Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Daher ist sie eine juristische Person. Aus diesem Grund ist ihrer Firmenbezeichnung immer der Zusatz „GmbH“ anzufügen (vgl. § 5 Abs. 1 GmbHG). Sie kann grundsätzlich zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck gegründet werden.

Als Spezialform wurde durch den Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt (vgl. § 5a GmbHG). Diese unterscheidet sich zur gewöhnlichen GmbH vor allem in der Höhe des Mindeststammkapitals.

Die rechtlichen Bestimmungen finden sich im GmbHG wieder.

Was sind die Vor- und Nachteile einer GmbH?

Vorteile der GmbH sind:

  • beschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Flexibilität bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • steuerliche Vorteile

Nachteile der GmbH sind:

  • höherer Gründungsaufwand verglichen mit Personengesellschaften
  • hohe Gründungskosten (Stammkapital von 25.000 €)
  • mehr Aufwand durch die Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht

Wie erfolgt die Gründung?

Die Gründung von Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich komplizierter als die Gründung von Personengesellschaften. Infolgedessen muss zur Entstehung einer GmbH ein streng geregeltes gesetzliches Verfahren durchlaufen werden. Der Gründungsvorgang ist allerdings weniger kompliziert als der Gründungsvorgang der Aktiengesellschaft (AG).

Die GmbH kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Gründungsvoraussetzung ist vor allem ein Grundkapital von 25.000€, welches allerdings zum Gründungszeitpunkt nur zur Hälfte eingezahlt sein muss (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG). Als Alternative kommt jedoch die Gründung einer UG, welche bereits mit dem Stammkapital von 1 € gegründet werden kann, in Betracht. Es  muss zudem ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Dieser muss Angaben zu Namen, Sitz und Unternehmensweck enthalten, und es müssen die Stammeinlagen festgehalten werden.

Die Gründung kann in drei Phasen eingeteilt werden: die Vorgründungsphase, der Gründungsvorgang und das Eintragungsverfahren. Wichtig ist es, in jeder Phase die Voraussetzungen und nötigen Schritte zu beachten, bevor der Antrag zur Eintragung beim Handelsregister vom Registergericht geprüft wird. Wir als Kanzlei können Sie im Gründungsprozess begleiten und Ihnen bei allen Fragen zum Gründungsprozess weiterhelfen.

Die Gründung einer GmbH kann in drei Phasen eingeteilt werden
Die Gründung einer GmbH kann in drei Phasen eingeteilt werden

Wie ist die Organisationsverfassung aufgebaut?

Die GmbH ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig. Zur Willensbildung und um handeln zu können, benötigt sie daher gesetzlich festgelegte Organe. Die Organisationsverfassung des GmbHG sieht hierzu den Geschäftsführer (§ 6 GmbHG, § 35 ff. GmbHG)) und die Gesellschafterversammlung (§§ 45 ff.  GmbHG) als Organe vor. Ein Aufsichtsrat, wie bei der AG, ist für die GmbH nur in seltenen Fällen verpflichtend. Allerdings kann auch durch die Satzung ein weiteres Organ wie ein Aufsichtsrat bestimmt werden.

Der Geschäftsführer ist das Handlungs- und Vertretungsorgan der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung ist das Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gesellschafter. Zwischen den beiden Organen besteht eine Hierarchie; die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Dies zeigt sich schon daran, dass der Geschäftsführer an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden ist.

Die Organisationsverfassung der GmbH im Überblick
Die Organisationsverfassung der GmbH im Überblick

Wie wird innerhalb einer GmbH gehaftet?

Die GmbH haftet als juristische Person selbst unbeschränkt für ihre Verbindlichkeiten. Die Haftung der Gesellschafter ist dagegen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Durchgriffshaftung erfolgt daher nur in seltenen Ausnahmen.

Die Haftung ist in den jeweiligen Phasen den GmbH unterschiedlich geregelt
Die Haftung ist in den jeweiligen Phasen den GmbH unterschiedlich geregelt

Sie sollten als Gründer einer GmbH beachten, dass es bereits vor deren Eintragung und somit vor deren Entstehung als juristische Peron zu Haftungsfragen kommen kann, die auf die Gesellschafter zurückfallen können. Für die Behandlung von Haftungsfragen sind drei Zeiträume zu unterscheiden: der Zeitraum vor der Errichtung, der Zeitraum zwischen Errichtung und Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister und der Zeitraum nach der Eintragung und somit der Entstehung der juristischen Person an sich. Zusätzlich kann es zu Haftungsfragen gegenüber dem Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen innerhalb dessen Organstellung kommen.

Wir beraten Sie gerne bezüglich jeglicher Themen rund um die GmbH. Bei Fragen oder Interesse an einer Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Rechtsanwalt Nicolas Prochaska hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Recht der GmbH

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen rechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Herr Rechtsanwalt Prochaska berät Sie bei allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwalt liegt sein Schwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er steht Ihnen bei Fragen der Unternehmensgründung, der Gesellschaftsumwandlung, des Unternehmenskaufs oder der Unternehmensnachfolge ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen oder auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Ebenso berät Sie Herr Prochaska bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie hier sowohl in strafrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch in steuerrechtlichen Verfahren. Sie erreichen ihn per E-Mail (prochaska@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.