Diese hatte sich geweigert, eine Entsendebescheinigung A1 für die nach Deutschland entsandten Leiharbeiter auszustellen. Der EuGH stellte in seinem Urteil klar, welche Art der Tätigkeit ein Leiharbeitsunternehmen im Mitgliedstaat seiner Niederlassung ausüben muss, um die nationalen sozialen Rechtsvorschriften auf seine in anderen Mitgliedstaaten entsandten Leiharbeiter anwenden zu dürfen. Weiterlesen

Tarifvertrag mit steigendem Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Topagrar berichtet, dass die Gewerkschaften einen höheren Mindestlohn für Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ausgehandelt haben. Der bis November 2024 laufende Tarifvertrag sieht vor, dass nach Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesarbeitsministerium alle Beschäftigte in der Branche mindestens 10,80 € pro Arbeitsstunde erhalten. Am 1. Januar 2022, 2023 und 2024 soll der Mindestlohn jeweils auf 11,00 €, 11,50 € bzw. 12,30 € steigen.

Ebenso wurde eine verbindliche Arbeitnehmerüberlassungsquote vereinbart, die durch einen zweiten Tarifvertrag geregelt werden soll.

Anhörung im Bundestag zur Stärkung der Tarifbindung im Arbeitsleben

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/27444) im Deutschen Bundestag eine Stärkung der Tarifbindung. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, die Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Die Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen solle verbessert und es solle geprüft werden, inwiefern das bestehende Tarifvertragsrecht für arbeitnehmerähnliche Personen attraktiver ausgestaltet werden kann. Ferner solle gesetzlich geregelt werden, dass die Gewerkschaften in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt auch ein digitales Zugangsrecht zu Unternehmen erhalten.

Arbeitnehmerentsendung nach dem Brexit

Die Bundesregierung legte einen Gesetzesentwurf (19/27517) für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit vor. Der Entwurf bezieht sich auf das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits. Das Protokoll sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen in seinen Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden.

Linke fordern Werkvertragsverbot bei Schiffswerften

Die DTS Nachrichtenagentur informiert, dass Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali Werkverträge auch für Schiffswerften verbieten will. Auf ihre Anfrage teilte das Bundesministerium jedoch mit, dass die Bundesregierung nach der Fleischindustrie in keiner weiteren Branche Werkverträge verbieten will. Die Linken-Politikerin kritisierte es und verglich die Schiffbaubranche mit der Fleischindustrie.

Nun kann man nur hoffen, dass es dabei bleibt und das Verbot der Werkverträge und Zeitarbeit nicht auf weitere Branchen ausgeweitet wird.

Aufeinanderfolgende Überlassungen eines Zeitarbeiters bei demselben Entleiher müssen vorübergehend sein, EuGH Urteil vom 14.10.2020 – C-681/18

Im vorliegenden Fall befasste sich der EuGH mit der Frage, ob nationale Rechtsvorschriften die Zahl aufeinanderfolgender Überlassungen eines Zeitarbeiters bei demselben Entleiher beschränken müssen. Näheres finden Sie hier.

Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie

Fleischwirtschaft.de berichtete über die Verfassungsbeschwerde seitens der betroffenen Zeitarbeitsunternehmen gegen das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie, das im Arbeitsschutzkontrollgesetz geregelt ist. Weiterlesen

Zeitarbeit aus Sicht der Angestellten

Der Spiegel berichtete über die positiven Erfahrungen von drei Menschen aus drei unterschiedlichen Berufsgruppen, die Zeitarbeit gewählt haben und mit ihrer Entscheidung sehr zufrieden sind. Über die Vorteile der Zeitarbeit erzählen eine Krankenschwester, ein IT-Fachmann und eine Empfangsmitarbeiterin. Weiterlesen

Erhebliche Umsatzeinbußen in der Zeitarbeit 2020

Die FAZ berichtet über kräftige Umsatzeinbußen der Zeitarbeitsbranche im Corona-Jahr 2020. So mussten in diesem Jahr die führenden Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland den stärksten Umsatzrückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise verkraften. Weiterlesen

vbw warnt vor Regulierung von Werkverträgen und Zeitarbeit

Aus einer Pressemitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. geht hervor, dass flexible Beschäftigungsformen, insbesondere Zeitarbeit und Werkverträge unverzichtbare Elemente in der modernen Arbeitswelt sind. Der vbw betont die Bedeutung der Zeitarbeit unter anderem als Brücke in den Arbeitsmarkt. Weiterlesen

Grenzüberschreitende Entsendung von Kraftfahrern, EuGH Urteil vom 1.12.2020 – C-815/18

Im vorliegenden Fall handelt es sich um Kraftfahrer aus Deutschland und Ungarn, die im Rahmen von Charterverträgen von drei Schwestergesellschaften aus drei EU-Mitgliedstaaten im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind. Der EuGH befasste sich mit der Frage, wann solche Kraftfahrer in einem Mitgliedstaat als entsandt anzusehen sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Weitere Information finden Sie hier.

Jetzt geht’s um die Wurst – Wann dürfen Fleischbetriebe Werkverträge und Zeitarbeit einsetzen?

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Einsatzmöglichkeit von Werkverträgen und Zeitarbeit im Rahmen einer einstweiligen Anordnung beim FG Hamburg. Was das FG entschied, erfahren Sie hier.

Tarifliche Abweichung von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer – Tarifgebundenheit eines Leiharbeiters? LArbG Baden-Württemberg v. 2.12.20 – 4 Sa 16/20

Im vorliegenden Fall befasste sich das LArbG Baden-Württemberg mit der durch einen Tarifvertrag verlängerten Höchstüberlassungsdauer. Der betroffene Leiharbeiter, der in der Metall- und Elektrobranche tätig war, war nicht tarifgebunden. Das LArbG befasste sich mit der Frage, ob die tarifliche Regelung über die abweichende Höchstüberlassungsdauer auf seinen Einsatz Anwendung findet oder nicht. Dies ist wichtig für alle Verleiher, die länger als 18 Monate ihre Leiharbeiter verleihen wollen. Die Antwort erfahren Sie hier.

Selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung eines Lkw-Fahrers? – LSG NRW Urteil – L 8 BA 78/18

Im vorliegenden Fall hatte das LSG zu entscheiden, ob ein Lkw-Fahrer eine selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausübt. Der selbständige Lkw-Fahrer hat Fahrzeuge seines Auftraggebers benutzt. Ist dies ein Kriterium für eine abhängige Beschäftigung? Wie das LSG entschied, erfahren Sie hier.

Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen E101 für Zivilgerichte – EuGH Urteil C-370/17 und C-37/18

Der EuGH befasste sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die nationalen Gerichte die betrügerisch erlangte Entsendebescheinigungen E101 außer Acht lassen dürfen. Im vorliegenden Fall wurden die Voraussetzungen nicht erfüllt, aber die Strafgerichte haben Entsendebescheinigungen E101 außer Acht gelassen. Dürfen die Zivilgerichte in diesem Fall einen Arbeitgeber allein aufgrund seiner strafrechtlichen Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung an die Arbeitnehmer oder eine Versorgungseinrichtung verurteilen? Oder sind die Entsendebescheinigungen E101 trotzdem noch bindend? Die Antwort finden Sie hier.

Arbeitgeber von im internationalen Güterverkehr tätigen Lkw-Fahrern, EuGH Urteil vom 16.06.2020 – C-610/18

Im Ausgangsfall geht es um die Frage, welche sozialen Rechtsvorschriften für Lkw-Fahrer, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind, anzuwenden sind. Im Regelfall sind die Vorschriften des Mitgliedstaates anwendbar, in dem der Arbeitgeber dieser Lkw-Fahrer seinen Wohnsitz hat. Aber ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber mit den Lkw-Fahrern formal einen Arbeitsvertrag abschließt? Die Antwort finden Sie hier.

Zulässigkeit eines Vermittlungshonorars im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung, BGH Urteil vom 5. November 2020 – III ZR 156/19

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Zahlung eines Vermittlungshonorars aus einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Der BGH befasste sich mit der Frage, ob eine Vereinbarung über die Zahlung eines Vermittlungshonorars auch dann wirksam ist, wenn der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit den Zeitarbeitern beendet und diese erst später vom ehemaligen Entleiher eingestellt werden. Die Antwort finden Sie hier.

Verordnungsentwurf über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischindustrie

§ 6a Absatz 2 des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (GSA Fleisch) regelt ab dem 1. April 2021 das grundsätzliche Verbot von Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft. Bis zum 1. April 2024 besteht nach der ab dem 1. April 2021 gültigen Fassung des § 6a Absatz 3 GSA Fleisch die Möglichkeit, durch Tarifverträge der Einsatzbranche im Bereich der Fleischverarbeitung Arbeitnehmerüberlassung in begrenztem Rahmen einsetzen zu können. Der tarifgebundene Inhaber des Betriebes bzw. der übergreifenden Organisation ist verpflichtet die Arbeitnehmerüberlassung gegenüber den Behörden der Zollverwaltung anzuzeigen.

Nach § 6a Absatz 3 Satz 9 Nummer 1 des GSA Fleisch kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten zu den in der Anzeige und Änderungsanzeige erforderlichen Angaben bestimmen. Zudem kann die zuständige Behörde der Zollverwaltung bestimmt werden. Von den Verordnungsermächtigungen hat das Bundesministerium der Finanzen Gebrauch gemacht und erließ einen Verordnungsentwurf über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischindustrie.

Am 9. März schrieb das Bundesministerium viele Verbände an und gab denen dadurch eine Gelegenheit, zu dem Entwurf im Rahmen der Verbändebeteiligung Stellung zu nehmen. Zur Erhöhung der Transparenz im Rechtssetzungsverfahren ist beabsichtigt, neben dem Verordnungsentwurf auch die Stellungnahmen der Verbände auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zu veröffentlichen.

Ist die Büchse der Pandora geöffnet?

Die Kreiszeitung.de informiert über die Zwischenbilanz der niedersächsischen Grünen etwa zwei Monate nach Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie. Während der Geschäftsführer der NGG im Raum Oldenburg/Ostfriesland, Matthias Brümmer, über die angespannte Wohnsituation von Ex-Werkvertragsarbeitern berichtete, schätzte die Oldenburger Beratungsstelle ein, dass die Entlohnung der überwiegend aus Bulgarien und Rumänien stammenden Arbeiter in der Fleischindustrie sich kaum geändert hat.

Aber was wir von Anfang an befürchtet haben, hat der Grünen-Landesvorsitzende Hans-Joachim Janßen ausgeführt. Für ihn steht fest, dass die Abschaffung der Werkverträge in der Schlachtindustrie nur ein erster Schritt sein kann. „Weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit sind Werkverträge längst in vielen anderen Branchen verbreitet. Überall wo Arbeitsaufträge nicht weitestgehend selbstständig ausgeführt werden, gehören Werkverträge abgeschafft“, so Janßen.

Mit dem Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischindustrie könnte die Büchse der Pandora geöffnet werden. Was zur Folge hat, dass Werkverträge und Leiharbeit auch in den anderen Branchen abgeschafft werden können.

Konstruktionsfehler des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes

Der Deutsche Landwirtschaftsverlag berichtet über einen Konstruktionsfehler des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes zum Verbot von Werksverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie. Danach soll das Arbeitsschutzkontrollgesetz den Fremdpersonaleinsatz in großen Schlachtzentren beenden. Um kleine und mittlere Unternehmen vor den zusätzlichen Auflagen zu schützen, greift das Gesetz eigentlich erst ab 50 Mitarbeitern. Das Problem liegt allerdings darin, dass diese Ausnahme nur für Handwerksbetriebe gilt. Die Stadt Metzingen betreibt ihren Schlachthof selbst. Als Kommune fällt sie aber nicht unter den Schutz für das Fleischerhandwerk. Aus diesem Grund steht der kommunale Schlachthof Metzingen seit Jahresanfang still. Der FDP-Abgeordnete Carl-Julis Cronenberg kritisiert die unklare Abgrenzung von Mittelstand zu Großbetrieben einerseits und Handwerk andererseits. In diesem Sinne fordert der FDP-Abgeordnete eine Klarstellung, dass kommunale Schlachthöfe wie bisher arbeiten dürften.

Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Fleischindustrie, Schriftwechsel der Verbände mit BMAS

Ab dem 1. April 2021 wird aufgrund der Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie (GSA Fleisch) zusätzlich zu den Werkverträgen auch die Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben der Fleischindustrie im Bereich der Schlachtung und Zerlegung vom Fleisch verboten. Im Bereich der Fleischverarbeitung gilt ab dem 1. April 2021 ebenfalls ein Überlassungsverbot, sofern nicht die Voraussetzungen des § 6a Absatz 3 GSA Fleisch vorliegen und die Überlassung und der Einsatz in eingeschränktem Umfang weiterhin zulässig sein sollte. Aber in welchen Tätigkeiten ist die Arbeitnehmerüberlassung dann noch zulässig? Weiterlesen

Beitragspflicht zur SOKA-BAU für Tätigkeit eines Raumausstatters? BAG vom 15.07.2020 – 10 AZR 337/18

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über Beiträge zur SOKA-BAU. Das BAG befasste sich mit der Frage, ob die Montage von Spanndecken eine bauliche Leistung ist und dadurch beitragspflichtig ist. Die Antwort darauf finden Sie hier.

Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung einer Grafikdesignerin, BAG Urteil – 9 AZR 373/19

Im vorliegenden Fall arbeitet eine Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt auf Honorarbasis seit dem Jahr 1998. Das BAG befasste sich mit der Frage, ob die Grafikdesignerin im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig ist. Spielt hierbei die Rundfunkfreiheit eine Rolle? Die Antwort finden Sie hier.

Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern, Überlassungszeiten vor der AÜG-Reform, EuGH-Vorlage des LArbG Berlin-Brandenburg vom 13.05.2020 – 15 Sa 1991/19

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Frage, wann eine Überlassung eines Leiharbeitnehmers als „vorübergehend“ anzusehen ist und ob die Vorschrift des AÜG über die Nichtberücksichtigung der Überlassungsdauer vor der AÜG-Reform gegen die Leiharbeitsrichtlinie verstößt. Hierzu legte das LArbG dem EuGH verschiedene Fragen vor. Nähere Information finden Sie hier.

Entsendebescheinigungen versus Schwarzarbeit? EuGH Urteil vom 14.05.2020 – C-17/19

Im Ausgangsverfahren wurden die entsandten Arbeitnehmer bei den zuständigen französischen Behörden vor der Entsendung nicht angemeldet. Aus diesem Grund wurde den Unternehmen Schwarzarbeit vorgeworfen. Der Kassationshof wusste aber nicht, ob die Bindung von Entsendebescheinigungen auf die Pflicht zur vorherigen Meldung und generell auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften wirkt. Mit dieser Frage befasste sich der EuGH. Weiterlesen

Arbeitsverhältnis kraft gesetzlicher Fiktion, Abgrenzung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung, LAG München Urteil vom 29.04.2020 – 11 Sa 106/20

Das LAG München befasste sich in seinem Urteil mit der Abgrenzung eines Werkvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Parteien stritten darüber, ob zwischen ihnen seit 15.04.1985 ein Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Fiktion besteht. Wie das LAG entschied, erfahren Sie hier.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitern in einem Schichtmodell, BAG Beschluss v. 28.07.2020 – 1 ABR 45/18

Im vorliegenden Fall hat eine Arbeitgeberin ohne Zustimmung des Betriebsrates Leiharbeiter in einem Schichtmodell beschäftigt. Der Betriebsrat sah dadurch eine Verletzung seines Mitbestimmungsrechtes und ging dagegen vor. Wie das BAG entschied, erfahren Sie hier.

Alternative Beschäftigungsmöglichkeit für Stammpersonal beim dauerhaften Einsatz von Leiharbeitern, LAG Köln Urteil vom 02.09.2020 – 5 Sa 14/20

Das LAG befasste sich mit der Frage, ob bzw. wann eine betriebsbedingte Kündigung eines Stammarbeitnehmers unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig weiterhin Leiharbeiter einsetzt. Die Antwort finden Sie hier.

Versagung der Verlängerung einer AÜG-Erlaubnis aufgrund der Unzuverlässigkeit des Verleihers, LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 25.05.2020, L 2 AL 37/19 B ER

Im vorliegenden Fall wurde die Verlängerung einer AÜG-Erlaubnis aufgrund der Unzuverlässigkeit eines Verleihers versagt. Der Verleiher kündigte aber an, seine Praxis zu ändern und reichte später neue Arbeitsmusterverträge ein. Kann dies die Versagung der Verlängerung von AÜG-Erlaubnis nichtig machen? Die Antwort finden Sie hier.

Keine vertiefte Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen im Eilverfahren möglich – BVerfG Beschluss vom 29.12.2020  1 BvQ 152/20, 153/20, 154/20, 156/20 und 157/20

Wir haben im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht 11 Antragsteller vertreten.  Wir machten für die Antragssteller unter anderem geltend, dass die neuen Regeln über das Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in Fleischindustrie einem Berufsverbot gleichkämen. Des Weiteren sei das Verbot für viele Unternehmen langfristig existenzgefährdend. Von daher beantragten wir, das Gesetz vorläufig auszusetzen, was nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgt. Weiterlesen

Klärung des Anwendungsbereichs des Verbots von Zeitarbeit und Werkverträgen durch die Fachgerichte, BVerfG Beschluss vom 29.12.20 – 1 BvQ 165/20, 166/20, 167/20

Es gab ein anderes Verfahren von mittelständischen Unternehmen der Herstellung von Wurst. Die Antragsteller machten geltend, dass das Verbot ungerechtfertigt in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) auch in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und in die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs 3 GG) eingreife. Ihre Privatautonomie werde verletzt, wenn sie nun gezwungen würden, Arbeitskräfte direkt anzustellen. Zudem verstoße § 6a GSA Fleisch gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil der Anwendungsbereich nicht hinreichend klar definiert sei. Die Antragsteller beschäftigen Werkvertragsunternehmen auch in der Füllerei, Fleischveredelung, Herstellung von Convenience-Produkten, Konfektionierung, Reinigung, Wartung von Maschinen, Logistik, Gebäudemanagement, IT und Zertifizierung. Sie trugen vor, dass diese Bereiche nicht in den Kernbereich der Fleischwirtschaft gehören, weshalb die neuen Regeln nicht anwendbar seien. Weiterlesen