A1 Entsendebescheinigung

Eine A1 Entsendebescheinigung dokumentiert, welche sozialen Vorschriften eingreifen

Wofür braucht man eine A1 Entsendebescheinigung?

Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in einen EU-Mitgliedstaat, EWR-Mitgliedstaat oder in die Schweiz entsendet, brauchen diese Arbeitnehmer eine A1 Entsendebescheinigung (früher E 101 Entsendebescheinigung). Diese ist bei der zuständigen Sozialversicherungsbehörde des Staates, in dem der Arbeitgeber gewöhnlich tätig ist, zu beantragen.

Was bringt eine A1 Entsendebescheinigung?

Eine A1 Entsendebescheinigung dokumentiert, dass die entsandten Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften des Staates unterliegen, aus dem sie entsendet werden (dem Entsendestaat). Meistens sind die Sozialabgaben des Beschäftigungsstaates, in den die Arbeitnehmer entsendet werden, höher als die des Entsendestaats. Daher bringen A1 Entsendebescheinigungen finanzielle Erleichterungen für den jeweiligen Arbeitgeber. 

Aber auch dem Arbeitnehmer bringen die A1 Entsendebescheinigungen Vorteile. Er bleibt in seinem Heimatland sozialversichert. Dieses Rechtssystem kennt er, er spricht die Sprache der zuständigen Behörden usw.

Was versteht man unter der Bindungswirkung einer A1 Entsendebescheinigung?

Nachdem eine A1 Entsendebescheinigung von den Sozialversicherungsbehörden des Entsendestaates für die entsandten Arbeitnehmer erstellt wurde, ist sie für die Behörden und Gerichte des Beschäftigungsstaates bindend. Sie ist so lange verbindlich, bis sie von dem Mitgliedstaat, in dem sie ausgestellt wurde, widerrufen oder für ungültig erklärt wird. Solange dies nicht der Fall ist, müssen die Behörden und Gerichte des Beschäftigungsstaates dem Umstand Rechnung tragen, dass diese entsandten Arbeitnehmer bereits dem Recht der sozialen Sicherheit des Entsendestaates unterliegen.

Betrifft die Bindungswirkung einer A1 Entsendebescheinigung nur die Vorschriften über die soziale Sicherheit?

A1 Entsendebescheinigungen schützen nicht vor Bußgeldern z.B. wegen Schwarzarbeit

Die A1 Entsendebescheinigungen sind nur für den Bereich der sozialen Sicherheit bindend. Das heißt, die Bindungswirkung der A1 Entsendebescheinigungen betrifft nur die Vorschriften der sozialen Versicherung. Die A1 Entsendebescheinigungen erzeugen keine Bindungswirkung hinsichtlich anderer Verpflichtungen, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften in anderen Bereichen ergeben. Beispielsweise sind A1 Entsendebescheinigungen für Verpflichtungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, nicht bindend. Daher müssen trotz einer A1 Entsendebescheinigung andere Vorschriften des Beschäftigungsstaates erfüllt werden, die mit der sozialen Versicherung nichts zu tun haben. 

Wann kann eine A1 Entsendebescheinigung zurückgezogen werden?

Es kommt mitunter vor, dass die zuständige Behörde des Beschäftigungsstaats Zweifel an der Richtigkeit des der A1 Entsendebescheinigung zugrunde liegenden Sachverhalts hat. In diesem Fall muss die zuständige Behörde des Entsendestaats, die die A1 Entsendebescheinigung ausgestellt hat, überprüfen, ob die Ausstellung zu Recht erfolgt ist. Hat sie auch Zweifel, muss sie die A1 Entsendebescheinigung gegebenenfalls zurückziehen.

Quelle Foto Gerichtshof der Europäischen Union, Sitzungssaal
Der EuGH hat die Bindungswirkung von A1 Entsendebescheinigungen eingeschränkt

Wenn die Behörde des Beschäftigungsstaates der Behörde des Entsendestaates konkrete Beweise vorlegt, die den Schluss zulassen, dass diese Bescheinigungen betrügerisch erlangt wurden, hat die Behörde des Entsendestaates, die die A1 Entsendebescheinigung ausgestellt hat, erneut zu prüfen, ob die Ausstellung der Bescheinigungen zu Recht erfolgt ist. In dem Fall erfolgt eine solche erneute Prüfung anhand dieser Beweise.

Wenn die Behörde des Entsendestaates jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Frist diese Prüfung durchführt, kann das nationale Gericht des Beschäftigungsstaates in einem Verfahren gegen Personen, die verdächtigt werden, entsandte Arbeitnehmer unter Verwendung derartiger A1 Entsendebescheinigungen eingesetzt zu haben, diese A1 Entsendebescheinigungen außer Acht lassen. Dann drohen den Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden, hohe Nachzahlungen.

Lösung: Korrekte Durchführung einer Entsendung auch bei Vorliegen einer A1 Entsendebescheinigung

Beim grenzüberschreitenden Einsatz vom entsandten Personal ist eine korrekte Durführung der Entsendung notwendig. Eine A1 Entsendebescheinigung schützt zwar fürs Erste und gibt eine gewisse Sicherheit, dass der Beschäftigungsstaat keine Sozialabgaben verlangen darf. Die A1 Entsendebescheinigung kann aber zurückgezogen werden oder von den Gerichten außer Acht gelassen werden, was für die Unternehmen sehr große finanzielle Einbußen zur Folge hat. Bei allen Fragen hierzu können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden

Rechtsanwalt Christian Andorfer hilft Ihnen bei allen Fragen zur Entsendung aus Drittstaaten

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