Archiv 2022
Nachhaltiger Berufsstart in der Zeitarbeit
Um den Fach- und Arbeitskräftemangel zu beseitigen, will die Bundesregierung erlauben, Personal aus Drittstaaten anzuwerben und in Deutschland zu beschäftigen. Für die Zeitarbeit soll es jedoch weiter verboten sein. SPD und Grünen befürchten, dass Zeitarbeitsfirmen Arbeitskräfte aus dem Ausland nur kurzfristig beschäftigen, sodass sie anschließend dem Sozialsystem zur Last fallen könnten.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) tritt diesen Befürchtungen entgegen. Eine Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit ist oft mindestens genauso nachhaltig wie in anderen Branchen. Dabei beruft er sich auf eine Sonderauswertung der Bundesagentur der Arbeit, nach der im Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 analysiert wurde, wie viele vormals Arbeitslose auch ein Jahr nach Aufnahme einer Beschäftigung noch einen sozialversicherungspflichtigen Job hatten.
Die Auswertung hat gezeigt, dass bei einer Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeitsbranche 80,5 % nach einem Jahr noch einen Job hatten. Bezogen auf alle Branchen waren es 82,4 %. Bei Helfertätigkeiten war ein Job in der Zeitarbeit sogar nachhaltiger als die Arbeitsaufnahme in einer anderen Branche. Weiterlesen
Vorstoß zur Reglementierung der Zeitarbeit in der Pflege
Der Gesundheitsminister aus Baden-Württemberg, Manfred Lucha, setzte sich für eine Reglementierung von Zeitarbeit in der Pflege ein. In einem Brief wies er den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf „besorgniserregende Berichte“ über den Trend zu Leihpersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen hin. Unter anderem nannte Lucha die negativen Auswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung auf Patientensicherheit, Pflegequalität und Arbeitsbedingungen der Festangestellten. Zusätzlich bemängelte der Bundesverband Pflegemanagement die aggressive Abwerbung fest angestellter Mitarbeiter durch Zeitarbeitsfirmen und die „Rosinenpickerei“ der Leiharbeiter bei den Dienstzeiten. Weiterlesen
DPR möchte weniger Leiharbeit in der Pflege
Nach Auffassung des Deutschen Pflegerates (DPR) ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Pflege „keine nachhaltige Lösung für das Personaldilemma“. Daher möchte der DPR Leiharbeit in der Pflege überflüssig machen. Den enormen Anstieg der Zeitarbeit in der Pflege sieht der DPR aufgrund der unzureichenden Arbeitsbedingungen und des Personalmangels.
Aus diesem Grund nennt der DPR nicht Leiharbeit in der Pflege als das Problem, sondern das Ergebnis der schlechten Arbeitsbedingungen. Einem Positionspapier zufolge fordert der DPR, gute Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu schaffen. Weiterlesen
Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz durch einen Tarifvertrag vs. Gesamtschutz von Leiharbeitern, EuGH Urteil – C-311/21
Im vorliegenden Fall geht es um die Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz durch einen Tarifvertrag. Der EuGH befasste sich mit dem Widerspruch zum allgemeinen Charakter von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104, der zwar Ungleichbehandlungen in Bezug auf die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zulässt, aber gleichwohl dazu verpflichtet, den Gesamtschutz von Leiharbeitern zu achten. Weiterlesen
Verbot des Fremdpersonaleinsatzes bei Paketzustellern?
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert ein bundesweites Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche. Als Vorbild sollen die gesetzlichen Regelungen in der Fleischindustrie analog genommen werden. Im Einzelnen fordert die Gewerkschaft das Verbot des Fremdpersonaleinsatzes in der Paketbranche, eine Gewichtsbegrenzung der Pakete auf maximal 20 Kilogramm, die Kennzeichnungspflicht von schweren Paketen sowie eine wirksame Kontrolle des neuen Gesetzes durch die Behörden. Es ist zu befürchten, dass hier die nächste Kampagne begonnen wird. Weiterlesen
Steigerung des Arbeitsvolumens in Deutschland
Das Arbeitsvolumen in Deutschland stieg im zweiten Quartal 2022 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal 2021 um 1 Prozent auf 14,5 Milliarden Stunden. Dies geht aus der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Danach verzeichnete die Zahl der Erwerbstätigen in genannten Zeiten einen deutlichen Anstieg von 664.000 Personen und liegt mit 45,5 Millionen Personen über dem Niveau vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie. Pro erwerbstätige Person betrug die Arbeitszeit im zweiten Quartal 2022 durchschnittlich 319,3 Stunden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Leiharbeiter werden zunehmend von Betrieben übernommen
Die Zahl der Leiharbeiter geht zurück. Einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Folge hat dies nicht allein konjunkturelle Gründe. Nach Einschätzung des DGB werden Leiharbeiter immer mehr von Betrieben in reguläre Beschäftigung übernommen.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sieht in dieser Entwicklung die Wirkung der Änderungen am Gesetz zur Höchstüberlassungsdauer. Nichtsdestotrotz bleibe die Leiharbeit prekäre Beschäftigung, so Buntenbach. Sie denkt, dass das Risiko der Leiharbeiter, arbeitslos zu werden, sechsmal höher sei, als das aller anderen Beschäftigten. Weiterlesen
Überbetrieblicher Qualifizierungsverbund in der Zeitarbeit
Um den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, wurde in einem Pilotprojekt ein überbetrieblicher Qualifizierungsverbund für die Region Nürnberg geschaffen, der die Weiterbildung der Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche verbessern soll.
Derzeit hat der Verbund 15 eingeschriebene Mitglieder. Es schlossen sich unter anderem Bildungsträger und Weiterbildungsinitiatoren, das Jobcenter sowie Kammervertreter an. Bundesweite Unterstützung kommt von der Stiftung Flexible Arbeitswelt, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister – BAP und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen – iGZ.
Inzwischen wurden die Berufe, in denen es an Fachkräften mangelt, identifiziert. Gemeinsam wird in diesen von den Mitgliedern weitergebildet, wie etwa „Mechatroniker/in“, „Elektroniker/in Betriebstechnik“ und „Berufskraftfahrer/in“. Auch kaufmännische Berufe sind in Vorbereitung. Kosten, die bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen entstehen, können ganz oder teilweise von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter übernommen werden, ebenso wie die Lohnkosten während einer abschlussorientierten Weiterbildung. Weiterlesen
Erhöhung von Mindestlohn auf 12 Euro soll wenig Auswirkungen auf die Beschäftigung haben
Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Folge befürchten 86% der Arbeitsagenturen keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung. Bei der geringfügigen Beschäftigung trifft dies auf 70% zu. Eine Rolle für die aktuell wesentlich neutralere Erwartungshaltung spielt die stark wachsende Knappheit an Arbeitskräften. Weiterlesen
Leitlinienentwurf zu Tarifverträgen für Selbstständige
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zum Entwurf von Leitlinien zu Tarifverträgen für Selbstständige. Hierzu werden einige Fragen beantwortet. Unter anderem wird geklärt, dass in den Anwendungsbereich des Leitlinienentwurfs nur Solo-Selbstständige fallen, die wenig Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen haben, weil sie sich
- entweder in einer mit Arbeitnehmern vergleichbaren Situation befinden,
- oder sich gegenüber ihrer Gegenpartei in einer unausgewogenen Verhandlungsposition befinden.
Der Entwurf der Leitlinien deckt außerdem alle Tarifverhandlungen/-verträge zwischen den Solo-Selbstständigen und ihren Gegenparteien ab, darin die Arbeitsbedingungen der Solo-Selbstständigen geregelt werden. Weitere Fragen und Antworte finden Sie hier.
Faire Mindestlöhne in de EU
Das EU-Parlament verabschiedete neue Vorschriften zur Verbesserung von Mindestlöhnen, die einen angemessenen Lebensstandard in der EU gewährleisten sollen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehen davon aus, dass es durch die Regeln in den EU-Mitgliedstaaten zu einem realen Lohnzuwachs kommen wird und dass ein Wettbewerb bei den Arbeitskosten im Binnenmarkt vermieden wird.
Die neue EU-Mindestlohn-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass ihr nationaler gesetzlicher Mindestlohn einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Es soll keinen gleichen Mindestlohn in allen EU-Mitgliedstaaten geben, sondern jedes Land wird die Höhe des Mindestlohns auf der Grundlage der sozioökonomischen Bedingungen, der Kaufkraft, des Produktivitätsniveaus und der nationalen Entwicklungen festlegen. Weitere Information dazu finden Sie hier.
Der Berufsverband der Piloten wirf Airlines zweifelhafte Arbeitnehmerüberlassung vor und fordert von den Behörden breite Kontrollen
Der Berufsverband der Pilotinnen und Piloten kritisiert undurchsichtige Beschäftigungspraktiken im Wet-Lease-Geschäft. Von Wet-Lease spricht man, wenn eine Airline nicht nur Flugzeuge mietet, sondern die Crews gleich dazu. Weitere Erklärung finden Sie hier.
Die Vereinigung Cockpit verweist auf undurchsichtige Geschäftspraktiken, die Pilotinnen und Piloten in die Scheinselbstständigkeit drängen oder über Agenturen zweifelhafte Arbeitnehmerüberlassung praktizieren würden.
Die Vereinigung Cockpit habe letztes Jahr umfangreiche Daten über Beschäftigungsmodelle und Flugbewegungen gesammelt, ausgewertet und dem Zoll übergeben. Außerdem fordert der Verband von den Behörden mit breiten Kontrollen Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung bei Subunternehmen und Wet-Leasing Anbietern zu kontrollieren. Weiterlesen
„Sanktionsmechanismus“ für Zeitarbeit in der Pflege
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek befürwortet Sanktionen gegen Zeitarbeit in der Pflege, da er es inakzeptabel findet, dass viele Pflegekräfte in die Leiharbeit gehen. Als größtes Problem nennt der Gesundheitsminister die Personalknappheit in der Branche. Um dieses Problem zu lösen, fordert Holetschek außerdem Finanzierung und Arbeitsbedingungen in der Pflege zu ändern. Weiterlesen
Heilung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages? BAG Beschluss – 10 ABR 33/20
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages. Das BAG befasste sich unter anderem mit der Frage, ob die Unwirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages geheilt werden kann. Die Antwort finden Sie hier.
Anpassung der Tariflöhne an den Mindestlohn von 12 Euro
Die Zeitarbeitsbranche hat bereits im Juni ihre Tarifverträge an den neuen Mindestlohn angepasst und neue Entgelte für die Gruppen 1, 2a und 2b vereinbart. Zum 1. Oktober sind die neuen Entgelte in Kraft getreten. Während die Entgeltgruppe 1 auf 12,43 Euro stieg, erhöhten sich die Entgeltgruppen 2a und 2b jeweils auf 12,63 Euro und 12,93Euro. Weitere Erhöhungen erfolgen zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024. Weiterlesen
Immer mehr Leiharbeiter als Rettungskräfte
Aufgrund von Personallücken boomt in Baden-Württemberg die Leiharbeit im Rettungsdienst. Innenministerium, Kassen und Krankenhausgesellschaft sehen diesen Trend kritisch. Als Ursache nennt das Innenministerium die Tatsache, dass sich Arbeitsbedingungen und Einkommen für die Leiharbeiter attraktiver darstellten als ein tarifgebundenes Beschäftigungsverhältnis. Das Ministerium sieht, dass der bestehende Personalmangel ausgenutzt werde, so dass die Krankenhäuser „überzogene Preise“ bezahlen müssten. Aus diesem Grund plädiert es für die Begrenzung der Leiharbeit im Rettungsdienst. Weiterlesen
Verjährung des Bußgelds für Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns, OLG Brandenburg, Urteil 1 OLG 53 Ss-OWi 255/21
Im vorliegenden Fall befasste sich das OLG mit der Frage, wann das Bußgeld wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns verjährt und ob die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf den Verjährungsbeginn bei den Straftaten auf die Verjährung der Ordnungswidrigkeiten anzuwenden ist. Weitere Information finden Sie hier.
Gleicher Lohn für die gleiche Arbeit schon ab dem ersten Arbeitstag?
Laut dem „Equal Pay“-Grundsatz, der seit 2017 im Gesetz steht, müssen Leiharbeiter nach spätestens neun Monaten genauso bezahlt werden wie vergleichbare Kollegen aus der Stammbelegschaft. Aber wie die aktuellen Zahlen aus dem Arbeitsministerium zeigen, erreichen nur die wenigsten diese Frist. Etwa 70 Prozent der Leiharbeiter in Deutschland profitieren nicht von den gesetzlichen Vorgaben zur gleichen Bezahlung wie Stammbeschäftigte, da ihr Einsatz vor dieser Frist beendet wird.
Außerdem kann vom “Equal Pay”-Grundsatz aufgrund tariflicher Vereinbarungen abgewichen werden. Laut Bundesregierung waren im Juli vergangenen Jahres 29 Tarifverträge registriert, in denen eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz für mehr als neun Monate vereinbart wurde. In diesem Fall ist die gleiche Behandlung erst nach dem 15. Monat notwendig.
Aus diesem Grund fordert der Bundesabgeordnete Springer von der AfD den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit bereits ab dem ersten Arbeitstag. Weiterlesen
Verjährungsfrist für die Entlohnung von entsandten Arbeitnehmern, EuGH Urteil – C-219/20
Im vorliegenden Fall befasste sich der EuGH mit der Frage, ob eine nationale Regelung, die eine Verjährungsfrist von fünf Jahre für Verstöße gegen Verpflichtungen in Bezug auf die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer vorsieht, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Antwort finden Sie hier.
Unverhältnismäßigkeit von Sanktionen bei Entsendungen, EuGH Urteil – C-205/20
Im vorliegenden Fall entsendete eine slowakische Gesellschaft Arbeitnehmer an eine österreichische GmbH. Im Rahmen einer von der österreichischen Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführten Kontrolle wurde der slowakischen Gesellschaft aufgrund der Nichteinhaltung von mehreren Verpflichtungen eine Geldstrafe in Höhe von 54 000 Euro verhängt.
Der EuGH befasste sich mit dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen. Vor allem wurde die Frage geklärt, ob die nationalen Regelungen die hohen Sanktionen beinhalten können und ob die nationalen Gerichte und Behörden unverhältnismäßige Sanktionen verhängen dürfen. Weiterlesen
Unwirksamkeit eines im Ausland geschlossenen Leiharbeitsverhältnisses? – BAG Urteil vom 26. April 2022 – 9 AZR 228/21
Im vorliegenden Fall befasste sich das BAG mit der Frage über die Unwirksamkeit eines im Ausland geschlossenen Leiharbeitsverhältnisses aufgrund einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Ob ein Leiharbeitsverhältnis aus dem Ausland unwirksam wird, wenn ein Leiharbeiter ohne gültige Erlaubnis einem deutschen Entleiher überlassen wird, erfahren Sie hier.
Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung (Equal Pay) versus Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern – Schlussanträge des Generalanwalts Collins vom 14.07.2022 in der Rechtssache C-311/21
In den Schlussanträgen in der Rechtsache C-311/21 äußert sich der Generalanwalt unter anderem darüber, unter welchen Voraussetzungen ein von den Sozialpartnern abgeschlossener Tarifvertrag vom Equal-Pay-Grundsatz von Leiharbeitnehmern abweichen kann und in welchem Verhältnis der Grundsatz der Gleichbehandlung zum Begriff des zu achtenden „Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern“ steht. Weitere Information hierzu finden Sie hier.
Springerkonzepte statt Leiharbeit
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sieht Leiharbeitskräfte in der Pflege als Ergänzung aber nicht als Dauerlösung. Aus diesem Grund will er den Einsatz von sogenannten Springern aufbauen, die bei kurzfristigen Personalengpässen zum Einsatz kommen.
Es sieht, dass die teils unterschiedlichen Rahmenbedingungen immer mehr hochqualifizierte Pflegekräfte dazu veranlassen, in die Leiharbeit zu wechseln. Er ist der Ansicht, dass die Tendenz zur Leiharbeit gestoppt werden muss. Holetschek kündigt an, auch in länderübergreifenden Gremien das Thema Springerkonzepte immer wieder zur Sprache bringen. Weiterlesen
Beitragspflicht zur SOKA-BAU für Anbringen von Markisen und Fliegengittern? BAG Urteil vom 14. Juli 2021- 10 AZR 135/19
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über Beiträge zur SOKA-BAU. Das BAG befasste sich unter anderem mit der Frage, ob das Anbringen von Markisen und Fliegengittern eine bauliche Leistung ist und dadurch beitragspflichtig ist. Die Antwort darauf finden Sie hier.
Besser durch die Pandemie mit Zeitarbeit
Die aktuellen Ergebnisse eines DEKRA Zeitarbeit-Reports, der auf einer Online-Umfrage unter 388 Personalverantwortlichen in Deutschland beruht, zeigen, dass rund 72 Prozent der befragten Unternehmen von negativen Auswirkungen wegen nicht verfügbaren Stammpersonals in der Pandemie berichten. Selbst nachgefragte systemrelevante Bereiche wie Logistik, Gesundheitsbranche oder Versorger waren von den personellen Auswirkungen und krankheitsbedingten Mitarbeiterausfällen gleichermaßen betroffen. Fast 55 Prozent der Personalverantwortlichen bewerten die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung als wichtigen Faktor in Pandemie-Zeiten.
Im Jahr 2021 war aber eine positive Arbeitsmarktentwicklung erkennbar. Bereits im zweiten Pandemiejahr verzeichneten fast die Hälfte der Befragten wieder einen Anstieg bei den festangestellten Mitarbeitern (46 Prozent) sowie auch bei den eingesetzten Zeitarbeitnehmern (44 Prozent). Die Prognose für das laufende Jahr fällt mit rund 64 Prozent der Unternehmen bei Festangestellten und 46 Prozent im Arbeitnehmerüberlassungsbereich sogar noch positiver aus. Insgesamt ist eine branchenübergreifende Entspannung der Personalsituation erkennbar, wenngleich pandemiebedingte Folgeerscheinungen wie erhebliche Produktionsschwankungen aufgrund verzögerter Lieferketten in vielen Wirtschaftsbereichen weiter anhalten könnten. Weiterlesen
Aktuelle Lünendonk-Studie – Marktvolumen für Arbeitnehmerüberlassung
Die aktuelle Lünendonk-Studie zeigt, dass das Marktvolumen für Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland 2021 um 14,0 Prozent auf 31,0 Milliarden Euro gestiegen ist und damit nahezu das Niveau von 2019 (31,1 Mrd. €) erreicht hat. Die Nachfrage nach Personaldienstleistung erholte sich im zweiten Pandemiejahr deutlich. Die Umsätze der Zeitarbeitsunternehmen wuchsen in der Folge um 21,0 Prozent.
Der hohe Personalbedarf der deutschen Wirtschaft spiegelte sich in den Aufträgen der Zeitarbeitsunternehmen wider: Die Dauer einer durchschnittlichen Geschäftsbeziehung zwischen Personaldienstleister und Kunde stieg von im Mittel 5,0 Jahren um mehr als ein Jahr auf nun 6,3 Jahre. Zudem wurde die Komponente Personalvermittlung sowohl im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen als auch als separate Dienstleistung stärker nachgefragt. Weiterlesen
Hilfe der Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte
Das Handesblatt berichtet, dass der Maschinenbauverband VDMA eine aktive Rolle für Zeitarbeitsfirmen bei der Fachkräfteeinwanderung fordert. In einem Brief an Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil schreibt VDMA Präsident Karl Haeurgen, dass die Zeitarbeitsfirmen täglich beweisen, Migranten und Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Bisher spielt aber die Zeitarbeit in der von der Bundesregierung geplanten Reform keine Rolle. Als es um die Anwerbung von türkischem Personal für deutsche Flughäfen ging, hatte Arbeitsminister Heil explizit betont, dass es Leiharbeit nicht geben werde. Gleichwohl sprach er davon, dass man Lohn- und Sozialdumping ausschließen wolle. Allerdings ist die Tarifbindung in kaum einer anderen Branche so hoch wie in der Zeitarbeit. In der unteren Entgeltgruppe steigt der Branchenmindestlohn von aktuell 10,88 Euro in drei Stufen auf 13,50 Euro, die ab Januar 2024 fällig werden.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert das Beschäftigungsverbot für Ausländer in der Zeitarbeit aufzuheben. Hierzu ist der Präsident des Zeitarbeitsverbandes BAP, Sebastian Lazay, der Ansicht, dass die Chance zur nachhaltigen Fachkräftesicherung mithilfe der Personaldienstleister mit internationalen Recruiting-Erfahrungen genau jetzt auf dem Tisch liegt und von der Regierung nicht erneut vertan werden darf. Weiterlesen
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie, Beschluss des BVerfG – 1 BvR 2888/20…u.a.
Es handelt sich um ein verbundenes Verfahren von sechs Verfassungsbeschwerden. Die Kläger rügten mit ihren Verfassungsbeschwerden die Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) durch das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft auf Grund des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (GSA Fleisch). Zusätzlich wird im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) verwiesen.
Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerden zurück. Hier erfahren Sie warum.
Zeitarbeit als Lösung für die Beseitigung des Flughafenchaos
Die WirtschaftsWoche berichtet über die Notwendigkeit des Einsatzes von Zeitarbeit zur Beseitigung des Flughafenchaos. Sie kritisiert die Schuldzuweisung an die Fluggesellschaften seitens der beiden SPD-Minister für Inneres und Arbeit, Nancy Faeser und Hubertus Heil. Es bestehen zudem Zweifel in Bezug auf ein von den Ministern vorgeschlagenes unbürokratisches Verfahren der Arbeitsgenehmigungen für dieArbeitnehmer aus der Türkei.
Die einzige sinnvolle Lösung, das Chaos am Flughafen zu beseitigen, ist die Zeitarbeit zu erlauben. Der SPD und den Gewerkschaften ist die Zeitarbeit schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Sie meinen, dieMenschen würden dort ausgebeutet und schlecht bezahlt. Die Realität spiegelt das jedoch nicht wider.
Zeitarbeit ist für alle Seiten eine Win-win-win-Situation. Gelänge es Zeitarbeitsunternehmen in Urlaubszeiten, Personal aus dem Ausland zu akquirieren, dann würde das bestehende Personal entlastet. Die Fluggesellschaften könnten Spitzen abdecken und flexibler auf Urlaubszeiten reagieren. Und auch dieaus dem Ausland akquirierten Arbeitskräfte hätten bessere Verdienstmöglichkeiten als in ihrem Herkunftsland. Weiterlesen
Wie will die Bundesregierung die Personalengpässe an Flughäfen abmildern?
Das Abfertigungs-Chaos an den deutschen Flughäfen ist auf Personalmangel zurückzuführen. Um dieses Problem zu lösen, will die Bundesregierung den Einsatz von ausländischen Hilfskräften erleichtern. Beispielsweise will die Innenministerin Nancy Faeser, dass die Unternehmen Hilfskräfte aus dem Ausland, vor allem aus der Türkei, einsetzen können.
Der ursprüngliche Wunsch der Branche sei jedoch gewesen, Leiharbeit zuzulassen. Der Arbeitsminister Hubertus Heil will jedoch den Einsatz von Leiharbeitern nicht erlauben.
Der Arbeitskräftemangel an den Flughäfen hätte so schnell mit dem Einsatz von Leiharbeitern gelöst werden können. Aber die beiden Minister sehen wohl eine „bessere“ Lösung darin, ausländische Arbeitskräfte zu akquirieren, die Visa benötigen und Deutschkenntnisse angeblich nicht brauchen. Zudem benötigen sie eine Sicherheitsüberprüfung. Diese wird erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nehmen. Bis die Mitarbeiter im Einsatz sind, wird die Urlaubszeit vermutlich vorbei sein.
Die von Herrn Heil abgelehnten Leiharbeiter wären schneller verfügbar. Vor dem Hintergrund, dass 96% aller Leiharbeitsfirmen ihre Mitarbeiter nach Tarifverträgen des DGB bezahlen, ist es unmöglich, dass Herr Heil, der auch Arbeitsminister der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche ist, so die Unternehmen und ihre Mitarbeiter diskriminiert. Wenn man dann noch bedenkt, dass die aus der Türkei eingesetzten Mitarbeiter nur befristete Verträge und befristete Arbeitserlaubnisse bekommen werden, geht die Haltung der Minister endgültig an der Sache vorbei. Leiharbeitskräfte werden auch regelmäßig nach dem Einsatz durch die Verleiher weiterbeschäftigt, erst recht beim derzeit bestehenden Arbeitskräftemangel in den verschiedensten Branchen. Es ist daher erschütternd, wenn ein Minister mit so wenig Fachkenntnis über eine ganze Branche herzieht. Weiterlesen
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten, Beschluss des BFH vom 31.03.2022 – VI B 88/21
Im vorliegenden Fall befasste sich der BFH mit der Frage, wann die Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abziehbar sind. Der BFH erklärt in seinem Beschluss, ob Strafverteidigungskosten als Aufwendungskosten abgezogen werden, wenn strafbare Handlungen nicht nur berufliche Tätigkeit, sondern auch private Gründe. Die Antwort finden Sie hier.
Bessere Bezahlung für Zeitarbeiter
Aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober einigten sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine Anpassung der Entgelttarifverträge für die Zeitarbeitsbranche. Danach sollen die Zeitarbeiter künftig besserbezahlt werden. Die Löhne sollen in drei Stufen steigen – zunächst auf 12,43 Euro zum 01. Oktober dieses Jahres, zum 01. April 2023 dann auf 13,00 Euro und in einem dritten Schritt auf 13,50 Euro zum 01. Januar 2024.
Für die Lohngruppen 2a und 2b seien Steigerungen von insgesamt 19 bzw. 16 Prozent vereinbart worden. Im Oktober zunächst auf 12,63 beziehungsweise 12,93 Euro, im April nächsten Jahres auf 13,20 beziehungsweise 13,50 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,80 beziehungsweise 14,15 Euro. Weiterlesen.
Verdienen Zeitarbeiter weniger als die Stammbelegschaft?
Laut den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamts bekommen Leiharbeiter über 40 Prozent weniger Lohn als die Stammbelegschaft. Einer neuen Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zur Folge muss jedoch diese Zahl nicht stimmen. Die Studie zeigt, dass mit Hilfe der Methode der „statistischen Zwillingen“ die Lohnlücken zwischen den Zeitarbeitern und der Stammbelegschaft fast komplett verschwinden. Bei dieser Methode werden nur Personen miteinander verglichen, die sich hinsichtlich ihrer beobachtbaren Charakteristika so ähnlich sind wie möglich, aber eine Person ist in der Zeitarbeit beschäftigt, die andere Person – außerhalb der Zeitarbeit. Außerdem betonen die Autoren der Studie, dass Zeitarbeit eine wichtige Rolle auf dem deutschen Arbeitsmarkt spielt und für Unternehmen die Möglichkeit bietet, sich flexibel an konjunkturelle Schwankungen anzupassen. Auch für die Beschäftigten in der Zeitarbeit ist sie von Vorteil, vor allem weil sie als Sprungbrett in ein Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Zeitarbeit genutzt werden kann.
Einen ausführlichen Bericht zur dieser Studie finden Sie hier.
Strafbarkeit wegen des Verschweigens von Lohnzahlungen gegenüber der SOKA Gerüstbau? BGH Beschluss – 1 StR 342/21
Im vorliegenden Fall wird einem Geschäftsführer Betrug durch Verschweigen von Lohnzahlungen gegenüber der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüstbau) zur Last gelegt. Der BGH befasste sich mit der Frage, ob eine solche Strafbarkeit rückwirkend festgestellt werden kann. Außerdem äußerte der BGH Bedenken wegen der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk. Weiterlesen
Beitragspflicht eines Bauträgers zur SOKA-BAU? – BAG Urteil 10 AZR 190/20
Generell sind die in einem Bauträgerbetrieb anfallenden Tätigkeiten der Entwicklung, der Planung, der Verwaltung und des Vertriebs von Grundstücken und Gebäuden nicht baugewerblicher Natur. Trotzdem ist eine Beitragspflicht eines solchen Betriebs zur SOKA-BAU nicht ausgeschlossen. Wann dies der Fall ist, erklärte das BAG in seinem Urteil. Weitere Informationen erfahren Sie hier.
Arbeitgeber erwarten mehr Zeitarbeit
The Epoch Times Deutschland berichtet, dass infolge von Lieferengpässen und steigender Inflation Arbeitgeber in Deutschland neue Sparmaßnahmen in den Unternehmen und eine Zunahme der Zeitarbeit erwarten. Kurzarbeit werde auch ein Thema bleiben. Der Arbeitgeberpräsident hält eine realistische Balance zwischen den Erwartungen der Beschäftigten und dem, was die Arbeitgeber wirtschaftlich überhaupt in der Lage sind draufzusatteln, für notwendig. Weiterlesen
Mindestlohn für den Bereitschaftsdienst von entsandten Arbeitnehmern? – BAG Urteil – 5 AZR 505/20
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Differenzvergütung nach dem Mindestlohngesetz. Eine Bulgarin wurde von ihrem bulgarischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine 90-jährige Person zu betreuen. Zwar sollte die entsandte Arbeitnehmerin laut dem Arbeitsvertrag 30 Stunden wöchentlich arbeiten, sie erbrachte aber nach ihren eigenen Angaben rund um die Uhr ihre Leistung oder war in Bereitschaft. Dafür beantragte sie die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für 24 Stunden je Arbeitstag. Aber steht der Mindestlohn für Bereitschaftsdienst den entsandten Arbeitnehmern zu? Wie das BAG sich entschied, erfahren Sie hier.
Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung eines Schweißers? Beschluss des LSG Sachsen – L 2 BA 19/21 B ER
Im vorliegenden Fall handelt es sich um den selbstständigen Einsatz eines Schweißers. Die Deutsche Rentenversicherung war jedoch der Ansicht, dass der Schweißer abhängig beschäftigt war und forderte aufgrund der Versicherungspflicht in einem Bescheid die Nachforderung von den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Beschwerdeführerin versucht gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, der die Versicherungspflicht feststellt, mittels der aufschiebende Wirkung vorzugehen. Aber ist dies möglich? Dies erfahren Sie hier.
Verleiher können Urlaubsentgelt mit SOKA-Bau-Beiträgen verrechnen, BAG Urteil vom 08.12.2021 10 AZR 101/2021
Das BAG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die ULAK, die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Beiträge von einem Verleiher forderte. Die entsprechenden Erstattungsansprüche des Verleihers in Bezug auf ausgezahltes Urlaubsentgelt an den Zeitarbeiter wollte diese jedoch nicht erfüllen. Worum es ging und welche Auswirkungen dies für Verleiher hat, erfahren Sie hier.
Kein Anspruch eines Zeitarbeiters auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei langfristiger Überlassung, EuGH Urteil vom 17.03.2022, C-232/20
Im vorliegenden Fall ging es um die Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG. Die Parteien stritten über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Der Zeitarbeiter war seit September 2014 bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und wurde bis Mai 2019 mit Ausnahme eines zweimonatigen Elternurlaubs ununterbrochen der Daimler AG überlassen. Er wurde dort dauerhaft in der Motorenfertigung eingesetzt. Die Beschäftigung diente nicht der Vertretung eines Arbeitnehmers der Daimler AG. Weiterlesen
Versicherungspflicht bzw. -freiheit einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als selbstständige Pflegekraft im Krankenhaus, LSG Berlin-Brandenburg Urteil L 26 BA 6/20
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Versicherungspflicht einer Gesellschafter-Geschäftsführerin einer Unternehmergesellschaft für ihre Tätigkeiten als Pflegefachkraft in einem Krankenhaus auf der Grundlage von Verträgen, die die Krankenhausträgerin mit dieser Unternehmergesellschaft geschlossen hatte. Ob die Pflegefachkraft versicherungspflichtig ist oder von der Versicherung befreit ist, erfahren Sie hier.
Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg: Wann sind selbstständige Handwerker Arbeitnehmer des Auftraggebers?
Im vorliegenden Fall beauftragte ein Auftraggeber auf werkvertraglicher Basis mehrere Monteure als selbständige Werkunternehmer, die von einer Firma vermittelt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung warf dem Auftraggeber vor Scheinselbständige eingesetzt zu haben. Sie verlangte von ihm eine Beitragsnachforderung in Höhe von insgesamt 263.284,65 €. Was das LSG entschied, erfahren Sie hier.
Ist ein Tagegeld ein Bestandteil des Mindestlohns? EuGH Urteil – C-428/19
Im vorliegenden Fall handelt es sich um grenzüberschreitende Entsendungen von ungarischen Kraftfahrern, die von ihrem Arbeitgeber nach Frankreich entsandt wurden. Während die Kraftfahrer die Differenz zwischen dem französischen Mindestlohn und dem von den Fahrern erhaltenen Stundenlohn verlangten, sah der Arbeitgeber diese Differenz mit dem Betrag der Tagegelder und der Treibstoffeinsparungszulage als abgegolten.
Der EuGH befasste sich mit der Frage, ob bzw. wann Tagegeld und weitere Zulangen als Bestandteil des Mindestlohns anzurechnen sind und was passiert, wenn die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in den Arbeitnehmer entsendet werden, solche Zulagen nicht als Bestandteile des Mindestlohns definieren. Weitere Information finden Sie hier.
Gleichbehandlung von Zeitarbeitern mit den Beamten der EU? – EuGH Urteil – C-948/19
Im vorliegenden Fall geht es sich um den Streit zwischen einem Leiharbeitsunternehmen und seinen Zeitarbeitern, die einem Entleiher, einer Agentur der EU, überlassen wurden. Aufgrund der Gleichbehandlungsgrundsatzes waren die Zeitarbeiter der Ansicht, dass das Zeitarbeitsunternehmen ihnen noch das Arbeitsentgelt schulde, weil sie beim Entleiher mehr verdient hätten, wenn sie bei ihm angestellt wären. Der EuGH befasste sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Unionsagentur in den Geltungsbereich der Richtlinie über Leiharbeit fällt und ob Zeitarbeiter mit den Beamten der EU gleichgestellt werden können. Weitere Information erfahren Sie hier.
Verlängerung der Sonderregeln für Kurzarbeit bis zum 30. Juni für die Zeitarbeit
Am 18. Februar beschloss der Bundestag einen Gesetzesentwurf zum Kurzarbeitergeld. Danach werden die Sonderregeln für Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Zunächst waren Verleiher nicht berechtigt für ihre Zeitarbeiter über den 01. April hinaus Kurzarbeitergeld zu beantragen. In §§ 11, 11a AÜG (BGBl 2022 I, S. 466) und in § 421 c SGB III (BGBl. 2022 I, S.482) hat der Gesetzgeber nun gegengesteuert. Damit können auch Verleiher für ihre Zeitarbeiter bis zum 30. Juni 2022 mit Option zur Verlängerung bis zum 30. September 2022 Kurzarbeitergeld beantragen.
Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit – Zeitarbeit zeigt Anstieg
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte einen Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Hiernach ist der Arbeitsmarkt im Januar 2022 trotz andauernder Eindämmungsmaßnahmen auch am Jahresanfang auf Erholungskurs.
Aus dem Bericht wird deutlich, dass im Vorjahresvergleich im November 2021 in fast allen Branchen Anstiege ausgewiesen werden. Die besten Anstiege zeigen qualifizierte Unternehmensdienstleistungen. Hier waren es in diesem Monat 2.728.300 Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahr waren es rund 81.000 mehr Beschäftigte, was einen Anstieg von 3% bedeutet.
Die Zeitarbeit bewegt sich im Mittelfeld. Im November 2021 waren in der Zeitarbeit 741.000 Beschäftigte, das sind rund 46.000 mehr Beschäftigte als im Vorjahr. Der Anstieg beträgt damit 6,5%. Weitere Daten finden Sie hier.
Freiwillige Krankenpfleger in der Zeitarbeit
Die SWR berichtet, warum Krankenpfleger freiwillig in die Zeitarbeit gehen. Ein Krankenpfleger gibt in einem Interview an, dass er aufgrund eines niedrigen Gehalts seine Festanstellung in einem Krankenhaus kündigte und zu einer Leiharbeitsfirma wechselte. Im Gesundheitswesen haben Zeitarbeiter Vorteile gegenüber der Stammbelegschaft. Zeitarbeiter haben nicht nur bessere Bezahlung, sie können auch besser ihre Arbeitszeit planen und werden besser wertgeschätzt. Damit können sie ihre Arbeit auch besser mit ihrem Privat- und Familienleben vereinbaren.
Zeitarbeiter sind für die Kliniken aber 1,5 bis 1,7-mal teurer als Stammbelegschaft. Weiterlesen
Vermittlungsprovision für einen Zeitarbeiter, Urteil des LG Aachen – 42 O 15/21
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über eine Vermittlungsprovision für die Übernahme eines Zeitarbeiters. Der Entleiher verlangte vom Verleiher für die Übernahme des ihm zur Verfügung gestellten Gas- und Wasserinstallateurs eine Provision in Höhe von 2,5 Bruttogehältern. Das LG Aachen befasste sich mit der Frage, ob bzw. wann eine solche Provision angemessen ist und welche Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. Weiterlesen
Ver.di beabsichtigt 2022 neue Tarifverträge in der Zeitarbeit auszuhandeln
Ver.di wolle die deutlich anziehende Inflation durch Reallohnzuwächse in den diesjährigen Tarifrunden ausgleichen. Daher beabsichtigt Ver.di in diesem Jahr Tarifverträge für rund vier Millionen Beschäftigte in 14 Tarifbereichen auszuhandeln, darunter für 920.000 Beschäftigte in der Leiharbeit.
Neben den Forderungen nach linearen Lohnerhöhungen, die je nach Branche oder Unternehmen unterschiedlich von einem Euro pro Stunde bis zu sechs Prozent reichen, würden in den Betrieben und Verwaltungen weiterhin Arbeitszeitthemen, zunehmend mobile Arbeit und ein Recht auf Homeoffice eine Rolle spielen, so die stellv. ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Weiterlesen
EU-Kommission strebt Richtlinie für Soloselbständige auf Plattformen an
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen von der EU-Kommission im Dezember präsentierten Richtlinienentwurf gegen Scheinselbständigkeit bei populären Online-Servicevermittlern – wie dem Lieferdienst Deliveroo oder der Fahrdienst-App Uber. Die meisten dieser Internet-Plattformen behandeln ihre Beschäftigten wie Selbständige. Doch aufgrund der EU-Richtlinie könnten diese Menschen bald als Angestellte behandelt werden und von Mindestlöhnen, Urlaubsanspruch und Schutz durch die Sozialversicherung profitieren.
Der europäische Gewerkschaftsdachverband Etuc hat nun in einer Studie untersucht, wie sich die Regeln auf fünf große Anbieter (Uber, Deliveroo, Glovo, Cuideo und Amazon Mechanical Turk) auswirken würden. Nach Ansicht der Etuc-Fachleute erfüllen die Plattformen vier von fünf oder sogar alle fünf Kriterien aus dem Gesetzentwurf. Dabei müssen die Beschäftigten schon als Angestellte behandelt werden, wenn nur zwei Kriterien zutreffen.
Die Firmen und ihre Lobbygruppen warnen vor höheren Preisen, schlechterem Service und Stellenabbau. So droht Move EU, der Verband von Uber und seinen Rivalen, dass die Anbieter ihre Flotte wegen der Richtlinie halbieren müssten. Und Delivery Platforms Europe, der Verband der Lieferdienste, kritisiert, dass die meisten Kurierfahrer ihre Arbeitszeit frei bestimmen wollten. Gälten die Fahrer künftig als Angestellte, müssten die Plattformen ihr Geschäftsmodell ändern und fixe Zeiten vorgeben. Zwischen 100 000 und 250 000 Beschäftigte in der EU würden den Job dann quittieren. Weiterlesen
Zeitarbeiter haben Anspruch auf Zuschläge beim Urlaubsentgelt, EuGH Urteil vom 13.01.22 – C‐514/20
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Mehrarbeitszuschlag für die Überstunden eines Zeitarbeiters. Im Ausgangsverfahren arbeitete der Zeitarbeiter an den ersten 13 Arbeitstagen des Monats 121,75 Stunden und nahm für die verbleibenden zehn Tage bezahlten Jahresurlaub, der 84,7 Arbeitsstunden entsprach. Der Zeitarbeiter war der Meinung, er hätte einen Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 % für seine 22,45 Überstunden. Nach dem Manteltarifvertrag für Zeitarbeit (MTV) werden für die Berechnung des Mehrarbeitszuschlags jedoch nur die tatsächlich geleisteten Stunden berücksichtigt. Hier erfahren Sie, ob dies gegen EU-Recht verstößt.
Höhere Kosten für die Kliniken durch lukrative Zeitarbeit
Die Zeit-Online berichtet, dass Leiharbeitsverträge in der Pflege für Pflegekräfte zwar lukrativer sind, aber für Kliniken teure Honorarkräfte ein Dorn im Auge sind. Als Leiharbeiter könnten Pflegekräfte 30 bis 50 % mehr verdienen und die Krankenhäuser sind aufgrund von Engpässen trotz der höheren Kosten auf die Honorarkräfte angewiesen.
Die Gewerkschaft Verdi sieht das Thema «ausgesprochen kritisch» und betont die Notwendigkeit von Festanstellungen in einer ausreichenden Anzahl und mit entsprechender Bezahlung. Denn nicht nur die bessere Bezahlung, sondern auch bessere Arbeitszeiten locken die Pflegekräfte zum Wechsel zu Leiharbeitsunternehmen. Für die festangestellten Pflegekräfte bedeute dies, dass sie die übrigen Schichten übernehmen müssten. Für sie entstehe auch Mehrarbeit, wenn die Leiharbeiter die Abläufe nicht genau kennen. Weiterlesen
Begrenzung der Leiharbeit in der stationären Pflege in Bayern
Die bayerische Landespflegesatzkommission beschloss eine Begrenzung der Leiharbeit in der stationären Langzeitpflege. Der Beschluss gehe auf eine Initiative des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zurück. Die Verbände der Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen erklären gemeinsam, dass einrichtungsfremdes Personal nun künftig nur in betrieblich notwendigen Situationen eingesetzt werden solle.
Hierzu vertritt der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri die Ansicht, dass der grundsätzliche Einsatz von Leiharbeit dem Image der Pflege schade. Aus diesem Grund wird die Leiharbeit in der Pflege in Bayern auf das notwendige Mindestmaß zurückgedrängt. Weiterlesen
Zeitarbeitsunternehmen gehen positiv ins Jahr 2022
Aus einer aktuellen Lünendonk-Blitzumfrage geht hervor, dass die Mehrheit (84 %) der Zeitarbeitsunternehmen den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP positiv bewerten oder keine negativen Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell erwarten. Lediglich die Minderheit (16 %) der befragten Zeitarbeitsunternehmen sind der Ansicht, dass der Koalitionsvertrag ihr Geschäftsmodel gefährdet.
Außerdem zeigt die Umfrage, dass die meisten Unternehmen die Corona-bedingten, deutlichen Umsatzrückgänge im Jahr 2020 inzwischen kompensiert haben. Im Durchschnitt gaben die Unternehmen an, dass ihre Umsätze im Jahr 2021 um 2,6 Prozent über den Umsätzen des Vorkrisenjahres 2019 liegen werden. Für 2022 rechnen die Unternehmen mit einem Plus von 12,4 Prozent. Weitere Ergebnisse der Blitzumfrage finden Sie unter www.luenendonk.de.
Gebührenpflicht von Verleihern für Betriebsprüfungen seitens der Bundesagentur für Arbeit
Seit dem 1. Oktober 2021 sind Verleiher verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung von Betriebsprüfungen Gebühren nach der BMASBGebV zu zahlen. Danach müssen Verleiher nicht nur die Gebühren für die Erstanträge bzw. Verlängerung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen entrichten, sie müssen außerdem für die Durchführung von Betriebsprüfungen zahlen. Während für die Betriebsprüfung mit der Bearbeitung eines Antrags eine Gebühr bis zu 2.060,00 Euro erhoben wird, müssen Verleiher auch für Routinekontrollen oder Nachschau-Prüfungen eine Gebühr bis zu 1.665,00 Euro zahlen.
Verleiher sollten dieser Gebührenpflicht nachkommen, da anderenfalls die Bundesagentur für Arbeit davon ausgehen wird, dass solche Verleiher die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen. Als Folge wird keine weitere Erlaubnis erteilt. Weiterlesen
Vorschlag der EU-Kommission Internetplattformen als Arbeitgeber einzustufen
Die EU-Kommission schlägt vor, Unternehmen, die Arbeit über Internetplattformen vermitteln und dabei gewisse Kriterien erfüllen, als Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter als Angestellte einzustufen. Es gibt in den 27 Mitgliedstaaten insgesamt 28 Mio. Personen, die sich Arbeit über eine Online-Plattform vermitteln lassen. Bis 2025 dürfte diese Zahl auf 43 Mio. ansteigen. Uber, Take-away, Deliveroo und Co. erwirtschafteten 2020 laut Brüssel einen Umsatz von rund 14 Mrd. € in der EU. Die Kommission schätzt ferner, dass 5,5 Mio. der Selbständigen in Tat und Wahrheit Angestellte sind. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission in einer Richtlinie fünf Kriterien für die Einstufung einer Plattform als Arbeitgeber aufgezählt. Erfüllt ein Unternehmen wie Uber mindestens zwei davon, sind seine Fahrer Angestellte mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Jetzt müssen sich das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten mit dem Gesetzesvorschlag beschäftigen. Es kann aber Monate oder Jahre dauern, bis es zur Einigung kommt. Danach werden die EU-Mitgliedstaaten noch zwei Jahre Zeit haben, um die Vorgaben in nationale Gesetze umzusetzen. Weiterlesen
Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens ab dem 01.04.2022
Das Statusfeststellungsverfahren aus § 7a SGB IV wird ab dem 1. April 2022 durch die folgenden Reformbausteine weiterentwickelt:
- Die Einführung einer Prognoseentscheidung, die die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit ermöglichen soll und damit frühzeitiger als bisher.
- Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Damit werden die Beteiligten und die Clearingstelle von bürokratischem Aufwand entlastet und das Verfahren wird vereinfacht und beschleunigt.
- Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht. Dies entlastet insbesondere den Auftraggeber bei gleichen Aufträgen; er muss hierfür nicht mehr separate Statusfeststellungsverfahren durchführen.
- Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden.
Hierzu darf die Deutsche Rentenversicherung ab dem 1. April 2022 bei Vorliegen einer Beschäftigung feststellen, ob das Beschäftigungsverhältnis zu einem Dritten besteht, wenn die vereinbarte Tätigkeit für den Dritten erbracht wird und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Auftragnehmer in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt.
Die Neuregelungen sind im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes in das parlamentarische Verfahren verkündet. Weiterlesen
Update zum Mindestlohn 2022
Mit der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung beschloss das Bundeskabinett, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro angehoben wird. In der Zeitarbeit steigt der Mindestlohn zum 01.04.2022 auf 10,88 Euro.
Gleichwohl geht aus dem neuen Koalitionsvertrag hervor, dass die Regierung den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen möchte. Jetzt bleibt abzuwarten, wann dies zustande kommt.