Straftaten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung
Sehr geehrter Besucher, sehr geehrte Besucherin,
Sie sind auf diese Seite weitergeleitet worden, weil Sie Fragen zu Straftaten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung haben. Wir geben uns bei der Erstellung der Fachbegriffe sehr viel Mühe, um Ihnen ein umfassendes Bild zu vermitteln. Da dies sehr zeitintensiv ist, sind wir noch nicht vollständig dazu gekommen. Sollten Sie jedoch Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Christian Andorfer wenden. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.
Herr Rechtsanwalt Andorfer hilft Ihnen auch bei allen anderen Fragen rund um die Themen Fremdpersonaleinsatz, insbesondere Recht der Werkverträge und Zeitarbeit, Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht, Deutsches und Europäisches Sozialversicherungsrecht sowie Europarecht. Ebenso berät Sie Herr Andorfer bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er berät Sie über die Durchführung Ihrer Tätigkeit, auditiert die Abläufe in Ihrem Betrieb wie bei einer Zollprüfung und hilft Ihnen die Risiken zu reduzieren. Sie erreichen ihn per E-Mail (andorfer@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.