Prof. Dr. Friedemann Kainer
Abteilung Rechtswissenschaften der Universität Mannheim Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Für unser Seminar am 11.05.2023 in Mannheim freuen wir uns Hr. Prof. Dr. Friedemann Kainer als Referenten gewonnen zu haben.
Herr Prof. Dr. Kainer studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und schloss den Studiengang mit dem 1. Juristisches Staatsexamen 1997 ab. Danach Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter-Christian Müller-Graff zum Thema „Unternehmensübernahmen im Binnenmarktrecht. Zugleich ein Beitrag zur Privatrechtswirkung der Grundfreiheiten“ (ausgezeichnet mit dem Fritz-Grunebaum-Preis), Rigorosum im Juni 2001. 2000–2002 war er Rechtsreferendar am LG Frankenthal mit Stationen u.a. in New York, 2002 wissenschaftlicher Assistent und später Akademischer Rat am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Zum Thema „Gleichbehandlung im Zivilrecht“ habilitierte er im Jahre 2012 (Venia legendi für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht und Arbeitsrecht). Es folgten Forschungsaufenthalte in den USA und Belfast (dort 2008 Research fellow am Transitional Justice Institute), zahlreiche Vorträge und Lehraufträge, u.a. Dozent an der Schule des deutschen Rechts in Krakau. Seit Herbstsemester 2012 ist Prof. Dr. Kainer Lehrstuhlinhaber an der Universität Mannheim.
Das Thema des Referats von Prof. Dr. Kainer lautet „Die EU-Entsenderichtlinie im deutschen Recht“. Inwieweit die Richtlinie mit dem EU-Binnenmarktrecht vereinbar ist, ob die Umsetzung in das deutsche Recht gelungen ist, welche Rechtsprobleme sich in der Praxis stellen, wird Herr Prof. Dr. Kainer beleuchten.
Das Europarecht, d.h. das Recht der Europäischen Union bzw. die Umsetzung und Anwendung von Rechtsakten der EU im nationalen Recht ist heute wichtiger denn je. Durch die sich immer stärker intensivierende Bedeutung des EU-Rechts werden immer mehr Bereiche des Wirtschaftslebens vom EU-Recht beeinflusst. Eingang ins nationale Recht erlangt EU-Recht in den meisten Fällen durch Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen der EU gelten unmittelbar, Richtlinien müssen durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden.