Archiv 2018

Rückforderung von Sozialabgaben bei erschlichenem Arbeitsverhältnis – Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 20.09.2018 – L 6 KR 25/13

Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 20.09.2018 entschieden, dass ein Arbeitgeber den von ihm gezahlten Anteil an der Sozialversicherung vom Sozialversicherungsträger zurückverlangen kann, falls der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis betrügerisch erlangt hat. Weiterlesen

Ununterbrochener Einsatz eines Leiharbeitnehmers – Branchenzuschläge, BAG Urteil vom 21.03.2018 – 5 AZR 862/16

Nach § 2 des Tarifvertrags über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck-gewerblich) erhalten Arbeitnehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in einen Kundenbetrieb der Druckindustrie einen Branchenzuschlag. Dieser wird für den ununterbrochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb abhängig von der Einsatzdauer in gestaffelter Höhe gezahlt.

Als „Einsatz“ iSv. § 2 Abs. 2 Satz 1 TV BZ Druck-gewerblich ist die Zeitspanne zu verstehen, in der der Leiharbeitnehmer an den Kundenbetrieb iSd. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes überlassen wird und nicht die Summe der Tage, an denen er im Kundenbetrieb die Arbeitsleistung erbringt. Der Tarifvertrag stellt damit auf Zeitspannen ab, die angesichts der bei jedem Leiharbeitnehmer bestehenden zeitlichen Begrenzung der Arbeitspflicht und zwingender arbeitszeit-, urlaubs-, entgeltfortzahlungs- und betriebsverfassungsrechtlicher Normen nicht nur Arbeitstage, sondern auch arbeitsfreie Tage und Zeiten einschließen, zu denen der Leiharbeitnehmer die Arbeitsleistung im Kundenbetrieb nicht erbringen kann bzw. muss. Weiterlesen

Gelebte Freizügigkeit – 17 Millionen EU-Bürger arbeiten im Ausland

Die Mannheimer Morgen berichtet, dass immer mehr EU-Bürger zum Arbeiten in ein anderes Land der EU ziehen. Nach Angaben der Europäischen Kommission lebten im Jahr 2017 17 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedsstaat, was 3,8 Prozent der EU-Bevölkerung beträgt. Dies ist doppelt so hoch als vor 10 Jahren.

Dabei sind die wohlhabenden Länder wie Deutschland, Großbritannien, Schweden und Frankreich für viele Arbeitskräfte aus ärmeren EU-Staaten sehr attraktiv. Weiterlesen

Zoll Osnabrück bekommt jährlich 7.000 Hinweise auf Schwarzarbeit

Die Osnabrücker Zeitung führte ein Gespräch mit dem Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Thomas Möller, über Schwarzarbeit in der Region. Herr Möller berichtete, dass der Zoll im Jahresdurchschnitt etwa 7.000 Hinweise auf Schwarzarbeit bekommt. Bei Hinweisen und Verstößen gegen Schwarzarbeit dominieren die Baubranche, das Transportgewerbe und die Gastronomie.

Er wies außerdem auf einen aktuellen Fall der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in der Logistikbranche hin, den der Zoll aufgedeckt hat. Dort sind Werkverträge für Arbeitnehmer im dreistelligen Bereich genutzt worden, um eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland zu umgehen. Aufgrund der Zollermittlungen hat eine ausländische Behörde die A-1-Bescheinigungen für die Entsendung zurückgenommen, sodass die Sozialversicherungspflicht in Deutschland festgestellt wurde.

Ferner teilte Herr Möller mit, dass die Bundesregierung im jüngst verabschiedeten Bundeshaushalt eine Personalaufstockung für die Zollverwaltung im vierstelligen Bereich beschlossen hat. Weiterlesen

Hinweise für die Praxis

Das Interview mit Herrn Müller von Hauptzollamt Osnabrück zeigt nachdrücklich auf, dass Unternehmen, die Werkverträge und Zeitarbeit einsetzen, auch im Fokus des Zolls stehen. Der Zoll wird zunehmend dahingehend aktiv, dass unrichtige Entsendebescheinigungen von der Heimatbehörde widerrufen werden. Rechtsfolge ist dann eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Unternehmen, die Werkverträge oder Zeitarbeiter aus dem Ausland einsetzen, sollten sich daher vergewissern, dass der Einsatz rechtskonform erfolgt, sonst drohen am Ende Nachforderungen in Millionenhöhe. Es empfiehlt sich daher für Unternehmen rechtzeitig kompetente anwaltliche Beratung einzuholen. Wir als Kanzlei haben uns auf diese Thematik spezialisiert. Wir können Sie insbesondere dahingehend beraten, ob der Einsatz rechtskonform erfolgt und welche Schutzwirkungen ausgestellte Entsendebescheinigungen für Sie haben. Schließlich können wir Sie auch unterstützen, wenn der Zoll gegen Sie ermittelt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um drohende Strafen abzuwenden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Flexibilität für Unternehmen bei Anwendung von Zeitarbeit und Werkverträgen

Vor kurzem veröffentlichte das BMAS Informationen über Möglichkeiten des flexiblen Personaleinsatzes für Unternehmen mit Hilfe der Arbeitnehmerüberlassung oder Werkverträgen. Laut BMAS führt diese Flexibilität zur Unsicherheit für Arbeitnehmer. Aus diesem Grund wurden mit den letzten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die Rechte der Zeitarbeiter gestärkt, damit Zeitarbeit nicht zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt wird. Weiterlesen

IG Metall: Zeitarbeit verdrängt Werften-Stammbelegschaft

Laut einer Umfrage der IG Metall Küste in der Schiffbau-Branche bleibt die Zeitarbeit an deutschen Werften mit 12 Prozent unverändert hoch. Gleichzeitig sind 39 Prozent der Arbeitskräfte aufgrund von Werkverträgen tätig. Nach Ansicht der IG Metall verdrängen Zeitarbeit und Werkverträge immer mehr die Stammbelegschaft. Weiterlesen

Arbeitsgericht rügt BMWs Werkvertrage

Die Wirtschaftswoche berichtet, dass BMW Personal externer Dienstleister nutze und sich deswegen in arbeitsrechtlichen Grauzonen befände. Mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichts München wurden einzelne Werkverträge für unwirksam erklärt. Danach müsse der Konzern Ex-Werkarbeitnehmer wie eigene Mitarbeiter behandeln. Zudem seien Rentenversicherungsbeiträge in Millionenhöhe nachzuzahlen.

Laut dem Urteil solle die Vertragskonstruktion zwischen BMW und einem Kleinunternehmen von vorne herein unerlaubt gewesen sein. Weiterlesen

Hinweise für die Praxis

Der Artikel zeigt ein Problem auf, dass viele Unternehmen beim Einsatz von Werkverträgen nicht beachten. Ist der Einsatz fehlerhaft, drohen auch Nachzahlungen zur Sozialversicherung. Um dieses Risiko zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Werkverträge kritisch zu überprüfen. Im Rahmen unserer Audits konnten wir schon etliche Schwachstellen aufdecken. Gerne können wir auch Ihnen helfen.

Kritik der Gewerkschaft IG Metall wegen des angeblichen Missbrauchs von Zeitarbeit und Werkverträgen

Laut einer neuen Umfrage kritisiert die IG Metall den angeblichen Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen im Südwesten. In Baden-Württemberg nutzen rund 82 Prozent der Betriebe in der Metall- und Elektroindustrie, der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie und der Textilindustrie Zeitarbeit oder vergeben Aufträge über Werkverträge an Fremdfirmen. Die Betriebsräte bewerten die Arbeitsbedingungen der Arbeiter in den Fremdfirmen „überwiegend schlechter“ als im eigenen Betrieb. Weiterlesen

Hinweise für die Praxis

Der Einsatz gegen Zeitarbeit und Werkverträge steht demnach immer noch auf der Agenda der Gewerkschaften. Unternehmen, die fremdes Personal einsetzen, sollten sich daher darauf gefasst machen, von Gewerkschaften und Betriebsräten angegangen zu werden. Als Experten auf diesem Gebiet unterstützen wir Sie gegen solche Angriffe.

Bindungswirkung einer rückwirkend erstellten Entsendebescheinigung, Begriff einer Person, die eine andere Person ablöst, EuGH Urteil, C-527/16

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine österreichische Firma Alpenrind, die seit dem Jahr 1997 in Salzburg einen gepachteten Schlachthof betreibt. Fleischzerlegungs- und Verpackungsarbeiten wurden von entsandten Arbeitnehmern aus zwei ungarischen Firmen abwechselnd und pausenlos ab 2007 in denselben Räumlichkeiten ausgeführt. Aus diesem Grund stellte der österreichische Sozialversicherungsträger fest, dass betreffende Arbeitnehmer nach den österreichischen Rechtsvorschriften pflichtversichert seien.

Da sich bei dem vom Verwaltungsgerichtshof zu beurteilenden Rechtsstreit bestimmte Fragen der Auslegung des Unionsrechts stellten, legte er sie dem EuGH vor.

Der EuGH äußerte sich über die Bindungswirkung der rückwirkend erstellten Entsendebescheinigungen. Außerdem definierte er den Begriff des Ablöseverbots. Weiterlesen

Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien aufgrund der nationalen Regelungen über Bekämpfung des Entsendebetrugs, EuGH Urteil vom 11.07.2018 – C-356/15

Ähnlich wie im Urteil von EuGH C-359/16 entschied der EuGH am 11. Juli 2018 über das Verfahren der Bekämpfung gegen die betrügerische Ausstellung von A1 Bescheinigungen. Im vorliegenden Fall handelte sich um eine Vertragsverletzungsklage, die die Europäische Kommission gemäß Art. 258 AEUV gegen das Königreich Belgien eingelegt hatte. Mit ihrer Klage begehrte die Europäische Kommission die Feststellung, dass das Königreich Belgien mit einigen nationalen Vorschriften gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 verstoßen hat.

Das belgische Gesetz definierte einen Missbrauch der Verordnung 883/2004 und sah eine Nichtbeachtung der A1 Bescheinigung für alle belgische Behörde und Gerichte vor, ohne die Behörde des Entsendestaats zu konsultieren.

Der EuGH entschied, dass das belgische Königreich gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 76 Abs. 6 der Verordnung Nr. 883/2004 und Art. 5 der Verordnung Nr. 997/2009 verstoßen hat. In seiner Begründung stellte der EuGH fest, dass die belgischen Vorschriften keinerlei Verpflichtungen zur Einleitung des Dialog- und Vermittlungsverfahrens vorsehen. Dieses Verfahren muss von den betroffenen Trägern der Mitgliedstaaten gewährleistet sein, bevor die Frage über die A1-Entscheidungen beim nationalen Gericht geklärt werden kann, was im Urteil vom EuGH C-359/16 entschieden wurde. Außerdem betonte der EuGH, dass die belgischen Vorschriften die Befugnis nicht allein dem nationalen Richter einräumen, darüber zu entscheiden, ob ein Betrug vorliegt, und eine A1-Beschenigung deshalb außer Acht zu lassen. Sondern danach können auch die belgischen öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit und die belgischen Sozialinspektoren ohne Gerichtsverfahren entscheiden, dass ein entsandter Arbeitnehmer den belgischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit unterliegt.  Dies ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Weiterlesen

Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund von Outsourcing seiner Tätigkeiten einer Drittfirma, Urteil LAG Schleswig-Holstein – 5 Sa 438/17

Die Parteien führen einen Kündigungsstreit. Der Kläger ist bei der Beklagten, die zwei Restaurants und einen Pizza-Lieferservice betreibt, seit dem 01.05.2016 als Abteilungsleiter Marketing- und Qualitätsmanagement tätig. Die Beklagte kündigte den Kläger ordentlich und später erneut fristlos. Dagegen erhob der Kläger die Kündigungsschutzklage.

Die Beklagte behauptete, dass durch den Arbeitszeitbetrug des Klägers ihr ein Schaden entstanden sei. Aus diesem Grund sah sie die ordentliche Kündigung des Klägers als wirksam an. Außerdem habe sie die Hierarchieebene des Abteilungsleiters Marketing- und Qualitätsmanagement abgeschafft und die vom Kläger ausgeführten Tätigkeiten einer Drittfirma übertragen, wodurch der Arbeitsplatz des Klägers weggefallen sei.

Es ist zwischen den Parteien streitig, ob die Beklagte den Bereich Marketing- und Qualitätsmanagement outsourcte und ob das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung beendet wurde. Weiterlesen

Zahlung einer Karenzentschädigung aufgrund des Wettbewerbs- und Tätigkeitsverbots, LAG Schleswig-Holstein – 5 Sa 38/17

Die Parteien streiten um die Zahlung einer Karenzentschädigung aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Das Unternehmen der Beklagten beschäftigt sich mit der Finanzierung von Prozessen von Berufssportlern gegen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wegen erlittener Sportverletzungen. Der Kläger war bei der Beklagten als angestellter Rentenberater beschäftigt. Die Parteien vereinbarten eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, laut der im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet, ausdrücklich ein Tätigkeits- und Wettbewerbsverbot gilt. Für die Dauer dieses Wettbewerbsverbotes sollte der Arbeitgeber an den Mitarbeiter zum Ausgleich für das Wettbewerbs- und Tätigkeitsverbot eine monatliche Karenzentschädigung zahlen, die 100 % der zuletzt bezogenen monatlichen vertragsmäßigen Leistung entsprach.

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.12.2012 zahlte die Beklagte an den Kläger keine Karenzentschädigung, weil sie Auffassung war, der Kläger habe gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen.

Das Landesarbeitsgericht kam zu dem Ergebnis, dass auf die Karenzentschädigung in Höhe von 65.700,00 Euro neben dem Einkommen vom Kläger in Höhe von 3.465,00 Euro auch die Einnahmen seiner Ehefrau in Höhe von 23.100,00 Euro anzurechnen ist.  Als Begründung stellte das LAG fest, dass der Arbeitsvertrag mit der Ehefrau des Klägers nur zum Schein abgeschlossen wurde, um mögliche Wettbewerbsverstöße des Klägers infolge direkter Zahlungen einer Konkurrentin der Beklagten, an den Kläger zu verschleiern. Ferner wurde die Ehefrau in die Verträge mit dieser Firma eingebunden, weil der Kläger gegenüber der Beklagten ein Jahr nicht in Wettbewerb treten durfte und es sich bei dieser Firma. um eine Wettbewerberin handelte. Weiterlesen

Haftung des Strohmann-Geschäftsführers bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, OLG Celle, Urteil vom 10.05.2017 – 9 U 3/17

Auch ein Geschäftsführer, der als Strohmann fungiert, die Wahrnehmung seiner Kompetenzen Dritten überlässt und sich um die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter der Gestaltung nicht kümmert, haftet wegen der Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und nimmt die Nichtabführung (im Sinne bedingten Vorsatzes) zumindest in Kauf. Weiterlesen

Bereitschaftsdienst im Krankenhaus als abhängige Beschäftigung, Urteil des LSG Bayern – L 7 R 5059/17

Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X die Feststellung, dass ihre Tätigkeit als Ärztin der Inneren Medizin in einem Krankenhaus als selbständige Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig war.

Die Klägerin schloss mit dem Krankenhaus eine „freie Vereinbarung/Vertrag“, laut der sie auf freiberuflicher Basis als Honorarärztin die Vertretung für eine „Ärztin der Inneren Medizin“ übernahm.

Das LSG Bayern kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin als Vertretungskraft in die Struktur der Klinik eingebunden war und dabei dem Weisungsrecht der Chefärztin unterlag, daher war sie renten- und sozialversicherungspflichtig. Weiterlesen

Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf „equal pay“, LArbG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2018 – 15 Sa 9/17

Das LArbG kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin (Zeitarbeiterin) für das gesamte Jahr 2012 in Höhe der zugesprochenen Beträge jeweils Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG hat. Der Punkt, dass die Entleiherin im Jahr 2012 tatsächlich keine vergleichbaren Stammarbeitnehmer beschäftigt hat, bleibt irrelevant. Wendet der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema an, kann auf die fiktive Eingruppierung des Leiharbeitnehmers in dieses Entgeltschema abgestellt werden. Maßstab ist in diesem Fall das Arbeitsentgelt, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre. Weiterlesen

Der Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro bzw. 9,35 Euro

Zum 1. Januar soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen.  Über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns entschied die Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018. Zusätzlich sieht die Mindestlohnkommission ab dem Jahr 2020 eine weitere Steigung auf 9,35 Euro vor. Die Bundesregierung soll diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft setzen. Weiterlesen

Warum die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist

Unsere Kanzlei hat das Mandat für eine Verfassungsbeschwerde gegen die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe beim Bundesverfassungsgericht. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit rund 150 Verfassungsbeschwerden gegen die Rundfunkabgabe anhängig. Hunderte Verfahren gegen die Rundfunkabgabe liegen außerdem bei den Verwaltungsgerichten vor. Vier ausgesuchte Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 16. Mai 2018 mündlich verhandelt. Eine Entscheidung steht noch aus. Damit liegen die Gründe für die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkabgabe unverändert und unwiderlegt vor. Weiterlesen

Debatte um die Kontrolle und die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) werden derzeit 1,8 Millionen Arbeitnehmer um den Mindestlohn gebracht. Aus diesem Grund fordert DGB für die konsequente Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns die Einführung von 10.000 neuen Stellen bei der dem Zoll zugeordneten Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“.

Zusätzlich berät die sogenannte Mindestlohnkommission über einen ordentlichen Anstieg des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2019. Experten sind der Meinung, dass der Mindestlohn bei 12,63 Euro liegen müsste, um nach 45 Versicherungsjahren auf eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung zu kommen. Weiterlesen

Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten, BAG Urteil – 5 AZR 382/16

Die Parteien streiten über die Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten. Der Kläger machte mit seiner Klage Überstundenvergütung wegen Umkleide- und dadurch veranlasster innerbetrieblicher Wegezeiten geltend.

Entgegen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts stellte das BAG fest, dass es bei den vom Kläger benötigten Umkleidezeiten zum An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb und den Wegezeiten vom Umkleideraum zur Arbeitsstelle und zurück um vergütungspflichtige Arbeitszeit nach § 611 Abs. 1 BGB geht.

Das BAG bezeichnete die weiße Dienstkleidung des Klägers als „auffällig“, da sie typischerweise auf eine Zugehörigkeit des Trägers zu einem Heil- oder hierzu gehörenden Hilfsberuf schließen lässt. Weiterlesen

Massenentlassung – Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern, BAG EuGH-Vorlage – 2 AZR 90/17

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin sowie mit mindestens elf weiteren Arbeitnehmern. Die Klägerin machte unter anderem geltend, dass es sich um eine nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) anzeigepflichtige Massenentlassung gehandelt habe, weil die Beklagte innerhalb von dreißig Tagen zwölf Arbeitnehmer ordentlich gekündigt habe und im Entlassungszeitraum regelmäßig nicht mehr als 120 Arbeitnehmer beschäftigt habe.

Die Beklagte war der Ansicht, dass vier bei ihr dauerhaft eingesetzte Leiharbeitnehmer aus einem anderen Konzernunternehmen bei der Berechnung der „in der Regel“ beschäftigten Arbeitnehmern zu berücksichtigen seien, sodass sie mehr als 120 Arbeitnehmerbeschäftigt habe. Daher ist im genannten Fall zu klären, ob auch Leiharbeitnehmer unter den Begriff des Arbeitnehmers laut § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KSchG fallen.

Das Bundesarbeitsgericht entschied die Streitfrage nicht, sondern wendete sich im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 267 AEUV an den EuGH. Weiterlesen

Forderung eines zweistelligen Mindestlohns von DGB-Landeschef

Die Welt berichtet, dass der DGB-Landeschef, Dietmar Muscheid, eine deutliche Anhebung des Mindestlohns fordert. Seines Erachtens müsse der gesetzliche Mindestlohn deutlich zweistellig werden. Von einem Mindestlohn in der jetzigen Höhe könne man nicht leben.

Daraufhin verwies der Präsident der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz, Gerhard Braun, darauf, dass eine Kommission die Höhe überprüfe. Weiterlesen

Das elektronische Meldeportals-Mindestlohn

Das seit dem 1. Januar 2017 bestehende Meldeportal-Mindestlohn der Zollverwaltung, ist mittlerweile in vielen Sprachen verfügbar. Das Meldeportal-Mindestlohn ist unter diesem Link  abrufbar.

Mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn sollen Arbeitgeber gemäß § 1 MiLoMeldV die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer online abgeben. Laut § 2a SchwarzArbG sind folgende Wirtschaftsbereiche meldepflichtig:

  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Fleischwirtschaft,
  • Prostitutionsgewerbe

Abhängiger Status eines mitarbeitenden Gesellschafters bei einem Zusammenschluss ungarischer Schlachter zum Zweck der Schweine- und Rinderschlachtung, LSG München – L 7 R 504/15

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien darüber, ob Schlachter einer Kommanditgesellschaft zum Zwecke der Schweine- und Rinderschlachtung (Klägerin) bei ihr abhängig beschäftigt waren. Die Klägerin schloss mit der Fleisch-, Schlacht- und Zerlegebetriebe GmbH U-Stadt einen „Werkvertrag“, laut dem wöchentlich im Durschnitt 2.200 Rinder geschlachtet werden sollen.

Nachdem die Klägerin ihre Kommanditisten im Rahmen dieses Werkvertrags einsetzen wollte, stellte sie bei der Beklagten (der Deutschen Rentenversicherung) Statusfeststellungsanträge. Die Deutsche Rentenversicherung stellte in den jeweiligen Bescheiden fest, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit entsprechender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung vorliege.

Das LSG München stellte fest, dass es sich im vorliegenden Fall um Schlachter – mitarbeitende Gesellschafter – handelte, die bei der Kommanditgesellschaft abhängig beschäftigt waren und aus diesem Grund der Sozialversicherungspflicht unterlagen. Weiterlesen

Ausschluss des Vorsatzes bei Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft, BGH 24.01.2018 – 1 StR 331/17

Der BGH hat erwogen zukünftig von seiner Rechtsprechung Abstand zu nehmen, wonach ein Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft einen meist vermeidbaren Verbotsirrtum darstellt. In Zukunft erwägt der BGH diesen, wie im Steuerrecht, als Tatbestandsirrtum anzusehen. Näheres zu den Auswirkungen für Betroffene erfahren Sie hier.

Keine Staatenimmunität eines ausländischen Staats für einprivatrechtlich begründetes Arbeitsverhältnis, wenn die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben nicht hoheitlicher Art sind, BAG Urteil – 5 AZR 962/13

Die Parteien streiten darüber, ob die Vergütung des Klägers durch griechische Gesetze gekürzt worden ist. Die beklagte Republik Griechenland betreibt in N eine nach bayerischem Schulrecht genehmigte private Grund- und Teilhauptschule. An dieser Schule ist der Kläger als Lehrer beschäftigt.

Das BAG führte aus, dass Hoheitsakte ausländischer Staaten grundsätzlich immer der Staatenimmunität unterfallen. Dagegen ist es keine allgemeine Regel des Völkerrechts mehr, dass ein Staat Immunität auch für nicht-hoheitliches Handeln genießt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Streitigkeit aus einem privatrechtlich begründeten Arbeitsverhältnis. Hierzu kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind. Dabei ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit entscheidend.

Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger als Lehrkraft an der griechischen Schule in N keine hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt. Vielmehr handelt der Beklagte als eine inländische Privatperson. Daher haben die griechischen Gesetze die arbeitsverträglich vereinbarte Vergütung des Klägers nicht gekürzt. Weiterlesen

Razzia wegen Schwarzarbeit auf städtischen Baustellen

In ganz Norddeutschland wurden von Bundespolizei und Zoll Baustellen auf Schwarzarbeiter hin überprüft. 850 Kräfte waren im Einsatz. Unter Verdacht steht eine Gruppe von acht Beschuldigten, der vorgeworfen wird, Ausländer illegal beschäftigt zu haben. Angeblich handelt es sich um Schwarzarbeiter aus der Ukraine und der Republik Moldau. Der Arbeitgeber, eine in Bremerhaven ansässige Firma, soll sie auf Baustellen in verschiedenen Bundesländern Norddeutschlands, darunter auch Hamburg, eingesetzt haben. Weiterlesen

Keine Arbeitnehmerüberlassung bei einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen, Urteil vom LArbG Macklenburg-Vorpommern – 5 Sa 209/16

Die Parteien stritten darüber, ob die Klägerin, die beim Universitätsklinikum angestellt ist, im Wege der Arbeitnehmerüberlassung bei einem gemeinnützlichen Verein tätig geworden und nach den bei ihm geltenden Tarifverträgen zu vergüten ist.

Das LArbG kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin nicht als Leiharbeitnehmerin im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz. 1 AÜG tätig geworden ist. Es handelt sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben.

Als Kennzeichen eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen nannte das LArbG die Tatsache, dass die in einer Betriebstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. Ferner müssen sich die beteiligten Unternehmen zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben. Weiterlesen

Aufdeckung von 2581 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz durch Zoll in Niedersachsen

Bei Kontrollen im vergangenen Jahr hat der Zoll in Niedersachsen 2581 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt, berichtete die Hannoversche Allgemeine. Dabei handelte sich in den 2258 Fällen um Strafverfahren und in 323 um Ordnungswidrigkeiten. Betroffen waren am häufigsten Beschäftigte im Gaststätten- und Hotelgewerbe, auf dem Bau und in der Logistik- und Transportbranche. Meistens ging es um Betrug und das Vorenthalten von Sozialbeiträgen.

Unternehmen sollten sich stets vor Augen halten, dass die Nichtzahlung von Mindestlöhnen kein Kavaliersdelikt ist, das nur ihre Arbeitnehmer betrifft. Mindestlöhne führen immer dazu, dass entsprechende Ansprüche der Sozialversicherung entstehen. Die Nichtzahlung von Mindestlöhnen führt damit zugleich zur Hinterziehung von Sozialabgaben. Hiergegen geht der Staat energisch vor. Wenn Sie sich unsicher sind, ob und in welcher Höhe Mindestlöhne anfallen, suchen Sie sich rechtlichen Rat. Wir können Ihnen weiterhelfen.

Mit der neuen Entsenderichtlinie wird der Einsatz vom Fremdpersonal teurer

Seit zwei Jahre wird in Brüssel über die neue Entsenderichtlinie verhandelt. Im Grunde genommen geht es um die Gleichstellung von entsandten Arbeitnehmern mit den heimischen Arbeitnehmern. Außerdem soll die Entsendedauer 12 Monate nicht überschreiten. Danach sollen für entsandte Arbeitnehmer alle arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten. Abgesehen von Mindestlöhnen sollen künftig für die entsandten Arbeitnehmer auch die tarifvertraglichen Regelungen des Einsatzlandes gelten. Zusätzlich sollen künftig auch alle Lohnbestandteile wie auch 13. Monatsgehalt oder Schlechtwettergeld bezahlt werden.

Die Überarbeitung der Entsenderichtlinie führt zur Kritik seitens des BDA und der Bauwirtschaft. Der BDA bezeichnete die neue Regelung als „hochbürokratisch“ und praxisfern. Die Bauwirtschaft kritisierte, dass durch die Pflicht zur Zahlung von Mindestlohn an entsandte Arbeitnehmer andere EU-Länder wie Polen ihre Lohnkostenvorteile nicht ausspielen dürfen. Weiterlesen

Kein Durchsuchungsrecht des Zoll im Rahmen von Prüfung, Beschluss des Finanzgerichts Münster

Im Rahmen einer Prüfung des Zoll ist keine Durchsuchung vorgesehen. Es besteht nur ein Betretungsrecht und Mitteilungspflichten der betroffenen Unternehmen.

Die Kontrollbehörde hat selbst zu beurteilen, ob nach ihrer Auffassung die Voraussetzungen für ein Betreten die Geschäftsräume vorliegen. Sie kann gegebenenfalls selbst eine entsprechende Anordnung erlassen. Dazu bedarf es keiner richterlichen Anordnung. Nur bei Durchsuchungen ist es nach Art. 13 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich erforderlich, dass diese vorher durch ein Gericht angeordnet wird. Weiterlesen

Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen durch GmbH-Geschäftsführer, BGH Urteil vom 3.05.2016 – II ZR 311/14

Der Sozialversicherungsträger, der den Geschäftsführer einer GmbH wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, trägt für den Vorsatz des Beklagten die Darlegungs- und Beweislast auch dann, wenn die objektive Pflichtwidrigkeit des beanstandeten Verhaltens feststeht.

Durch eine öffentliche Zustellung der Klageschrift, die unwirksam ist, weil ihre Voraussetzungen – für das bewilligende Gericht erkennbar – nicht vorgelegen haben, wird die Verjährung nicht gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt. Weiterlesen

Wegfall der Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen, EuGH Urteil vom 6.02.2018 – C-359/16

Ein nationales Gericht kann in einem Verfahren gegen Personen, die verdächtigt werden, entsandte Arbeitnehmer unter Verwendung von betrügerisch erlangten Bescheinigungen eingesetzt zu haben, diese Bescheinigungen außer Acht lassen, wenn es auf der Grundlage der genannten Beweise und unter Beachtung der vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten Garantien, die diesen Personen zu gewähren sind, feststellt, dass ein solcher Betrug vorliegt.

Um Risiken zu vermeiden sollten die deutschen Unternehmen, die auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus anderen EU-Ländern zugreifen, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, sich versichern, dass die Entsendebescheinigungen für diese Personen richtig erstellt wurden. Anderenfalls drohen für alle Beteiligte unerfreuliche Folgen. Weiterlesen

Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Maler- und Lackiererhandwerks, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 15 BVL 5011/16

Die Parteien stritten darüber, ob die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung vom 23. November 2005 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 4. Dezember 2008 und 30. Juni 2011 für das Maler- und Lackiererhandwerk (VTV) unwirksam ist.

Dieser Tarifvertrag verpflichtet Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks zur Zahlung von Beiträgen an eine Sozialkasse. Am 04.06.2012 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Zum 8. September 2017 trat das Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren (SokaSiG2) in Kraft, laut dessen § 3 die Rechtsnormen des genannten Tarifvertrags für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in seinem Geltungsbereich gelten.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des oben genannten Tarifvertrages zurückgewiesen.

Ferner entschied das Landesarbeitsgericht, dass für eine gerichtliche Feststellung über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehle, weil die Regelungen unabhängig von der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung jedenfalls kraft Gesetzes auf alle erfassten Arbeitsverhältnisse Anwendung fänden.

Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Bei Fragen zu dieser Thematik steht unsere Kanzlei Ihnen gerne zur Verfügung.

Erfolgreicher Abschluss der Mindestlohn-Tarifrunde in Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die IG BAU haben die letzte Mindestlohn-Tarifrunde für das Baugewerbe erfolgreich abgeschlossen. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Erhöhung der Mindestlöhne in zwei Schritten geeinigt. Danach bestehen jeweils ab 1. Januar 2018 bzw. ab 1 März 2019 die folgenden Mindestlöhne:

im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen die Gebiete der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

TL
BZ
GTL
Mit Wirkung vom 1. Januar 2018
Lohngruppe 1 11,10 0,65 11,75
Lohngruppe 2 14,12 0,83 14,95
Mit Wirkung vom 1. März 2019
Lohngruppe 1 11,52 0,68 12,20
Lohngruppe 2 14,35 0,85 15,20

im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

TL
BZ
GTL
Mit Wirkung vom 1. Januar 2018
Lohngruppe 1 11,10 0,65 11,75
Mit Wirkung vom 1. März 2019
Lohngruppe 1 11,52 0,68 12,20

im Gebiet des Landes Berlin

TL
BZ
GTL
Mit Wirkung vom 1. Januar 2018
Lohngruppe 1 11,10 0,65 11,75
Lohngruppe 2 13,98 0,82 14,80
Mit Wirkung vom 1. März 2019
Lohngruppe 1 11,52 0,68 12,20
Lohngruppe 2 14,21 0,84 15,05

Zudem wurde die Einsetzung einer Expertenkommission vereinbart, die unter anderem die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren wird.

Der Tarifvertrag ist zwei Jahre gültig und endet am 31. Dezember 2019.

Branchenmindestlohn in der Fleischwirtschaft steigt auf 9 Euro

Die Arbeitgeberverbände der deutschen Fleischwirtschaft und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben endlich einen Tarifvertrag über die Mindestarbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft abgeschlossen.

Danach erhalten die Beschäftigten einen Stundenlohn von mindestens 9 Euro. Zusätzlich wurde geregelt, dass über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden in einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden können, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zugestimmt haben. Ferner haben die Parteien eine Vereinbarung getroffen, dass den Beschäftigten eine arbeitstägliche Umkleidezeit von 10 Minuten vergütet wird. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2018. Weiterlesen

Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche

Der Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche ist Anfang 2018 um 0,66 Cent auf 15,26 Euro steigen.

Der bereits im Mai 2017 geschlossene Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten der Branche, darunter Lehrkräfte in Volkshochschulen, Flüchtlingssprachkursen oder Weiterbildungsmaßnahmen. Zusätzlich haben die Beschäftigten der Branche einen Anspruch auf Mindesturlaub von 29 Tagen.

Zeitarbeit ermöglich den Neustart nach der Babypause

Die Babypause dauert oft länger als ein Jahr. Je länger die Frau mit dem Kind zuhause bleibt, desto schwieriger ist es für sie, ins Arbeitsleben wieder einzusteigen. Viele Frauen möchten die Elternzeit auch zum Jobwechsel nutzen. Dabei kann die Zeitarbeit den Neustart ermöglichen.

Einerseits bringt die Zeitarbeit eine große Flexibilität, was der Frau ermöglicht den passenden Job für die geänderte Lebenssituation zu finden. Andererseits erweitert sie durch das Lernen unterschiedlicher Methoden in verschiedenen Unternehmen ihre fachlichen Kompetenzen. Zusätzlich werden oft Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Persönlichkeitstrainigs vom Personaldienstleister angeboten.

Dazu werden die Beschäftigten beim Personaldienstleister auf unbefristete Zeit festangestellt und haben die gleichen tarif-, arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche wie Festangestellte. Weiterlesen

Die geplante neue Entsenderichtlinie droht den Wohnungsneubau in Deutschland zu verteuern

Am 1. März 2018 haben sich Vertreter des EU-Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten auf die Reform der Entsenderichtlinie verständigt. Die Überarbeitung der Richtlinie bezieht sich unter anderem auf den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie auf eine zeitliche Befristung einer Entsendung auf 12 Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit von sechs Monaten.

Dazu gibt es aus der deutschen Bauindustrie, die auf Arbeiter aus dem Ausland angewiesen ist, viel Kritik. Die überarbeitete Entsenderichtlinie könne zu steigenden Baukosten und damit zu noch teureren Wohnungen führen. Dies hat der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V., Heiko Stiepelmann, ausgeführt.

Betroffen wären von der Reform nicht nur die Baufirmen, die dadurch einen enormen Bürokratieaufwand und voraussichtlich höhere Personalkosten haben würden, sondern auch im Ergebnis die Verbraucher.

Ferner sieht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsverbände die Verschärfung der Entsenderichtlinie als einen unnötigen Angriff auf den Binnenmarkt.

Die neue Entsenderichtlinie tritt erst in zwei Jahren nach der Verabschiedung in Kraft. Jetzt bleibt abzuwarten, wann diese erfolgt. Weiterlesen

Koalitionsvertrag 2018

Endlich wurde ein Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgelegt, in dem unter anderem die Zeitarbeit zur Sprache gebracht wird. Im Koalitionsvertrag sprechen die Parteien über die mögliche Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2020. Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag Regelungen zur Befristung und zur Teilzeit. Danach sollen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Bei Überschreiten dieser Quote soll jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustandegekommen sein.

Des Weiteren soll die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nur noch für die Dauer von 18 Monaten statt bislang 24 Monaten zulässig sein, bis zu dieser Gesamtdauer soll auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich sein.

Zusätzlich enthält der Koalitionsvertrag die Konkretisierungen zu den Kettenbefristungen. Dabei möchten die Parteien unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen verhindern. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses soll dann nicht zulässig sein, wenn  mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben. Auf die Höchstdauer von fünf Jahren soll bzw. sollen auch eine oder mehrere vorherige Entleihung(en) des nunmehr befristet eingestellten Arbeitnehmers durch ein oder mehrere Verleihunternehmen angerechnet werden. Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber soll erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich sein.

Wie es sich aus den geplanten Regelungen des Koalitionsvertrages ergibt, werden Zeitarbeitsunternehmen bzw. Firmen, die Zeitarbeiter einsetzen nicht leicht haben. Hierzu stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Verfügung und halten Sie auf dem Laufenden.

Illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, BGH Beschluss vom 25.10.2017 –  2 StR 50/17

Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer eines Unternehmens angeklagt, weil er Scheinselbstständige eingesetzt hatte. Der Vorwurf der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in einem auffälligen Missverhältnis zu deutschen Arbeitnehmern wurde vom BGH zunächst nicht bestätigt. Insbesondere genügt es nicht, dass die Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Erforderlich ist eine Gesamtschau aller Umstände. Hinsichtlich der Hinterziehung von Sozialabgaben ist eine nachvollziehbare Darlegung erforderlich, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum Sozialabgaben hinterzogen wurden. Da man hier schnell zu mehrjährigen Haftstrafen kommt, empfiehlt es sich für Unternehmen sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Weiterlesen