Zoll geht gegen Illegale Leiharbeit in Speditionen vor

Im Raum Freiburg hat das Hauptzollamt Lörrach bei einer Prüfung festgestellt, dass ein deutscher Transportunternehmer 40 ausländische Fahrer unzulässig über litauische Unternehmen beschäftigte. Die Fahrer waren dabei in den Betrieb des deutschen Entleihers eingegliedert und arbeiteten nach dessen Anweisungen. Tatsächlich fehlte die erforderliche Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitnehmerüberlassung; die Geschäftsbeziehung wurde über angebliche Werkverträge verschleiert.

Das Hauptzollamt verhängte deshalb Bußgelder: gegen die litauische Geschäftsführerin 20.000 Euro und gegen den deutschen Unternehmer (Entleiher) 15.000 Euro. Beide Entscheidungen sind rechtskräftig.

Auf den Entleiher dürften noch erhebliche Nachforderungen der Sozialversicherung zukommen, wenn auch tatsächlich keine Entsendung der litauischen Fahrer vorlag. Erfahrungsgemäß summieren sich derartige Forderungen schnell auf Millionenbeträge. Unternehmen sollten daher immer wieder kritisch prüfen, ob der Einsatz von Fremdpersonal gesetzeskonform erfolgt.