Inmitten eines akuten Fachkräftemangels in Deutschland steht die CDU vor der Diskussion über eine potenzielle Neuausrichtung der Zeitarbeitsbranche. Der Wirtschaftsflügel der Partei drängt darauf, Zeitarbeitsfirmen die Möglichkeit zu geben, vermehrt Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken.

Ein kürzlich veröffentlichter Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für den bevorstehenden CDU-Bundesparteitag im Mai trägt den Titel „Fachkräfteeinwanderung durch Zeitarbeit aus Drittstaaten ermöglichen“. Dieser Antrag wirft ein Schlaglicht auf die aktuellen Herausforderungen, denen sich Unternehmen in Deutschland gegenübersehen, darunter etwa 1,8 Millionen unbesetzte Stellen.

Derzeit besteht ein weitreichendes Beschäftigungsverbot für Zeitarbeitsfirmen, wenn es um die Anstellung von Arbeitskräften aus Drittstaaten geht, mit nur wenigen Ausnahmen für hochqualifizierte Fachkräfte. Dieses Verbot wird von der MIT als überholt und nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Die Vorsitzende der MIT, Gitta Connemann, argumentiert, dass die Aufhebung dieses Verbots eine Möglichkeit darstellen würde, die Anwerbung von Fach- und Arbeitskräften zu erleichtern, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die Schwierigkeiten haben könnten, solche Rekrutierungen eigenständig im Ausland zu organisieren.

Connemann betont die Rolle der Zeitarbeitsfirmen als verlässliche Vermittler von Arbeitskräften und argumentiert, dass diese Strukturen bereits etabliert und bewährt seien. Ihre Forderung nach der Abschaffung des Beschäftigungsverbots für Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeit unterstreicht den dringenden Bedarf der deutschen Wirtschaft, alternative Wege zu beschreiten, um den Fachkräftemangel zu bewältigen.

Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels dürfte auf dem bevorstehenden Parteitag kontrovers diskutiert werden, da die Frage der Arbeitsmigration und der Umgang mit dem Fachkräftemangel seit langem politisch umstrittene Themen sind. Dennoch signalisiert dieser Antrag einen Schritt in Richtung einer möglichen Neuausrichtung der deutschen Arbeitsmarktregulierungen, um auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.