Tseja Tsankova-Herrtwich

Tseja Tsankova-Herrtwich

Frau Rechtsanwältin Tsankova-Herrtwich berät unsere Mandanten v. a. in Fragen des Arbeits- und Vertragsrechts. Ihr Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Gebiet des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere in Form von Arbeitnehmerüberlassung. Unternehmen, die Fremdpersonal einsetzen, sehen sich häufig mit Kontrollen seitens der Behörden (v. a. Zoll und Bundesagentur für Arbeit) konfrontiert. Seitens der Prüfungen durch den Zoll geht es vor allem um die Frage, ob vorliegend eine ordnungsgemäße oder aber eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Bei legaler Arbeitnehmerüberlassung werden seitens der Bundesagentur für Arbeit jedoch auch regelmäßig die Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassungen nach § 3 AÜG geprüft, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes (Equal-Pay/ Equal-Treatment) bzw. die korrekte Entlohnung nach Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche, oder auch die Einhaltung der Überlassungshöchstdauer (18 Monate) sowie sämtliche arbeitsrechtlich geltenden weiteren Vorschriften (Mindestlohn, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit etc.). Ferner sind bei grenzüberschreitenden Fremdpersonaleinsätzen im wirtschaftsrechtlichen Bereich im Hinblick auf Entsende-, Sozialabgaben-, Steuer- und Aufenthaltsvorschriften Besonderheiten zu beachten.

Zu all diesen Fragen berät Frau Rechtanwältin Tsankova-Herrtwich die betroffenen Unternehmen proaktiv. Durch Audits werden sämtliche Vorgänge beim Einsatz von Zeitarbeitern im Zeitarbeitsunternehmen überprüft, auf etwaige Schwachstellen hingewiesen und Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um auf diese Weise rechtlichen Risiken vorzubeugen. Auch unterstützt Sie Frau Tsankova-Herrtwich im Falle einer verhängten Sanktion durch Behörden (Bußgeldbescheid etc.) und vertritt Sie sowohl gegenüber der Bundesagentur für Arbeit als auch, im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs, gegenüber Zoll oder Staatsanwaltschaft sowie vor Gerichten.

Wenden Sie sich an unsere Rechtanwältin Tsankova-Herrtwich, wenn Sie sich vor den möglichen Risiken einer nicht rechtskonformen Durchführung Ihrer Tätigkeit absichern wollen. Frau Rechtsanwältin Tsankova-Herrtwich berät Sie außerdem in bulgarischer und englischer Sprache.

Beratungsschwerpunkte

2013 – 2018 – Studium „Unternehmensjura“ und erstes Staatsexamen an der Universität Mannheim

2018 – 2020 – Rechtsreferendariat am Landgericht Karlsruhe und zweites Staatsexamen

November 2020 – Angestellte Rechtsanwältin in unserer Kanzlei

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