Unternehmensgründung
Die Unternehmensgründung kann in Form eines Einzel-Unternehmens oder einer Gesellschaft erfolgen. Die Gründung einer Gesellschaft wirft zahlreiche Fragen auf, die im Folgenden beantwortet werden.
Was ist eine Gesellschaft?
Eine Gesellschaft ist eine mittels Gesellschaftsvertrag zur gemeinsamen Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gegründete Vereinigung mehrerer Einzelpersonen oder juristischer Personen. Gegenstand einer Gesellschaft kann sowohl ein wirtschaftlicher, als auch ein ideeller Zweck sein. Gesetzlich sind zahlreiche Gesellschaftsformen kodifiziert (bspw. durch das BGB, HGB, GmbHG, usw.). Die Gründer haben sich für eine dieser Rechtsformen zu entscheiden.
Welche Bedeutung hat die Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung?
Die erste Herausforderung bei der Unternehmensgründung kann die Wahl der Rechtsform darstellen. Aus der Rechtsform ergeben sich dann die Normen, welche im Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft Anwendung finden. Insbesondere im Hinblick auf die Haftung, die Geschäftsführung, die Möglichkeit Anteile des Unternehmens zu veräußern oder Investoren einzubeziehen. Nicht zuletzt spielen auch steuerliche Überlegungen eine entscheidende Rolle.
Aufgrund der Privatautonomie steht es jedermann frei, ob und mit wem er eine Gesellschaft gründen will. Zu beachten ist allerdings der im Gesellschaftsrecht herrschende Rechtsformzwang. Das bedeutet, dass jede im Rechtsverkehr auftretende gesellschaftsrechtliche Vereinigung einer der gesetzlich vorgesehenen Rechtsformen zugeordnet sein muss (bspw. GmbH, AG, OHG, usw.). Zwischen diesen kann jedoch grundsätzlich frei gewählt werden. Die Unternehmensgründer müssen aber die gesetzlichen Voraussetzungen der gewählten Rechtsform erfüllen. Andernfalls wird die Gesellschaft automatisch, kraft Rechtsformzwang, derjenigen Gesellschaftsform zugeordnet, dessen Voraussetzungen sie erfüllt. Relevant wird dies insbesondere dann, wenn die Gründer falsche Vorstellungen von der Rechtsform der Gesellschaft haben. Gehen sie beispielsweise davon aus, sie betreiben eine GbR, es handelt sich jedoch tatsächlich um eine OHG, so sind die Regelungen über die OHG (gemäß §§ 105 ff. HGB) aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit anzuwenden.
Gründer sollten dieser ungewollten Zuordnung nicht unterfallen. Für eine selbstbestimmte Rechtsformwahl ist eine intensive Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rechtsformen beispielsweise durch anwaltliche Beratung zu empfehlen. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.
Welche Gesellschaftsformen stehen für die Unternehmensgründung zur Auswahl?
Grundsätzlich ist bei der Unternehmensgründung zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu differenzieren.
Bei Kapitalgesellschaften steht in der Regel eine kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund. Sie unterliegt strengeren Anforderungen, aber gleichzeitig geht damit die Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung einher. Die wichtigsten Kapitalgesellschaften stellen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH & Co. KG, die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG) dar.
Bei einer Personengesellschaft steht die persönliche Einbringung der Gesellschafter im Vordergrund. Sie zeichnen sich durch eine vergleichsweise einfache Gründung aus. Allerdings haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Häufig kommen bei den Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) vor.
Setzt die Unternehmensgründung einen Gesellschaftsvertrag voraus?
Ein Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) regelt die wesentlichen Pflichten und Rechte zwischen den Gesellschaftern. Für Kapitalgesellschaften ist ein Gesellschaftsvertrag Pflicht. Dies ergibt sich schon aus den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Kapitalgesellschaften. Form und Inhalt eines Gesellschaftsvertrags einer GmbH finden sich beispielsweise in §§ 2, 3 GmbHG; bei einer Aktiengesellschaft in § 23 AktG. Bei Personengesellschaften ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht notwendig. Solch einer ist dennoch aus Gründen der Rechtssicherheit dringend zu empfehlen, insbesondere um spätere Streitigkeiten, unter den Gesellschaftern, aber auch mit dem Finanzamt, zu vermeiden.
Inhalte eines Gesellschaftsvertrags sind beispielsweise Bestimmungen über Leistungen und Beiträge der Gesellschafter, Festlegung der Kompetenzbereiche und Rechte und Pflichten der Organe, Regelungen zur Abstimmung, Reichweite von Informationspflichten, Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitsregelungen, Regelungen zur Vererbbarkeit und Nachfolgeklauseln, etc. Durch diese Regelungen wissen alle Gesellschafter, was sie zu beachten haben.
Was ist bei einer Unternehmensgründung unbedingt zu berücksichtigen?
Bei einer Unternehmensgründung ist weiterhin an die Einholung notwendiger Genehmigungen sowie erforderlicher Anmeldungen zu denken. Hierzu zählt – je nach Gesellschaft(sform) – insbesondere die Handelsregistereintragung, die Gewerbe- und Steueranmeldung, die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sowie ggf. eine Markenanmeldung. Zeitarbeitsfirmen benötigen darüber hinaus eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Sollten von den jeweils erforderlichen Schritten manche versäumt werden, ist mit weitreichenden Folgen zu rechnen.
Zudem sind bereits bei der Unternehmensgründung arbeitsrechtliche– und familienrechtliche Besonderheiten des Unternehmers zu berücksichtigen. So sind beispielsweise gerade bei familiär geführten Unternehmen Regelungen für mögliche Nachfolger aufzunehmen und der Gesellschaftsvertrag mit einem ggf. vorhandenen Unternehmer-Testament abzustimmen.
Fazit
Wie Sie sehen können, ist bei einer Unternehmensgründung einiges zu beachten. Angefangen bei der Wahl der Rechtsform der Gesellschaft, über die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, bis hin zur Einholung erforderlicher Genehmigungen und zahlreicher Anmeldungen. Mit unserer Expertise können wir Sie hierbei unterstützen.
Herr Rechtsanwalt Prochaska berät Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwalt liegt sein Schwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er steht Ihnen bei Fragen der Unternehmensgründung, der Unternehmensumwandlung, des Unternehmenskaufs (M&A) oder der Unternehmensnachfolge ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen oder auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Ebenso berät Sie Herr Prochaska bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie hier sowohl in strafrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch in steuerrechtlichen Verfahren. Sie erreichen ihn per E-Mail (prochaska@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.