Archiv 2017

Nachtzuschläge, die nicht auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen, LArbG Hamm vom 29.11.2017 – 6 Sa 620/17

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien unter anderem über Ansprüche der Klägerin auf Zahlung von Nachtzuschlägen.

Die Klägerin war seit 1973 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten und seit 01.01.2016 bei der Beklagten als Zeitungszustellerin bei einer täglichen Arbeitszeit von 1,156 Stunden (1 Stunde und 9 Minuten), die sie ausschließlich nachts in der Zeit vor 06:00 Uhr morgens erbrachte, beschäftigt.

Das LArbG Hamm ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Zahlung von Nachtzuschlägen hat. Dieser Anspruch ist durch die von der Beklagten geleisteten Zahlungen gemäß § 362 Abs. 1 BGB erfüllt worden. Der Nachtzuschlag wird von der Beklagten in Abhängigkeit zum Stücklohn und damit als Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Er unterliegt keiner gesetzlichen Zweckbestimmung. Weiterlesen

Leiharbeitnehmer weisen weniger Fehlzeiten auf als Beschäftigte außerhalb der Leiharbeitsbranche.

In der Bundesdrucksache 19/270 wurde die Arbeitsunfähigkeit in der Leiharbeitsbranche zum Ausdruck gebracht. Die Angaben über die Arbeitsunfähigkeit basieren auf Krankschreibungen von GKV-Mitgliedern (Pflicht- und freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch, ohne Rentner/-innen und mitversicherte Familienangehörige) aus den Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Ergebnisse haben insgesamt gezeigt, dass Leiharbeitnehmer weniger Fehlzeiten aufweisen als Beschäftigte außerhalb der Leiharbeit. Wobei im Rahmen einer tiefergehenden Betrachtung nach Alter, Anforderungsniveau und Berufssektoren jedoch ein differenzierteres Bild des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens in der Leiharbeit sich zeigt. Weitere Information finden Sie auf der Seite 69 der Bundesdrucksache.

Übertragung und Ansammlung der Jahresurlaubsansprüche, EuGH Urteil vom 29.11.2017 – C 214/16

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Zahlung einer Vergütung für den Jahresurlaub. Der EuGH entschied, dass ein Arbeitnehmer, der aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuüben, Anspruch auf eine finanzielle Vergütung gemäß Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 hat. Diese Vergütung ist in der Weise zu berechnen, dass der Arbeitnehmer so gestellt wird, als hätte er den Urlaubsanspruch während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt. Ein solcher Anspruch kann bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses übertragen und gegebenenfalls angesammelt werden.

Wenn jedoch ein Arbeitnehmer während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähig ist, könnte die Ansammlung der Jahresurlaubsansprüche eingeschränkt werden. Dabei können einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt. Dies entschied der EuGH im Hinblick auf den Schutz des Arbeitgebers, der sich der Gefahr der Ansammlung von zu langen Abwesenheitszeiten des Arbeitnehmers und den Schwierigkeiten, die sich daraus für die Arbeitsorganisation ergeben können, ausgesetzt sieht. Weiterlesen

Agile Softwareentwicklung im Scrum-Verfahren – Erforderlichkeit einer Nacherfüllungsfrist, OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2017 – 5 U 152/16

Die Parteien streiten darüber, ob auf das vorliegende Vertragsverhältnis Dienstvertragsrecht oder Werkvertragsrecht anwendbar sei und ob in letzterem Falle die Beklagte wegen einer Mangelhaftigkeit des von der Klägerin erstellten Werks von ihrer Zahlungspflicht befreit sei.

Das OLG Frankfurt kam in seinem Urteil vom 17.08.2017 zu dem Ergebnis, dass im vorliegenden Fall die Beklagte von Ihrer Zahlungspflicht nicht befreit ist, wobei es für das Ergebnis dahinstehen kann, ob der streitgegenständliche Vertrag ganz oder teilweise dem Dienst- oder dem Werkvertragsrecht zu unterstellen ist. In jedem Fall ist die Klageforderung fällig und durchsetzbar.

Für die Geltendmachung eines Rücktritts bzw. einer Minderung der Vergütung ist die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung erforderlich. Weiterlesen

Eine aktuelle Studie des ZEW – Werkverträge in deutschen Unternehmen weit verbreitet und vielfältig ausgestaltet

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, hat zusammen mit dem Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Bonn, und der Leibniz Universität, Hannover, eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Studie durchgeführt.

Die Studie zeigt umfangreiche, repräsentative Belege zur Verbreitung und Ausgestaltung von Werkverträgen in Deutschland. Außerdem wird aus der Studie deutlich, dass nach Einschätzung der Unternehmensleitungen die Entlohnung des großen Teils von Werkvertragskräften im Vergleich zur Stammbelegschaft sogar besser ist. Dagegen sind die Betriebsratsmitglieder der Meinung, dass die Werkvertragskräfte schlechter dargestellt sind.

Ferner widmen die Autoren ihre Aufmerksamkeit den Abgrenzungskriterien von Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung. Dabei kommt die rechtliche Grauzone zwischen den letzten in Betracht. Weiterlesen

Tarifliche Nachtarbeitszuschläge und Zuschläge für Urlaubs- und Feiertage sind nicht auf den Mindestlohn anzurechnen, BAG Urteil vom 20.09.2017 – 10 AZR 171/16

Das BAG hat seine Mindestlohn-Rechtsprechung weiter ausgebaut. Mit Urteil vom 20.09.2017 – 10 AZR 171/16 – entschied es, dass tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge und Zusatzgelder für Urlaubszeiten und Feiertage nicht auf den Mindestlohn anzurechnen sind. Vielmehr sind sie auf dessen Grundlage zu berechnen, der Mindestlohn müsse als untere Basis gelten.

Nach wie vor bereitet die korrekte Berechnung des Mindestlohns vielen Arbeitgebern große Schwierigkeiten. Mit seiner Entscheidung vom 20.09.2017 hat das BAG nun sowohl für Arbeitgeber, als auch (vor allem) für Arbeitnehmer Klarheit geschaffen, was den Lohn an Feiertagen, bei Nachtarbeit sowie im Urlaub angeht. Weiterlesen

Gleicher Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort

Unternehmen aus dem europäischen Ausland, die als Werkvertragsunternehmen tätig sind und deren deutsche Auftraggeber beobachten zu Recht, was gegenwärtig im Ministerrat hinsichtlich der Modifizierung der Entsenderichtlinie soeben festgelegt worden ist.

Bisher wirkte sich nach der Entsenderichtlinie für Unternehmen unter anderem die Bindung der ausländischen Arbeitnehmer an die Deutsche Mindestlohnregelung aus. Dies reichte aber insbesondere dem französischen Präsidenten Macron nicht. In seinem Sinne hat soeben der Ministerrat einen Beschluss hinsichtlich der Modifizierung der Entsenderichtlinie gefasst. Bei diesem Beschluss geht es der Sache nach darum, dass allen Arbeitnehmern gleichgültig, ob sie ständige oder nur entsendete Arbeitnehmer sind für die gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn bekommen sollen. Die soeben beschlossene Neuregelung sieht vor, dass die aus den anderen EU-Staaten entsandten Arbeitnehmer außer den Mindestlöhnen im Gastland auch den örtlichen Tariflohn inklusive aller Zulagen und Prämien wie Urlaubsgeld zumindest in den Fällen erhalten sollen, in denen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Zusätzlich sollen die Mitgliedstaaten entscheiden können, dass auch auf regionaler und lokaler Ebene ausgehandelte Spezialregelungen für entsendete Arbeitnehmer gelten sollen.

Ebenfalls wurde beschlossen, dass die Entsendedauer auf 18 Monate begrenzt wird.

Zur umstrittenen Bedeutung der Entsendebescheinigungen E-101 und A1 beim Einsatz ausländischer Werkarbeitnehmer

Immer wieder ist festzustellen, dass die Strafgerichte nicht bereit sind, die Auswirkungen der E-101 bzw. A1 Bescheinigungen auf den Einsatz von ausländischen Werkunternehmen dahingehend anzuerkennen, dass diesen bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung keine illegale Arbeitnehmerüberlassung unterstellt werden kann.

Im Zusammenhang mit dieser Problematik stellen sich die Gerichte bisher jeweils unzutreffend nur auf den Standpunkt, dass die angesprochenen Entsendebescheinigungen lediglich bescheinigen, dass die entsandten Arbeitnehmer in ihrem Heimatland zu Sozialversicherung herangezogen werden und deshalb in Deutschland nicht erneut sozialversicherungspflichtig sind, es somit nicht zu einem Verstoß wegen Hinterziehung von Sozialabgaben nach § 266a StGB kommen kann. Wir vertreten demgegenüber in derartigen Fällen mit guten Argumenten, dass die Haltung der Gerichte insoweit zurückzuweisen ist.

Da zum Beispiel bei Punkt 2.3 des Formulars zur Ausstellung der E-101 Bescheinigungen ausdrücklich gefragt wird: „Ist der Arbeitgeber ein Arbeitskräfteverleihunternehmen?“ und diese Frage mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten ist, legt bereits die Entsendebehörde fest, dass es im konkreten Fall bei Durchführung einer Entsendung, also der vorgesehenen werkvertraglichen Abwicklung, nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung gehen kann.

Wir setzen alles daran, dass es irgendwann einmal zu einer Entscheidung eines deutschen Gerichts in diese Richtung kommt und haben verschiedentlich beantragt die Angelegenheit dem EuGH vorzulegen.

Bedenken gegen die Fiktion der Arbeitgebereigenschaft des Auftraggebers bei Tätigwerden von Werkunternehmen auf Werkvertragsbasis

Für Werkunternehmen ist die rechtlich problematische Regelung der §§ 9 Nr. 1 und des 10 Abs. 1 S. 1 AÜG von großer Bedeutung. Nach diesen Vorschriften kommt es dazu, dass durch den Zoll bei Abwicklung von Werkverträgen, wenn er diese nicht anerkennt und illegale Arbeitnehmerüberlassung annimmt, der Auftraggeber der betroffenen Werkunternehmen über die angesprochenen Vorschriften zum Arbeitgeber der bei ihm tätig werdenden Arbeitnehmer gemacht wird.

Dies führt bei ausländischen Werkarbeitnehmern, soweit für diese keine Entsendebescheinigungen vorliegen, dazu, dass deren Vertragspartner, nämlich die Auftraggeber über die angesprochenen Vorschriften Arbeitgeber der ausländischen Arbeitnehmer werden. In diesem Zusammenhang kommt auf diesen im Zweifel eine große Summe an nachzuzahlenden Sozialabgaben zu, soweit keine Entsendebescheinigungen vorliegen.

Selbst beim Vorliegen von Entsendebescheinigungen, in denen ausdrücklich bestätigt wird, dass das Entsendeunternehmen kein Unternehmen ist, dass Arbeitnehmer überlässt, stellt sich der Zoll in diesen Fällen auf den Standpunkt, dass hierbei eine Arbeitsgenehmigung fehlt, die ja im Fall der Anerkennung der werkvertraglichen Abwicklung nicht erforderlich ist.

In diesem Sinne stehlt unsere Kanzlei Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht und holen Sie den anwaltlichen Rat ein.

Reinigungskräfte fallen auf gesetzliche Mindestlöhne zurück

Seit dem 01.10.2018 gilt für Reinigungskräfte der bundeseinheitliche spezielle Mindestlohn für die Gebäudereinigung nicht mehr. Die bisherige sechste Gebäudemindestlohnverordnung lief zum 31.12.2017 aus. Ein neuer Tarifabschluss liegt zwar vor, allerdings hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diesen noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet dies, dass der tarifliche Mindestlohn nur dann gilt, wenn entweder beide Seiten der Gewerkschaft bzw. dem Arbeitgeberverband angehören oder wenn im Arbeitsvertrag keine Bezugnahme auf den Tarifvertrag erfolgt. In allen anderen Fällen erhalten die Gebäudereiniger den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 EUR.

Arbeitgeber sollten jedoch die Veröffentlichungen des BMAS im Auge behalten. Sobald dieses nämlich den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt der Tariflohn für Gebäudereinigung wieder allgemein und verbindlich für alle Arbeitgeber. Verstöße hiergegen werden vom Zoll erfolgt und mit Bußgeldern belegt. Zudem drohen Nachforderungen von der Sozialversicherung.

Zahlung des Mindestbeitrags für Berufsbildung im Baugewerbe für Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen, BAG Beschluss vom 1.08.2017 – 9 AZB 45/17

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung des Mindestbeitrags für die Berufsbildung nach § 17 des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013 in der Fassung vom 10. Dezember 2014 und vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs.

Das BAG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet ist, da ein Soloselbständige kein Arbeitgeber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG ist. Weiterlesen

Das gleiche Geld für die gleiche Arbeit am gleichen Ort innerhalb Europa

Der polnische Verkehrsminister, Andrzej Adamczyk, kritisiert die Regelungsbemühungen Frankreichs, Deutschlands und Österreichs beim Mindestlohn und der Reform der EU-Entsenderichtlinie. Hauptsächlich geht es um die Bezahlung von Lkw-Fahrern während Auslandstouren. Er sagt, dass dadurch polnische Unternehmen aus dem internationalen Transportmarkt eliminiert werden. Zurzeit läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren seitens Polen gegen Deutschland, Frankreich und Österreich wegen der Mindestlohnregelungen.

Dagegen argumentieren die zuletzt genannten Länder, dass die Wettbewerbsbedingungen verzerrt werden, wenn ein polnischer Unternehmer Leistungen im Ausland mit wesentlich geringeren Personalkosten anbieten kann.

Der EU-Kommissionspräsident, Jean-Claude Juncker, sagt, dass die ähnliche Situation wie bei den Fernfahrern auch in Schlachthöfen und in Pflegediensten zu sehen ist. Er ist auch der Meinung, dass innerhalb Europas für die gleiche Arbeit am gleichen Ort künftig das gleiche Geld gezahlt werden soll. Dazu solle die EU-Entsenderichtlinie überarbeitet werden und eine EU-Behörde eingeführt werden, die den Arbeitsmarkt in Europa überwachen solle. Die genannte EU-Überwachungsbehörde könnte es jedoch nur geben, wenn alle EU-Staaten zustimmen. Weiterlesen

Tarifabschluss in der Gebäudereinigung

Die Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk sind endlich nach der 6. Verhandlungsrunde erfolgreich abgeschlossen worden. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich geeinigt, die Löhne für die Beschäftigten zum Ende des Jahres 2020 in allen 8 Lohngruppen anzugleichen. Während in Westdeutschland die Löhne von 10 Euro auf 10,30 Euro steigen, werden sie in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55 Euro angehoben.

Der Tarifvertrag tritt zum 1.01.2018 in Kraft. Weiterlesen

BDE will mit Verdi über Mindestlohn verhandeln

Die EUWID Recycling und Entsorgung berichtet, dass der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) den zum Ende März ausgelaufenen Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft wiederbeleben wolle. Dafür soll ein dreiseitiger Tarifvertrag zwischen BDE, VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und Verdi (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) geschlossen werden.

Der Mindestlohn für Abfallwirtschaft lag bereits bei 9,10 Euro pro Stunde. Zurzeit beträgt er nur 8,84 Euro. Daraufhin forderte Verdi einen zweistelligen Mindestlohn.  Weiterlesen

Leiharbeit in Deutschland: Genug reguliert!

Das „Markt und Mittelstand“ Magazin berichtet, dass die Reform der Arbeitnehmerüberlassung die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Hochtechnologiefirmen unter Risiko stellt. Die neue Regelung zur Höchstüberlassung erschwert die Durchführung von Engineering-Projekte mithilfe des Fremdpersonals, die in der Regel ein bis drei Jahre dauern. Dies verursacht einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten.

Ferner ist die Gewährung vom Equal-Pay nach dem neunten Monat für diese Branche irrelevant, da die Bezahlung von hoch qualifizierten Fremdarbeitskräften bei High-End-Engineering-Dienstleistern bereits bundesweit einheitlich geregelt ist.

Das Problem mit niedrigen Löhnen für Fremdpersonal wird durch die Änderung des AÜG auch nicht gelöst, da die Mitarbeiter, die im Niedriglohnbereich tätig sind, nur für kurze Zeit eingesetzt werden, womit sie keinen Equal-Pay-Status erhalten können. Weiterlesen.

Stadt Karlsruhe verteidigt Einsatz von Leiharbeitern

Trotz der Kritik der Parteien greift die Stadt Karlsruhe auf Zeitarbeiter zurück, berichtet ka-news GmbH.

Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe erhalten insgesamt 145.000 Menschen ihr alleiniges Einkommen aus Teilzeit, Leiharbeit oder Minijobs. Beispielsweise wurden beim Amt für Abfallwirtschaft (AfA) in den Jahren 2013-2015 circa 27.360 Arbeitsstunden pro Jahr durch Zeitarbeiter durchgeführt. Für diese Arbeiter hat die Grüne-Gemeinderatsfraktion einen Antrag gestellt, in dem sie fordern, dass die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften sicherstellen, dass Zeitarbeiter den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit wie Stammbeschäftigte erhalten.

Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch den Stadträten in ihrer Stellungnahme, den Antrag der Grünen abzulehnen. Sie erklärt, dass Zeitarbeiter in der Stadtverwaltung nur dann eingesetzt werden würden, wenn eine Notsituation bestehe. Dabei soll für Leiharbeitsverhältnisse der geltende Branchentarifvertrag für bestehende Arbeitsverhältnisse angewendet werden. Nach neun Monaten der Beschäftigungszeit sollen Zeitarbeiter das gleiche Arbeitsentgelt wie festangestellte Arbeitnehmer erhalten. Weiterlesen

Kein Mindestlohn für internationale Verkehre

Die EUROTRANSPORT.DE berichtet, dass der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) der Ansicht ist, dass nationale Mindestlöhne nicht bei internationalen Transporten gelten sollen. Dabei verweist der DSLV auf den ursprünglichen Zweck der Entsenderichtlinie, der auf Verbesserung der Sozialstandards ins Ausland entsandter Arbeitnehmer vor allem des Handwerks und des Baugewerbes und nicht auf Fahrer in der Transport- und Logistikbranche sich bezieht. Fahrer kehren in ihr Heimatland regelmäßig zurück und haben keine Lebenshaltungskosten im Ausland.

Außerdem teilte der DSLV mit, dass Fahrerlöhne in den meisten europäischen Ländern nicht nur deutlich über Mindestlohn-, sondern auch bereits über Tarifniveau liegen. Weiterlesen

Berücksichtigung von Zeitarbeitern bei Schwellenwerten, BAG Beschluss vom 18.01.2017 – 7 ABR 60/15

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Anzahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie. Zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats beschäftigte die Arbeitgeberin 488 Stammarbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden sowie 22 Zeitarbeiter. Aus diesem Grund war der Betriebsrat der Auffassung, dass zwei Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 BetrVG freizustellen seien.

Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass der Betriebsrat die Freistellung von zwei seiner Mitglieder beanspruchen kann, da Zeitarbeiter bei der Freistellungsstaffel mitzurechnen sind. Das BAG führte aus, dass Zeitarbeiter zu den „in der Regel“ in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern zählen. Weiterlesen

Kein Drei-Minuten-Takt für Taxifahrer während der Standzeit, Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2017 – 41 Ca 12115/16

Im Urteil vom 10. August 2017 entschied das Arbeitsgericht Berlin darüber, ob ein Taxiunternehmen von einem bei ihm als Taxifahrer beschäftigten Arbeitnehmer verlangen kann, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten auf einen Signalknopf zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft aufzuzeichnen. Die Parteien stritten über einen Mindestlohnanspruch eines Taxifahrers für streitige Zeit der Arbeitsbereitschaft bzw. Bereitschaftszeit.

Das Arbeitsgericht Berlin ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Drei-Minuten-Signalsystem gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG und gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers gemäß Art. 1, 2 GG verstößt. Laut dem Urteil steht dem Kläger der Mindestlohnanspruch zu. Weiterlesen

Kein Mindestlohn mehr für Teilzeitkräfte?

Mit einem Gesetzentwurf hat die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein den Bundesrat aufgefordert, die Arbeitszeiterfassung beim Mindestlohn für Teilzeitkräfte „handhabbarer und praxisnäher“ zu gestalten. Dies hat der DGB-Vorsitzende, Reiner Hoffmann, kritisiert. Er ist der Meinung, dass dies unmöglich sei, da die Arbeitszeit auch für Teilzeitkräfte erfasst werden muss. Nach seiner Meinung diene eine fehlende Dokumentierung der Arbeitszeit nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Ausbeutung.

Gerade für kleine Unternehmen ist die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht jedoch sehr zeit- und kostenintensiv. Änderungen erscheinen daher angebracht. Weiterlesen

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von Wachschutzpersonal, BAG, Beschluss v. 13.12.2016 – 1 ABR 59/14

Im Urteil vom 13.12.2016 entschied das BAG über die Einstellung von Mitarbeitern einer Drittfirma aufgrund der Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers.

Die Parteien stritten über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung. Das BAG hat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bejaht.

Im Ergebnis hat das BAG zum Ausdruck gebracht, dass es sich um arbeitsvertragliche Weisungen handelt, die die Mitarbeiter des Auftraggebers den Mitarbeitern des Auftragnehmers erteilen, da es an vertraglichen Vorgaben für die Durchführung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer fehlt. Weiterlesen

Arbeitgeber fordern weniger Bürokratie

Die STUTTGARTER-ZEITUNG.DE berichtet, dass Arbeitgeber die Landesregierung zum schnelleren Bürokratieabbau drängen und dazu konkrete Vorschläge machen. Der Arbeitgeberpräsident, Rainer Dulger, fordere eine Entlastung von unnötiger Bürokratie durch die Einrichtung eines sogenannten Normenkontrollrats nach dem Vorbild des Bundes.

Weiterhin fordert der Arbeitgeberpräsident, das „völlig überflüssige Landestariftreue und Mindestlohngesetz“ abzuschaffen. So bezeichnet Dulger die in diesem Gesetz geregelte Subunternehmerhaftung als „eine enorme bürokratische Hürde“.  Danach müssen bei Bewerbungen für öffentlichen Aufträge nicht nur Bieter, sondern auch deren Nachunternehmen sowie Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass sie sich tariftreu verhalten und den Mindestlohn zahlen. Weiterlesen

Der sozialversicherungsrechtliche Status eines selbständigen Handelsvertreters, das Urteil vom SG Karlsruhe vom 14.03.2017 – S 7 R 256/16

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über den sozialversicherungsrechtlichen Status des Beigeladenen (eines Handelsvertreters) aufgrund seiner Tätigkeit bei der Klägerin (einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf dem Gebiet der Automobilindustrie). Das SG Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass der Handelsvertreter bei seiner Tätigkeit bei der Klägerin in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand

Bei dem Handelsvertreter konnte das Sozialgericht kein wesentliches Unternehmensrisiko erkennen. Die Kontrolle der Klägerin über die Tätigkeit des Handelsvertreters ging über das Maß hinaus, das bei einem selbständigen Handelsvertreter angemessen gewesen wäre. Zusätzlich war kein Raum für eigene arbeitsorganisatorische Erwägungen des Handelsvertreters erkennbar geworden. Weiterlesen

Neue Tarifverhandlungen über den „Fleisch-Mindestlohn“

Noch in diesem Jahr soll ein neuer Milo-Tarifvertrag für die Fleischindustrie abgeschlossen werden. Dies hat der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster gefordert. Einerseits sei es notwendig, da der aktuelle Tarifvertrag am Ende des Jahres ausläuft, andererseits unterschreiten die Vergütungen nach diesem Tarifvertrag den gesetzlichen Mindestlohn. Während der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde beträgt, erhalten die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft 8,75 Euro.

Die erste Tarifverhandlung über den neuen Mindestlohn zwischen den Tarifparteien der Fleischwirtschaft blieb ohne Ergebnis. Die Verhandlungen sollen weitergeführt werden. Abgesehen von dem Mindestlohn sollen im Rahmen der Verhandlungen auch weitere Aspekte, wie die Arbeitszeit, verhandelt werden. Weiterlesen

Angeblich häufige Missstände in der Transportbranche in Österreich

Nach Ansicht der Tiroler Arbeiterkammer seien arbeitsrechtliche Missstände in der Transportbranche offensichtlich, insbesondere führe das Instrument der Kabotagefahrten zu Missbräuchen. Thomas Radner, der Leiter der Abteilung Arbeitsrecht bei der Tiroler Arbeiterkammer sprach in einer Sendung „Tirol heute“ von einem hohen Termin-und Kostendruck in der Transportbranche. Aus diesem Grund hätten die Lenker sehr lange Arbeitszeiten, was dazu führe, dass diese übermüdet unterwegs seien.

Während bei heimischen Unternehmen der Kollektivvertrag einen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto verlangt, erhält man in Bulgarien nur 215 Euro brutto im Monat. Aus diesem Grund versuchen immer wieder die heimischen Unternehmen den Kollektivvertrag zu umgehen, was in der Form der Kabotage erfolgt. Ein ausländischer Lkw, der die Güter beispielsweise nach Österreich liefert, darf weitere Fahrten innerhalb Österreich unternehmen und als österreichischer Lkw-Lenker tätig werden. Dabei sind nach EU-Recht nur drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen erlaubt. Radner hat jedoch zum Ausdruck gebracht, dass in einigen Fällen laut einer Studie bis zu 300 Fahren pro Monat durchgeführt werden. Weiterlesen

Tarif-Angebot für Gebäudereiniger-Handwerk vom Arbeitgeberverband

Im Bereich der Gebäudereinigung fand im September bereits die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die Löhne und Mindestlöhne der Beschäftigten statt. Die Forderungen der IG Bau von rund 16 Prozent in Westdeutschland und 29 Prozent in Ostdeutschland bezeichnete der Arbeitgeberverband als unrealistisch und völlig überzogen. Dabei haben die Arbeitgeber ein abschlussfähiges Angebot für die über 600.000 Beschäftigten vorgelegt, das 3 Prozent im Westen und 4,5 Prozent im Osten für eine Laufzeit von zwei Jahren beträgt. Der aktuelle Tarifvertrag läuft zum Ende des Jahres aus, daher ist es wichtig, eine Einigung zu finden. Weiterlesen

Der Mindestlohn bringt ein bisschen mehr Gerechtigkeit

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nähern sich die Einkommen in Niendriglohnbranchen an. Dabei führen die höheren Löhne zu höheren Anforderungen. Jobs seien jetzt langfristiger orientiert und anspruchsvoller.

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro haben viele Ökonomen erhebliche Job-Verluste befürchtet, die sich jedoch nicht erfüllt haben. Vielmehr steigt die Beschäftigung stetig weiter. Nur noch die Zahl der Minijobs ging deutlich zurück.

Eine IAB-Studie hat zum Effekt des Mindestlohns festgestellt, dass nach Angaben der Betriebe die Zahl der geeigneten Bewerber gesunken ist und die Such- und Besetzungszeiten bei offenen Stellen länger geworden sind. Weiterlesen

Fast eine Million Zeitarbeiter in Deutschland

Aus einer Antwort der Bundesregierung ergibt sich, dass es im Dezember 2016 deutschlandweit 993.000 Zeitarbeiter gab. Dies sind 4,4 Prozent mehr als im Jahr 2015. Im Schnitt erhalten Zeitarbeiter angeblich nur 58 Prozent des Durchschnittslohns. Linksfraktionsvize Klaus Ernst kritisierte die Leiharbeit als organisierte Lohndrückerei. Aus diesem Grund forderte Ernst eine Regulierung der Leiharbeit wie in Frankreich, wo Leiharbeiter sogar mehr verdienen als die Stammarbeitnehmer.

Dem gegenüber sieht Lars Peter Feld, Leiter des Walter Eucken Instituts, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Zeitarbeit positiver. Er gab ein Interview zur Frage der Leiharbeit in Deutschland. Er sieht die Leiharbeit nicht als organisierte Lohndrückerei, da sie für Geringerqualifizierte einen Einstieg in den Arbeitsmarkt bietet. Prof. Feld ist der Meinung, dass die Leiharbeit die Arbeitslosigkeit bekämpft. Die finanzielle Aufstockung des Lohns von Zeitarbeitnehmern durch den Staat kostet weniger, als die volle Zahlung des Arbeitslosengeldes. Weiterlesen

Beim Einsatz von Werkverträgen sparte die Fleischbranche 185 Millionen Euro

In den vergangenen fünf Jahren haben deutsche Fleischbetriebe 185 Millionen Euro bei der Ökostromabgabe gespart. Der Grund dafür sind Sonderregelungen für sogenannte energieintensive Unternehmen. Solche Unternehmen müssen weniger oder keine Ökostromabgabe zahlen. Je geringer die Personalkosten sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für ein Unternehmen als energieintensiv eingestuft zu werden. Beim Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmer fallen die Ausgaben für fest angestelltes Personal entsprechend geringer aus.

Aus einer Auflistung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird deutlich, dass im Jahr 2016 etwa 50 Betriebe aus der Schlachtbranche von der Ökostromabgabe befreit wurden. Die Ersparnis für diese Betriebe betrug 40,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2017 werden die Einsparungen in Höhe von 37,3 Millionen Euro erwartet. Weiterlesen

Schwarzarbeit im Reinigungsgewerbe

Im vergangenen Jahr hat der Potsdamer Zoll bei Kontrollen von 25 Reinigungsunternehmen 27 Strafverfahren wegen Schwarzarbeit eingeleitet. Diese Zahlen hat die IG Bau bekannt gemacht. Die Gewerkschaft vertritt die Auffassung, dass eine ähnliche Situation auch in den Branchen Bau, Gastronomie und Beherbergung vorzufinden ist.

Der arbeitspolitische Sprecher der Linkspartei im Potsdamer Landtag ist der Ansicht, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit viel zu wenig Personal hat und aus diesem Grund zu wenig kontrolliert. Weiterlesen

Absagen bei den Taxifahrten über die Grenze nach Deutschland

Viele österreichische Taxifahrer lehnen die Fahrten über die Grenze nach Deutschland ab. Der Grund dafür könnten die Bürokratie und der deutsche Mindestlohn sein. Ein ausländisches Unternehmen, das über die Grenze nach Deutschland fährt, muss nicht nur zweimal im Jahr eine offizielle Mitteilung über die Mitarbeiter an eine zentrale Stelle des Zoll senden, sondern auch eine deutsche Steuernummer anfordern. Weiterhin müssen für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland nicht nur entsprechende Aufzeichnungen gemacht, sondern den angestellten Taxifahrern auch der deutsche Mindestlohn gezahlt werden. Weiterlesen

Fachkräftemangel im Baugewerbe

Der stellvertretende Regionalleiter der IG Bau in Pirmasens hat den drohenden Fachkräftemangel im Baugewerbe festgestellt. Als ein wichtiges Argument für die Arbeit in der Baubranche nennt die Gewerkschaft gute Verdienstmöglichkeiten und eine lange „Karriere-Leiter“.

Zusätzlich versucht die Gewerkschaft, die Interesse der Arbeitnehmer zu vertreten, beispielsweise in den Fragen der Einhaltung des Mindestlohns. Die Gewerkschaft selbst darf nicht kontrollieren, ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Aus diesem Grund arbeitet die IG-Bau eng mit dem Zoll zusammen. Dabei fordert die IG-Bau die Zahl der Zoll-Mitarbeiter bundesweit auf 10.000 (von jetzt rund 7.600) aufzustocken. Weiterlesen

Leiharbeit in der Pflege

Immer mehr Krankenpflegekräfte wechseln von ihrer Festanstellung in die Leiharbeit mit der Suche nach den besseren Bedingungen. Aus diesem Grund vermitteln die Zeitarbeitsfirmen Pflegekräfte in ganz Deutschland. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) hat den Anstieg von Pflegekräften in der Leiharbeit bestätigt. Zurzeit steige die Zahl der Zeitarbeiter in der Pflege jährlich um 15 Prozent. 80 Prozent der Bewerber hätten zuvor festangestellt in einem Krankenhaus gearbeitet.

Die Zeitarbeit ist für Krankenpflegekräfte sehr attraktiv, sie bekommen einen tarifvertraglich festgeschriebenen Lohn sowie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, zusätzlich werden sie bei Urlaub, Krankheit und in Nichteinsatzzeiten weiter entlohnt. Dennoch benennen die Kritiker die Leiharbeit als „moderne Sklaverei“.

Seit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dürfen die Zeitarbeiter nur noch für 18 Monaten entliehen werden, danach, wenn sie länger bleiben, müssen die Unternehmen sie festanstellen. Daher ist abzuwarten, wie sich die Situation der Beschäftigung von Zeitarbeitern in der Pflege weiterentwickelt. Weiterlesen

Bessere Bedingungen in der Fleischwirtschaft

Seit der Einführung des Mindestlohns im Fleischwirtschaftssektor sind die Bedingungen für die Beschäftigten in dieser Branche besser geworden. Dennoch vertreten die Gewerkschaften die Auffassung, dass es einen großen Handlungsbedarf gebe. Nach dem Willen der Gewerkschaften sollen die Firmen in ihrer Tätigkeit auf die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitern verzichten und sich auf die Festanstellung konzentrieren.

Momentan beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,75 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2017 ist der Mindestlohn auf 8,84 Euro gestiegen. Weiterlesen

Eine Studie über Outsourcing in Deutschland

Eine neue Studie zeigt, wie stark Outsourcing in Deutschland in den Jahren von 1975 bis 2009 zugenommen hat. In den Branchen Logistik, Reinigung, Sicherheit und Gastronomie hat sich die Zahl der Beschäftigten mit Werkverträgen oder vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen seit 1975 vervierfacht. Der Hauptgrund dafür ist die Senkung der Kosten für die Unternehmen mittels Outsourcing.

Daraufhin brachte ein Autor der Studie zum Ausdruck, dass Outsourcing die ohnehin großen Lohnunterschiede zwischen Industrie- und Dienstleistungssektor verschärfe. Es gibt jedoch auch positive Aspekte des Outsourcing wie die Gesamtbeschäftigung und die Wirtschaftsleistung in Deutschland. Weiterlesen

Leiharbeit als Chance für Flüchtlinge?

Die SÜDWEST PRESSE berichtet, dass Leiharbeit bei der Integration von Flüchtlingen eine sehr große Rolle spielt. Mehrere Zeitarbeitsfirmen stellen Flüchtlinge ein. Während im vergangenen Jahr bereits 244 Flüchtlinge bei Zeitarbeitsunternehmen gearbeitet haben, stieg deren Zahl in diesem Jahr auf 317. Nach den Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben bereits rund 13 Prozent aller Zeitarbeitsbetriebe geflüchtete Menschen angestellt.

Zwar hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritische Ansichten bezüglich der Leiharbeit für Flüchtlinge, lehn diese Möglichkeit jedoch nicht grundsätzlich ab. So sind Gewerkschaften der Meinung, dass eine schnelle Beschäftigung in Leiharbeit oft verhindere, dass Flüchtlinge eine Ausbildung beginnen und die deutsche Sprache lernen. Außerdem erschwere der häufige Wechsel der Betriebe eine stabile Integration. Deswegen sei es notwendig, dass auch während der Beschäftigung eine Weiterbildung angeboten werde.

Zudem ist es wichtig, die Flüchtlinge vor Ausbeutung zu schützen. Dafür fordert der DGB-Vorstand bundesweite Beratungsangebote zum Arbeits- und Sozialrecht, die heutzutage nur an wenigen Orten vorhanden sind. Weiterlesen

Überlassung eines GmbH-Geschäftsführers, BAG Urteil vom 17.1.2017, 9 AZR 76/16

Für eine umfangreichere Beschäftigung als Kameramann bei der Beklagten (einer Rundfunkanstalt) gründete der Kläger eine GmbH, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer er war. Aufgrund der mit der Beklagten geschlossenen Rahmenvereinbarungen über die Überlassung waren der Kläger sowie seine Arbeitnehmer für die Beklagten tätig. Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestehe und der Kläger bei der Beklagten im Umfang einer Vollzeitkraft als Kameramann zu beschäftigen sei.

Das BAG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Das Arbeitsverhältnis konnte auch nicht durch den tatsächlichen Geschäftsinhalt der Arbeitnehmerüberlassung begründet werden, da der Verleiher über eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG verfügte. 
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Befristung eines Arbeitsvertrages wegen eines vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung, BAG Urteil vom 14.12.2016 – 7 AZR 688/14

Im vorliegenden Fall ist das BAG zu dem Ergebnis gekommen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG gestützt werden kann, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung tatsächlich nicht nur vorübergehend, sondern objektiv dauerhaft besteht. Beim Vertragsschluss ist mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter Bedarf mehr besteht.  Der Arbeitnehmer muss zur Deckung des Mehrbedarfs eingestellt werden, damit die Befristung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 wirksam ist. Weiterlesen

Umkleidezeiten als Arbeitszeit, BAG Urteil vom 13.12.2016 – 9 AZR 574/15

Im Urteil vom 13.12.2016 entschied das BAG über die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Grundsätzlich sind die Tarifparteien berechtigt bestimmte Teile der Arbeitszeit, wie die Umkleidezeit, von der bestehenden Vergütungspflicht des Arbeitgebers auszunehmen. Demgegenüber hat der Arbeitnehmer aufgrund des Verstoßes des Arbeitgebers gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz einen Anspruch auf Vergütung sowohl für die Zeiten, die er für das An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung aufwendet, als auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Wegzeiten. Weiterlesen

Vereinbarung über die Zuschläge nur für die Einsatzzeiten, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 – 4 Sa 563/16

Die Parteien stritten über Vergütungszahlungen aus Annahmeverzug während einsatzfreier Zeiten ihres Leiharbeitsverhältnisses. Die Klägerin ist bei der Beklagten im Rahmen des Leiharbeitsverhältnisses als Sachbearbeiterin beschäftigt. Zusätzlich zum Lohn erhielt die Klägerin für die Dauer des Einsatzes bei einem bestimmten Kunden einen „einsatzbezogenen Zuschlag“, was sich aus der Zusatzvereinbarung der Parteien zum Arbeitsvertrag ergibt. Solche Vereinbarung verstößt weder gegen § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG, noch gegen § 611 BGB. Weiterlesen

DRK-Schwester-Fall, richtlinienkonforme Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsbegriffs, BAG, Beschluss vom 21.02.2017 – 1 ABR 62/12

Eine DRK-Schwester, Mitglied der DRK-Schwesternschaft Essen e. V., sollte aufgrund des Gestellungsvertrages dauerhaft in der Klinik eingestellt werden. Der Betriebsrat verweigerte jedoch seine Zustimmung zur Einstellung, da dieser Einsatz nicht vorübergehend sei und damit gegen § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verstoße.

Eine Überlassung von Arbeitnehmern liegt auch dann vor, wenn ein Verein seine Vereinsmitglieder, die aufgrund ihrer Arbeitsleistung ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt sind, an ein entleihendes Unternehmen überlässt, damit sie bei diesem hauptberuflich eine weisungsabhängige Tätigkeit gegen Entgelt ausüben. Weiterlesen

Im Krankenhaus als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt, Urteil des SG Heilbronn vom 01.02.2017 – S 10 R 3237/15

Im Urteil vom 1.02.2017 hat das SG Heilbronn festgestellt, dass die Tätigkeit einer Krankenschwester, die laut einem Dienstleistungsvertrag als freie Mitarbeiterin tätig ist, im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wurde. Ihre Tätigkeit unterlag auch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei stützte sich das SG Heilbronn auf die Indizien, die für die abhängige Beschäftigung sprachen, wie etwa die Zusammenarbeit mit den Klinikpersonal und das fehlende wirtschaftliche Risiko (Unternehmerrisiko).

Ferner hat das Gericht die Frage offengelassen, ob eine Pflegetätigkeit in einer stationären Einrichtung überhaupt in Form einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden kann. Weiterlesen

Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers, wenn der tarifliche Mindestlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2017 – 4 K 73/15

Mit Urteil vom 10.05.2017 entschied das Finanzgericht Hamburg über den Umfang der Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in der Landwirtschaft. Dabei handelte es sich um einen Mindestentgelt-Tarifvertrag für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau (TV Mindestentgelt). Im Gegensatz zum Beschluss des OLG Hamm vom 18.10.2016 (3 RBs 277/16) ist das Finanzgericht Hamburg zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten gemäß § 19 AEntG für alle Branchen gilt. Die Anwendbarkeit von § 19 AEntG ist auch nicht durch das MiLoG ausgeschlossen. Weiterlesen

Die Auswirkungen des Mindestlohns  – Nahles und der Normenkontrollrat kollidieren

Seit der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 stieg die Lohnuntergrenze von 8,50 EUR auf 8,84 EUR und ließ den Lohndurchschnitt, vor allem der geringfügig Beschäftigten und Ungelernten ansteigen.

Die Arbeitsministerin, Andrea Nahles, beschrieb den Mindestlohn 2015 als „historischen Meilenstein“. Ende Juni 2017 betonte sie nochmals, dass 4 Mio. Menschen von dem Mindestlohn profitieren würden. Die Zeiten, in denen die Menschen in würdelosen Arbeitsverhältnissen beschäftigt würden, seien vorbei.

Doch was heißt das für die Unternehmen in puncto Bürokratie? Darüber hat sich der Normenkontrollrat in seinem Jahresbericht von 2017 geäußert. Weiterlesen

Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2016 – 3 RBs 277/16

Im vorliegenden Urteil hat das OLG Hamm über die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers gemäß § 19 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) entschieden. Betroffen war ein Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, der den Mitarbeiter B als Festangestellten beschäftigt hat. Dem Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes wurde vorgeworfen, keine Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geführt zu haben. Das OLG Hamm ist zu dem Ergebnis gekommen, dass § 19 Abs. 1 AEntG sich nur auf das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe bezieht. Eine analoge Anwendung der Sanktionierung auf alle anderen Branchen wie die Landwirtschaft kommt nicht in Betracht. Weiterlesen

Ab Januar soll Pflege-Mindestlohn steigen

Zeit-Online berichtet, dass der Mindestlohn für Pflegekräfte bis Anfang 2020 in zwei Schritten erhöht werden soll. Dies ginge aus einen Verordnungsentwurf von Bundesministerin Andrea Nahles hervor. Während zum 1. Januar der Mindestlohn im Westen auf 10,55 Euro und im Ostern auf 10,05 Euro steigen soll, soll dieser bis Anfang 2020 jeweils auf 11,35 Euro und 10,85 Euro pro Stunde erhöht werden.

Branchenzuschläge in Unterstützungsbetrieben der Automobilproduktion BAG, Urteil vom 22.02.2017 – 5 AZR 252/16

Das BAG hat mit seinem Urteil Logistikunternehmen als Hilfs- und Nebenbetriebe nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) eingeordnet. Danach fallen die Betriebe, die durch ihre Tätigkeiten die Automobilproduktion unterstützen, auch in den fachlichen Bereich des TV BZ ME. Daher stehen die Branchenzuschläge den Zeitarbeitern in solchen Unterstützungsbetrieben zu.

Ferner hat das BAG zum Ausdruck gebracht, dass es nicht zwingend sei, dass der Begriff des Nebenbetriebs im Sinne des Betriebsverfassungsrecht ausgelegt werde nach dem Haupt- und Nebenbetrieb denselben Inhaber haben mussten. Weiterlesen

Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie bei On-Site-Werkverträgen (BAG, Urteil vom 22.02.2017 – 5 AZR 552/14)

Im Urteil von 22.02.2017 entschied das BAG über Branchenzuschläge bei Einsätzen in On-Site-Werkverträgen nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie vom 22. Mai 2012 (TV BZ ME). Laut diesem Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmer, die in einem Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind, nach einer bestimmten Zeit einen Branchenzuschlag.

Im genannten Urteil erläuterte das BAG den Begriff der Automobilindustrie und des Fahrzeugbaus im Sinne TV BZ ME. Im Ergebnis hat das BAG ausgeführt, dass der Kläger Anspruch auf einen Branchenzuschlag hat.

Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen für den Einsatz von Zeitarbeitern in On-Site-Werkverträgen. Das BAG ordnet dies dem Hauptbetrieb zu. Betroffenen Unternehmen sollten hier zeitnah anwaltlichen Rat einholen und sich einpassen. Ansonsten drohen erhebliche Nachzahlungen gegenüber den Arbeitnehmern und der Sozialversicherung sowie ein Bußgeld wegen Verstoß gegen Equal-Pay-Grundsatz. Weiterlesen

Mindestlohn – Vergütung von Bereitschaftszeiten (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.01.2017 – 6 Sa 313/16)

Das LAG hatte über die Vergütung von Bereitschaftszeiten eines Rettungsassistenten (Kläger) zu entscheiden, der bei dem Beklagten, der einen Rettungsdienst betreibt, beschäftigt ist. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beidseitiger Tarifgebundenheit der DRK-Reformtarifvertrag Anwendung. Dieser Tarifvertrag schreibt vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit durch den Bereitschaftsdienst verlängert werden kann, der als Sonderform der Arbeit genannt ist. Mit dem monatlichen Tabellenentgelt wird die regelmäßige Arbeit, auch wenn die durch Bereitschaftszeiten verlängert ist, abgegolten.

Das LAG ist unter anderem zum Ergebnis gekommen, dass der Arbeitgeber den Mindestlohnanspruch erfüllt hat, weil der ausgezahlte Lohn dividiert durch die Arbeitsstunden höher dem gesetzlichen Mindestlohn war. Daher wurde die Forderung des Klägers nach Differenzvergütung für Bereitschaftszeiten abgelehnt. Weiterlesen

Neue Auftraggeberhaftung für Unternehmen der Fleischwirtschaft

Der Bundestag beschloss ein Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie (GSA Fleisch). Danach sollen die betreffenden Unternehmen für die Sozialabgaben ihrer Subunternehmen haften. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei nicht um Verhinderung der Ausbeutung, sondern geht es darum, die Sozialkassen zu schützen.

Mit diesem Gesetz wird für die Fleischbranche nur die Auftraggeberhaftung für die Sozialabgaben der Subunternehmen eingeführt sowie eine verschärfte Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten. Weiterlesen.

AÜG-Reform bedroht über 50.000 Arbeitsplätze

Nach einer Studie des Marktforschungsinstituts Lünendonk, das die 25 größten Zeitarbeitsunternehmen befragt hat, könnten rund 57.000 Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche im Jahre 2018 bedroht sein. Der Grund liegt in der AÜG-Reform der Großen Koalition vom 1. April 2017.

Ein großes Problem wird z.B. das Schriftformerfordernis. So droht bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, die nicht schriftlich abgeschlossen wurden, der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Aufgrund der Regelungen über Equal-Pay nach neun Monaten und über Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten werden in der Praxis Zeitarbeiter weiniger eingesetzt. Weiterlesen.

Brexit: Haftungsrisiken für Unternehmen in der Form der englischen Limited

Der Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU könnte tiefgreifende rechtliche Folgen für deutsche Unternehmen in der Form der englischen Limited haben. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit wird die englische Limited als rechtsfähige Gesellschaft mit beschränkter Haftung anerkannt. Der Austritt Großbritanniens aus der EU könnte das Ende der Anerkennung bedeuten. Die ausländische Limited könnte somit rechtlich als GbR oder OHG zu behandeln sein. Das heißt, als Personengesellschaft ohne Haftungsbeschränkung. Damit haften die Gesellschafter persönlich, gesamtschuldnerisch und unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen.

Unternehmen in der Form der englischen Limited sollten die Zeit während der Brexit-Verhandlungen dazu nutzen, um ihr Unternehmen in eine deutsche GmbH umzuwandeln. Ebenso ist die Neugründung einer GmbH in Deutschland und die anschließende Übertragung des Gesellschaftsvermögens der Limited möglich. Weiterlesen

Mindestlohn für die Zeitarbeit beschlossen

Nach Auskunft der iGZ hat der Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen, dass der Mindestlohn für die Zeitarbeit des iGZ-DGB-Tarifwerkes zum 1. Juni allgemeinverbindlich nach dem AEntG werden soll.

Mit dessen Inkrafttreten muss dann anstelle des allgemeinen Mindestlohns von 8,84 € jedes Zeitarbeitsunternehmen, egal ob es tarifgebunden ist oder nicht, ob es im Inland oder im Ausland seinen Sitz hat, für Zeitarbeiter, die in Deutschland im Einsatz sind, den darin gesehenen Mindestlohn zahlen. Dieser beträgt derzeit 8,91 € für Ostdeutschland und 9,23 € für Westdeutschland.

Interessant und noch ungeklärt sind einige Fragen, die sich aus dem AEntG für die Zeitarbeitsbranche ergeben. So ergibt sich für Entleiher die Frage der Auftraggeberhaftung nach § 14 AEntG. § 14 AEntG stellt nämlich vom Wortlaut her auf Werk- oder Dienstleistungen ab. Es stellt sich damit die Frage, ob die Zeitarbeit auch eine Dienstleistung im Sinne des AEntG darstellt. In diesem Falle würden zukünftig Entleiher für den Netto-Mindestlohn der eingesetzten Zeitarbeiter haften. Pressemitteilung der igZ