Schulung von Mitarbeitern

Schulung von Mitarbeitern reduziert das Haftungsrisiko der Geschäftsleitung

Für Unternehmen und deren Geschäftsführung treten im Wirtschaftsleben deren Mitarbeiter auf. Sie schließen Verträge ab, produzieren Waren und erbringen Dienstleistungen. Kommt es hier zu Rechtsverletzungen, stellt sich immer die Frage, wer die Verantwortung trägt. Diese liegt letztlich beim Unternehmen und bei der Geschäftsführung (Stichwort Compliance). Allerdings erkennt unsere Rechtsordnung an, dass Aufgaben an Mitarbeiter delegiert werden. In diesem Fall ist es möglich, dass sich das Haftungsrisiko der Geschäftsleitung reduziert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mitarbeiter qualifiziert und informiert sind und ausreichend beaufsichtigt werden, § 130 OWiG. Um dem nachzukommen, benötigen Unternehmen ein Compliance-Management-System. Ein wichtiger Baustein eines solchen Compliance-Management-Systems ist die Schulung von Mitarbeitern. Geschulte Mitarbeiter sind qualifiziert und informiert. Hierdurch werden zum einen Gesetzesverstöße verhindert. Zum anderen geben sie Informationen über fehlerhafte Abläufe an die Geschäftsführung weiter, die dann ihrerseits einschreiten kann, um Verstöße abzustellen.

Die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern ist ein wichtiger Baustein in jedem Compliance-Management-System
Die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern ist ein wichtiger Baustein in jedem Compliance-Management-System

Schulungen zu allen Themen rund um den Einsatz von Werkverträgen und Zeitarbeit

Als Kanzlei schulen wir Ihre Mitarbeiter zu allen Themen rund um den Einsatz von Fremdpersonal, also wenn Sie Werkverträge oder Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt) in Ihrem Unternehmen einsetzen. Die Schulungen können sowohl in Präsenz als auch im Online-Format durchgeführt werden.

Schulungen von Mitarbeitern zum Komplex „Werkverträge“ beinhalten insbesondere folgende Themen:

  • Grundlagen zur Abgrenzung von Werkverträgen, Dienstverträgen und Leiharbeit
  • Vorgehen der Behörden in der Praxis zum Aufdecken von Scheinwerkverträgen
  • Risiken bzw. Rechtsfolgen bei verdeckter Leiharbeit
  • Einsatz von Selbständigen bzw. Scheinselbständigen
  • Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Folgen fehlerhafter Einsätze
  • Absicherung des Einsatzes im Rahmen des Compliance-Management-Systems
  • Einsatz von Werkunternehmen aus der EU und einzuhaltende Vorgaben
  • Einsatz von Drittstaatlern und einzuhaltende Vorgaben
  • Workshops mit Fragerunde der Mitarbeiter und gemeinsamer Erarbeitung von Lösungen für den betrieblichen Alltag

Schulungen von Mitarbeitern zum Komplex „Leiharbeit“ beinhalten insbesondere folgende Themen:

  • Grundlagen der Abgrenzung von Werkverträgen, Dienstverträgen und Leiharbeit
  • Einzuhaltende Vorschriften beim Einsatz von Leiharbeitern
  • Vorgehen der Behörden beim Einsatz von Leiharbeitern
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
  • Einsatz von Leiharbeitsunternehmen aus der EU
  • Workshops mit Fragerunde der Mitarbeiter und gemeinsamer Erörterung von Lösungen für den betrieblichen Alltag
Rechtsanwalt Christian Andorfer berät Sie bei allen Fragen zur Mitarbeiterschulung
Rechtsanwalt Christian Andorfer berät Sie bei allen Fragen zur Mitarbeiterschulung

Wenn Sie Interesse an der Schulung Ihrer Mitarbeiter durch uns haben, nehmen Sie Kontakt mit uns oder rufen Sie uns ganz unverbindlich an. Zu diesen und anderen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Andorfer hilft Ihnen auch bei allen anderen Fragen rund um die Themen Fremdpersonaleinsatz, insbesondere Recht der Werkverträge und Zeitarbeit, Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht, Deutsches und Europäisches Sozialversicherungsrecht sowie Europarecht. Ebenso berät Sie Herr Andorfer bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er berät Sie über die Durchführung Ihrer Tätigkeit, auditiert die Abläufe in Ihrem Betrieb wie bei einer Zollprüfung und hilft Ihnen die Risiken zu reduzieren. Sie erreichen ihn per E-Mail (andorfer@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.