Unternehmensnachfolge
Was ist unter „Unternehmensnachfolge“ zu verstehen?
Für viele Unternehmer stellt sich irgendwann die Frage, wie es nach ihnen mit ihrem Unternehmen weitergehen soll. Scheidet ein Unternehmensinhaber aus, ist ein Nachfolger zu ermitteln. Um die Unternehmensnachfolge rechtssicher zu gestalten, gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Vorgehensweisen. Diese richten sich danach, ob es an einen Familienangehörigen, Investor, Konkurrenten oder auch das eigene Management übergeht. Es ist ratsam, sich bereits im frühen Stadium des Nachfolgeprozesses rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Absichten für das Unternehmen bestmöglich umzusetzen. Auch zu dieser Thematik können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Welche Besonderheiten ergeben sich bei familiär geführten Unternehmen?
Die Unternehmensnachfolge auf den Eintritt des Erbfalls zu vertagen ist nicht ratsam. Eine vom Inhaber selbst gesteuerte und begleitete Unternehmensnachfolge ist vorzugswürdig. Familiär geführte Unternehmen müssen daher frühzeitig planen, welche Kinder in Frage kommen, um das Unternehmen fortzuführen. Zugleich müssen etwaige andere erbberechtigte Familienangehörige, die nicht in das Unternehmen eingebunden werden sollen, angemessen berücksichtigt werden. Hier bedarf es unter Umständen einer erbvertraglichen Gestaltung. Zusätzlich stellt sich oft die Frage der Versorgung des Ehepartners, insbesondere wenn dieser nicht mit den Kindern des Inhabers verwandt ist. Werden diese Personen nicht ausreichend einbezogen, drohen im Erbfall erhebliche Ansprüche. Diese können so weit gehen, dass sie den Bestand des Unternehmens und damit das Lebenswerk des Erblassers gefährden. Ein kluger Unternehmer agiert deshalb rechtzeitig.
Eine Unternehmensnachfolge an Familienangehörige erfolgt in der Regel durch Erbschaft oder Schenkung (vorweggenommene Erbfolge). Hier sind neben den unternehmensrechtlichen Besonderheiten auch das Erb-, Familien- und Steuerrecht zu beachten. Dabei sind die finanziellen Bedürfnisse des Unternehmers besonders zu berücksichtigen (z.B. Einräumung Nießbrauch). Flankiert werden sollte die Unternehmensnachfolge durch die Erstellung entsprechender Vollmachten (Vorsorgevollmacht, Post- und transmortale Vollmacht, Testamentsvollstreckervollmacht etc.)
Sind hingegen keine potentiellen Nachfolger vorhanden, muss das Familienunternehmen entweder verkauft werden oder in eine Stiftung fließen.
Welche Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge gibt es zusätzlich?
Die Nachfolge durch die Familie ist nur eine Möglichkeit. Gibt es zum Beispiel innerhalb der Familie keine oder keine geeignete Person für die Nachfolge müssen andere Möglichkeiten her.
Zum einen gibt es in solchen Fällen die Möglichkeit des Management-Buy-out. Hierbei kommt es zu einer Übernahme des Unternehmens durch das bisherige Management; also beispielsweise durch jemanden aus dem Führungsteam des Unternehmens.
Gibt es weder in der Familie noch im Management einen geeigneten Nachfolger, kommt noch ein externer Unternehmensverkauf in Betracht. Als Käufer kommen strategische Inverstoren (wie bspw. Wettbewerber) oder Finanzinvestoren (wie bspw. Private-Equity-Gesellschaften) in Betracht. Anwaltlich begleitet werden sollte hierbei vorab die Prüfung des Unternehmens (durch die Due Diligence) und die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags. Mehr zum Thema Unternehmenskauf und -verkauf erfahren sie hier.
Vermehrt ziehen Unternehmer aber auch in Betracht, das Unternehmen in eine Stiftung fließen zu lassen. Hierbei gibt die Familie zwar ihre Stellung als Unternehmenseigentümer auf, kann aber dennoch an den Erträgen des in eine Stiftung eingebrachten Unternehmens teilhaben.
Fazit zur Unternehmensnachfolge
Es gibt sowohl bei Nachfolgern innerhalb der Familie als auch bei externen Erwerbern zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Um eine reibungslose Nachfolge innerhalb Ihres Unternehmens zu sichern und keine Besonderheiten und Stolpersteine zu übersehen, sollten Sie sich in einem solchen Fall anwaltlichen Rat einholen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, den richtigen Weg für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen zu finden. Bei Fragen oder Interesse an einer Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen rechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Herr Rechtsanwalt Prochaska berät Sie bei allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwalt liegt sein Schwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er steht Ihnen bei Fragen der Unternehmensgründung, der Gesellschaftsumwandlung, des Unternehmenskaufs oder der Unternehmensnachfolge ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen oder auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Ebenso berät Sie Herr Prochaska bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie hier sowohl in strafrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch in steuerrechtlichen Verfahren. Sie erreichen ihn per E-Mail (prochaska@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.