Steigende Mindestlöhne in der Altenpflege – wichtige Verbesserung für Pflegekräfte
Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf eine erneute Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege geeinigt. Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Pflegemindestlöhne in zwei Schritten steigen. Die Erhöhung erfolgt – wie bereits bei früheren Beschlüssen – gestaffelt nach Qualifikationsstufen und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Konkret empfiehlt die Pflegekommission folgende Mindestlöhne:
- Pflegehilfskräfte: 16,95 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 18,26 Euro pro Stunde
- Pflegefachkräfte: 21,58 Euro pro Stunde
Darüber hinaus bleibt der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub bestehen. Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiterhin neun zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus erhalten.
Die Empfehlung der Pflegekommission ist bis zum 30. September 2028 angelegt. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten bundesweit in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung gilt noch bis zum 30. Juni 2026.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strebt an, die neuen Pflegemindestlöhne sowie den Anspruch auf Mehrurlaub per Verordnung verbindlich festzusetzen. Damit sollen die Regelungen unabhängig von bestehenden Arbeits- oder Tarifverträgen flächendeckend gelten.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

