Christian Andorfer – Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Herr Rechtsanwalt Andorfer berät unsere Mandanten in Fragen des Wirtschaftsrechts und Wirtschaftsstrafrechts. Sein Hauptfokus liegt hierbei auf dem Gebiet des Einsatzes von Fremdpersonal in Ihrem Unternehmen. Der Einsatz von Fremdpersonal erfolgt meist über Werkverträge oder Arbeitnehmerüberlassung. Teilweise werden auch Selbständige eingesetzt. Hierbei bestehen Risiken mit Auswirkung auf die Compliance, wenn die Abwicklung nicht eindeutig erfolgt. Es kann sein, dass Sie als Auftraggeber Arbeitgeber der fremden Arbeitnehmer werden oder Sie als Auftragnehmer Ihre Arbeitnehmer verlieren. Damit gehen regelmäßig Risiken in Bezug auf die Sozialabgaben einher, die auf Sie zukommen. Es spielt zudem das Wirtschaftsstrafrecht hinein, da Sie mit Bußgeldern belastet werden oder Strafverfahren drohen.
Herr Rechtsanwalt Andorfer hilft Ihnen zum einen diese Risiken zu reduzieren. Er begutachtet mit Ihnen die Abläufe in Ihrem Unternehmen. Anschließend berät er Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Fremdpersonal einzusetzen. Daneben führt er bei Ihnen Audits durch, die den Zollprüfungen entsprechen. Hierdurch werden Schwachstellen früh aufgedeckt und aktiv behoben. Zum anderen bietet er Inhouse-Schulungen an, um Ihre Mitarbeiter fit zu machen. Denn Ihre Mitarbeiter werden täglich mit der Thematik konfrontiert. Daher müssen diese rechtzeitig die Signale erkennen und gegensteuern.
Wird Ihnen unerlaubter Einsatz von Fremdpersonal vorgeworfen, unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andorfer bei der Verteidigung. Hierbei ist es für ihn selbstverständlich mit Ihrer Rechtsabteilung, Ihrem Hausanwalt oder von Ihnen hinzugezogenen anderen Spezialisten zusammenzuarbeiten. Entscheidend für Herrn Rechtsanwalt Andorfer ist es, für Sie das Beste herauszuholen.
Sollten Sie Fragen zu diesen Themen haben, zögern Sie nicht und nehmen Kontakt auf! Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Andorfer per E-Mail (andorfer@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.
Beratungsschwerpunkte
- Fremdpersonaleinsatz, insbesondere Recht der Werkverträge und Zeitarbeit
- Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht
- Wirtschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Nationales und internationales Sozialversicherungsrecht aus der Sicht der Unternehmen
- Europarecht
- Entwurf individueller Werkverträge, angepasst an die Betriebsabläufe
- Überprüfung der korrekten Durchführung der Werkverträge in der Praxis mittels Betriebsbegehung (Audits)
- Beratung von Unternehmen im Rahmen der Kooperation mit ausländischen Unternehmen bei Werkverträgen und Zeitarbeit
Vita
1997 – 2003
Studium und Staatsexamen an der Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg
2003 – 2005
Referendarausbildung im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg und zweites Staatsexamen
seit 2005
Zulassung als Rechtsanwalt;
Rechtsanwalt in der Kanzlei Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal & Kollegen
2006
Gründung der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge Ost – jetzt ‚AWZ‘
2011
Umzug der Kanzlei in die Alte Reichsbank Mannheim.
2012
Gründung der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge u. Zeitarbeit (AWZ) als Verein in Mannheim
2014
Mitwirkung am Handbuch Arbeitsstrafrecht 3. Auflage Ignor/Mosbacher – Kapitel § 7 illegale Arbeitnehmerentsendung
2016
Zusammenschluss der Kanzleien Prof. Dr. Tuengerthal aus Mannheim und Greulich & Prochaska aus Walldorf
2022
Umzug der Kanzlei und der AWZ nach Heidelberg