Werkverträge und Zeitarbeit im Wahlkampf – Was wollen die Parteien?
Am 26.09.21 wird ein neuer Bundestag gewählt. Für die Zukunft ist es interessant, welche Bedeutung die Parteien dem Fremdpersonaleinsatz zuordnen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Wahlprogramme der sechs im Bundestag vertretenen Parteien.
CDU und CSU wollen die Vielfalt des deutschen Arbeitsmarktes sichern.
Laut ihrem Wahlprogramm brauchen Beschäftige und Unternehmen möglichst viele Gestaltungsspielräume, um gemeinsam gute Lösungen zu finden.
Werk- und Dienstverträge sehen CDU/CSU als einen elementaren Bestandteil unseres funktionierenden Arbeitsmarkts. Sie unterstützen Spezialisierung, Aufgabenverteilung, Innovation, Qualität, Selbstständigkeit und Arbeitsverhältnisse. Ihrer missbräuchlichen Anwendungen wollen sie durch wirksame Arbeitsschutzkontrollen entschieden entgegentreten.
Zusätzlich werden CDU/CSU die Zeitarbeit erhalten. Besonders für Geringqualifizierte und Langzeitar- beitslose ist sie eine wichtige Brücke zur Arbeit, und auch für hochprofessionelle Fachkräfte immer häufiger eine frei gewählte Art der Arbeit. Konjunkturelle Schwankungen machen die Zeitarbeit zu einem wichtigen Flexibilisierungselement auf dem Arbeitsmarkt, das nahezu vollständig tarifvertraglich geregelt ist.
Die SPD will, dass Arbeit wertgeschätzt wird.
Das Wahlprogramm beinhaltet nicht viele Informationen über den Einsatz von Fremdpersonal. In Bezug auf die Zeitarbeit schreibt das Programm vor, dass Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen ab dem ersten Tag den gleichen Lohn erhalten werden wie Festangestellte.
Ferner ist die SPD der Ansicht, dass die letzte große Reform der Betriebsverfassung 20 Jahre zurück liegt und ein Update braucht. Hierzu sieht die SPD als Ziel mehr echte Mitbestimmungsrechte unter anderem beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen als eine zentrale Voraussetzung für gelungenen Wandel.
Des Weiteren beabsichtigt die SPD, die Möglichkeit zu vereinfachen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle Beschäftigten und Arbeitgeber in einer Branche gelten.
Die FDP möchte die Tarifautonomie in der Arbeitnehmerüberlassung stärken.
Die FDP will, dass Zeitarbeit dieselbe Wertschätzung erfährt wie jede andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch. Wie in allen anderen Branchen müssen dabei sämtliche gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Zeitarbeit sichert Teilhabe für die Beschäftigten und Flexibilität für die Unternehmen. Unnötige gesetzliche Sondervorschriften zur Zeitarbeit behindern aber die Integrationsfunktion der Zeitarbeit in den Arbeitsmarkt und führen zu zusätzlicher Bürokratie. Das will die Partei ändern und zum Beispiel die Höchstüberlassungsdauer aufheben. (Das Wahlprogramm)
Bündnis 90/Die Grünen wollen für gute Arbeit und faire Löhne sorgen.
Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Gegen den vielfachen Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels Subunternehmerketten will die Partei ordnungspolitisch vorgehen.
Auch soll es erleichtert werden, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle Unternehmen in einer Branche gelten. Tarifflucht darf sich für Unternehmen nicht lohnen. (Das Wahlprogramm)
Die Linke will Lohndumping durch Werkverträge und Leiharbeit beenden.
Dazu soll Leiharbeit verboten werden. Bis zum Verbot der Leiharbeit müssen Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen ab dem ersten Tag die gleichen Löhne wie Festangestellte + eine Flexibilitätszulage von 10% erhalten. Die Vergabe von Werkverträgen und der Einsatz von Leiharbeit müssen an die Zustimmung des Betriebsrats und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Um den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden, muss die Beweislast künftig beim Arbeitgeber liegen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss an den Arbeitsplatz statt an die Person des Beschäftigten gebunden werden.
Auch Die Linke möchte Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklären können. Dies muss auf Antrag einer Tarifvertragspartei möglich sein. Das Vetorecht der Arbeitgeberseite im Tarifausschuss soll abgeschafft werden und es muss als öffentliches Interesse gelten, Tarifverträge in ihrer Reichweite zu stärken und einen Unterbietungswettbewerb zu Lasten von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu verhindern. Per Rechtsverordnung gemäß AEntG sollen zudem auch in Tarifverträgen geregelte komplette Entgelttabellen auf nicht tarifgebundene Unternehmen erstreckt werden können. Alle – ggf. auch bloß für einen regionalen Geltungsbereich – für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge müssen zwingend, auch für temporär nach Deutschland entsandte Beschäftigte gelten. (Das Wahlprogramm)
Die AfD will Lohndumping in der Leiharbeit verhindern.
Leiharbeitnehmer werden vergleichbaren Stammarbeitnehmern hinsichtlich der Entlohnung ab dem ersten Arbeitstag mindestens gleichgestellt. Um dem erhöhten Kündigungsrisiko und der erwarteten Flexibilität der Leiharbeitnehmer Rechnung zu tragen, wird eine Flexibilitätsprämie eingeführt. Diese wird als prozentualer Aufschlag auf das maßgebliche Arbeitsentgelt geleistet. Die bisherige Möglichkeit der stufenweisen Heranführung des Entgeltes entfällt. Wirksam geschlossene (Branchen-)Zuschlagstarifverträge behalten bis zum vereinbarten Ablauf ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. (Das Wahlprogramm)