Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses Tabea in Hamburg haben sich für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt, indem sie gestreikt haben. In einem wichtigen Schritt hat das Gericht jedoch verhindert, dass der Krankenhausträger Artemed Leiharbeitskräfte einsetzt, um den Streik zu kompensieren.

Der Landesverband Hamburg im Marburger Bund (MB) gab bekannt, dass ein gerichtliches Eilverfahren den Versuch des Krankenhauses, Leiharbeitnehmer während des Streiks einzusetzen, gestoppt habe. Gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem bestreikten Betrieb für Tätigkeiten, die sonst von Streikenden erledigt würden, nicht zulässig. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Katharina von der Heyde, MB-Geschäftsführerin und Verfahrensbevollmächtigte in dem Eilverfahren, betrachtete den gescheiterten Versuch des Krankenhauses als eine mögliche Aushöhlung der Streikwirkung. Nachdem das Arbeitsgericht sich der Auffassung des Marburger Bundes angeschlossen hatte, stimmte das Tabea zu, am Streiktag keinen einzigen Leiharbeitnehmer einzusetzen.

Dr. Pedram Emami, erster Vorsitzender des Marburger Bundes Hamburg und Präsident der Ärztekammer Hamburg, betonte die Bedeutung des Streikrechts und erklärte, dass sie nicht zulassen würden, dass Arbeitgeber dieses Recht aushebeln. Er betonte weiter, dass sie, falls nötig, die Arbeitgeber auch vor Gericht auf die Grenzen ihres Handelns hinweisen würden.