Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie
Fleischwirtschaft.de berichtete über die Verfassungsbeschwerde seitens der betroffenen Zeitarbeitsunternehmen gegen das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie, das im Arbeitsschutzkontrollgesetz geregelt ist.
Hierin kommt Prof. Dr. Gregor Thüsing zum Schluss, dass wesentliche Bestimmungen des Gesetzes insbesondere mit der Berufsfreiheit des Grundgesetzes unvereinbar seien. Roger Lothmann, CEO einer der beschwerdeführenden Firmen (TimePartner Personalmanagement) hält diese Regelung für unverhältnismäßig und damit auch verfassungswidrig. Ähnlich äußert sich auch Alper Durak, Geschäftsführer einer weiteren beschwerdeführenden Firma (DPK Personalkonzepte GmbH), in der gemeinschaftlichen Mitteilung an die Medien. „Seit Unternehmensgründung gab es bei den regelmäßigen Kontrollen weder Beanstandungen von Arbeitsbedingungen noch Verstöße beim Gesundheitsschutz“, so Durak. Nun seien ihm nicht nur die Aufträge weggebrochen, zudem habe man langjährige Mitarbeiter an die Kundenbetriebe verloren.
Unterstützt werden die Beschwerdeführer von den beiden Branchenarbeitgeberverbänden, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Unsere Kanzlei wird ihrerseits eine umfassende Klage gegen das Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit erheben. Über den Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht entscheidet.