Der Verein

Der Verein als wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens

Vereine sind in Deutschland ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Sie sind eine der ältesten Formen freiwilliger Organisation von Menschen und sind in fast allen Bereichen zu finden. Im Sportverein etwa bietet sich für Gleichgesinnte die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen und gemeinsam aktiv zu sein. Sie fördern die Gesundheit und können Teamgeist und soziale Kompetenzen stärken. In Kulturverein finden sich Künstler und Förderer von Kunst und Kultur und bereichern damit die kulturelle Vielfalt. Ein Verein, der am Gemeinwohl orientiert sind, setzt sich unter anderem für die Gesellschaft, Umwelt, Wissenschaft und Geschichte ein.

Von daher spielen Vereine in Deutschland eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben. Das Vereinsrecht bildet hierfür die gesetzliche Grundlage. Geregelt ist es im BGB.

Was ist bei einer Vereinsgründung zu beachten?

Bei einer Vereinsgründung sind zum einen die Grundregeln zu beachten. Zum andern gibt es aber auch weitere wichtige Aspekte, die jeden Verein kennzeichnen, und daher zu berücksichtigen sind. Die wichtigsten Punkte, die bei einer Vereinsgründung zu beachten sind, sind die folgenden:

  • Festlegung eines Vereinszwecks: Jeder Verein bedarf eines Zweckes. Dieser muss klar definiert werden. Wenn die Gemeinnützigkeit des Vereins angestrebt wird, muss dies ebenfalls im Zweck Berücksichtigung finden, worin der Zweck in der Fassung darauf gerichtet sein muss, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern (§ 52 AO).
  • Erstellung einer Vereinssatzung: Jeder Verein muss eine Satzung besitzen. Hierin werden die wichtigsten Regelungen unter anderem zum Vereinszweck, zur Vereinsstruktur und zu den Mitgliedschaftsrechten festgehalten.
  • Durchführung einer Gründungsversammlung: die Vereinsgründung beginnt mit einer Gründungsversammlung. Hierin beschließen die Gründungsmitglieder (mindestens 7), die Gründung des Vereins und die Vereinssatzung. Hierbei sind verschiedene formelle Voraussetzungen zu beachten, damit der Vereinsgründung nichts im Wege steht. So muss ein Gründungsprotokoll erstellt werden, indem die Beschlüsse der Gründungsversammlung dokumentiert werden.
  • Wahl eines Vorstands: Vereine werden durch ihre Vorstandsmitglieder geführt. Diese werden zunächst in der Gründungsversammlung und später in den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen gewählt.
  • Form der Mitgliedschaft: Verschiedene Formen der Mitgliedschaft sind möglich. Die klassische Form ist die ordentliche Mitgliedschaft. Daneben können aber auch Regelungen zur Ehrenmitgliedschaft, Fördermitgliedschaft oder für Jugendliche bestimmt werden.

Wer haftet für den Verein?

Da ein Verein nach außen auftritt, stellt sich auch immer die Frage, wer für den Verein bei Schäden haftet. Dies richtet sich grundsätzlich danach, wer für den Schaden verantwortlich ist.

Der Vorstand eines Vereins haftet grundsätzlich für die Schäden, die auf sein Tun oder sein Unterlassen zurückgehen. Allerdings ist die Haftung meist auf das Vereinsvermögen beschränkt, § 31 BGB. Der Vorstand haftet also regelmäßig nicht mit seinem eigenen Vermögen, sondern nur mit dem Vermögen des Vereins. Anders ist dies, wenn der Vorstand seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Dann kann er mit seinem eigenen Vermögen haften. Um generell das Haftungsrisiko zu reduzieren, empfiehlt es sich, eine Haftpflichtversicherung für die Aktivitäten des Vereins abzuschließen.

Auch Mitglieder können haften, wenn sie Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Darüber hinaus haften Mitglieder regelmäßig nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins.

Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Vereinsrecht

Das sich im Vereinsrecht viele Fragen von der Vereinsgründung bis hin zum Handeln von Mitgliedern stellen, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Hierdurch stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und ihre Interessen angemessen vertreten werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Nicolas Prochaska wenden. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.

Rechtsanwalt Nicolas Prochaska hilft Ihnen bei allen Fragen zu Verein und Recht

Herr Rechtsanwalt Prochaska berät Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwalt liegt sein Schwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er steht Ihnen bei Fragen der Unternehmensgründung, der Unternehmensumwandlung, des Unternehmenskaufs (M&A) oder der Unternehmensnachfolge ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen oder auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Ebenso berät Sie Herr Prochaska bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie hier sowohl in strafrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch in steuerrechtlichen Verfahren. Sie erreichen ihn per E-Mail (prochaska@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.