Neue Mindestlöhne in der Altenpflege ab Juli 2026

Die Bundesregierung hat per Verordnung auf Empfehlung der Pflegekommission beschlossen, die Mindestlöhne in der Altenpflege erneut anzuheben. Die Erhöhungen greifen jeweils zum 1. Juli 2026 und zum 1. Juli 2027 und gelten bundeseinheitlich, gestaffelt nach Qualifikationsstufen. Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro (01.07.2026) und auf 16,95 Euro (01.07.2027); für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 17,35 Euro auf 17,80 Euro und anschließend weiter auf 18,26 Euro; für Pflegefachkräfte von 20,50 Euro auf 21,03 Euro (01.07.2026) und auf 21,58 Euro (01.07.2027). Zusätzlich bleibt der Anspruch auf neun Tage Mehrurlaub pro Kalenderjahr (bei einer 5‑Tage‑Woche) über dem gesetzlichen Urlaubsanspruch bestehen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2028. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte in betroffenen Einrichtungen sind von der Regelung betroffen; dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (etwa in Privathaushalten), bleibt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn maßgeblich. Link zum Artikel.

Tabellarische Aufstellung der Mindestlöhne:

Für Pflegehilfskräfte

                                               Höhe

aktuell                                  16,10 Euro

ab 01.07.2026                    16,52 Euro

ab 01.07.2026                    16,95 Euro

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)

                                               Höhe

aktuell                                  17,35 Euro

ab 01.07.2026                    17,80 Euro

ab 01.07.2026                    18,26 Euro

Für Pflegefachkräfte

                                               Höhe

aktuell                                  20,50 Euro

ab 01.07.2026                    21,03 Euro

ab 01.07.2026                    21,58 Euro