Kritik am Gesetzesentwurf für Fleischindustrie von Sozialverbänden, Kirchen und Gewerkschaft

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischindustrie verbietet und Arbeitgeber verpflichtet, Unterkünfte zu stellen, wird erheblich kritisiert. Vertreter von Sozialverbänden, Kirchen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) halten das Gesetz für unzureichend. Insbesondere die Unterbringung von Mitarbeitern müsse deutlich verbessert werden. Sie befürchten, dass aufgrund der Kopplung vom Arbeitsvertrag mit der Unterkunft Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, obdachlos würden. Zudem fordern sie, dass Bettpreise in Höhe von 300,- € bis 400,- € pro Monat im Kostendeckel vermieden werden.

Wie bereits der Gesetzesentwurf, ist auch der Ruf nach Verschärfung zurückzuweisen. Dass Arbeitgeber verpflichtet werden, für ihre Beschäftigten Wohnraum zu beschaffen, ist ein Novum. Soweit ein Kostendeckel gefordert wird, zeigt dies nur, dass die Gesetzeslage verkannt wird. Danach ist bereits heute Mietwucher nicht zulässig. Ein Kostendeckel ist daher nicht erforderlich. Es wird einfach Zeit, dass seitens der Betroffenen Ross und Reiter genannt werden und Behörden und Staatsanwälte gegen diese energisch vorgehen. Wenn überhaupt, hat es daran in der Vergangenheit erkennbar gemangelt. Dann bringt es allerdings auch nichts, neue oder verschärfte Gesetze einzufordern.