Gesellschafterstreitigkeiten
Was versteht man unter Gesellschafterstreitigkeiten?
Durch Differenzen und Meinungsverschiedenheiten unter den Gesellschaftern einer Gesellschaft kann es zu sogenannten Gesellschafterstreitigkeiten kommen (Corporate Litigation). Hierbei kann es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern selbst und zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung kommen.
Solche Gesellschafterstreitigkeiten können sich über Jahre hinweg ziehen und bilden eine Belastung für alle Beteiligten. Je früher Sie bei solchen Problemen auf uns zukommen, desto besser und effektiver könne wir Sie unterstützen, um die vorhandenen Probleme zu lösen. Wir empfehlen, sich bereits vor dem Aufkommen etwaiger Streitigkeiten mit dem Thema zu befassen. Hierdurch sind Sie im Fall von Streitigkeiten optimal vorbereitet. Außerdem schützen Sie sich vor erheblichen Kosten und vor allem nachteiligen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Auswirkungen von Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft werden oft – besonders im Vorhinein – unterschätzt und bringen verheerende Folgen mit sich. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
Welche Streitigkeiten kann es innerhalb der Gesellschaft geben und wie werden diese gelöst?
1. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung:
Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung können aufgrund von schwindendem Vertrauen, aufgrund von betrieblichen Misserfolgen oder aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Zukunft des Unternehmens vorkommen. Auch Pflichtverletzungen seitens der Geschäftsführers bis hin zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten sind Grundlage von Gesellschafterstreitigkeiten.
Mögliche Konsequenzen können hier die Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers sein. Auch möglich kann eine Kündigung seitens des Geschäftsführers selbst sein.
2. Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis:
Auch innerhalb des Gesellschafterkreises besteht erhebliches Streitpotenzial. Kommt es hier zu Meinungsverschiedenheiten, dann können zwei Fronten mit folgestarken Auswirkungen aufeinandertreffen. Möchten Sie sich von dem betroffenen Gesellschafter trennen, so gibt es auf jeden Fall folgende Möglichkeiten:
Eine Möglichkeit, um sich von einem Mitgesellschafter zu lösen, ist die Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund, § 34 GmbHG. Durch eine Zwangseinziehung scheidet der Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, während seine Anteile erlöschen. Eine weitere Möglichkeit ist die Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund. Hierbei werden die Geschäftsanteile auf einen Mitgesellschafter oder einen Dritten übertragen. Sowohl die Zwangseinziehung als auch die Zwangsabtretung unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Diese können wir gemeinsam mit Ihnen herausarbeiten. Wichtig zu wissen ist, dass Zwangseinziehung und -abtretung im Gesellschaftsvertrag geregelt sein müssen, damit sie erfolgreich vollzogen werden können.
Stehen diese beiden Möglichkeiten nicht zur Verfügung, dann besteht alternativ die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung (sog. Ausschlussklage). Jedoch kann sich solch eine Klage über Jahre hinweg ziehen. Sie sollte daher lediglich als Auffangmaßnahme dienen, falls die Beschlussfassung über eine Zwangseinziehung oder -abtretung nicht im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist.
Möglich ist auch ein eigenständiges Austreten des Gesellschafters.
Die Qualität der rechtlichen Beratung ist bei einem freiwilligen oder erzwungenen Ausscheiden eines Gesellschafters bereits in einem frühen Stadium entscheidend für den restlichen Verlauf des Konflikts. Kommen Sie noch heute auf uns zu!
Haben die ausscheidenden Gesellschafter einen Abfindungsanspruch?
Ja, denn ausscheidende Gesellschafter haben einen Anspruch auf Abfindung. Die Abfindung hat bei Einziehung der Gesellschaftsanteile die Gesellschaft, bei Abtretung der Gesellschaftsanteile der Erwerber der Anteile zu zahlen. Die Abfindungshöhe wird anhand des Wertes des Unternehmens bemessen. Auch in Bezug auf die Abfindungsverhandlungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Welche Probleme kommen durch Gesellschafterstreitigkeiten auf?
Durch zahlreiche Interessen verschiedener Gesellschafter und auch neu dazu kommender Gesellschafter herrscht eine große Meinungsvielfalt. Diese kann zu diversen Streitigkeiten führen. Durch solche Streitigkeiten kann – im Besonderen bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung – der operative Geschäftsbetrieb und somit das gesamte Unternehmen leiden. Stillstände des Unternehmensbetriebs durch ineffiziente Arbeit und Entscheidungslücken gehören zu den Konsequenzen.
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass Dritte in die Streitigkeiten mit einbezogen werden. Dies kann zu Reputationsschäden im Hinblick auf die Firma kommen.
Wie kann man Gesellschafterstreitigkeiten im Vorfeld entgehen?
Sie können einem Großteil der negativen Folgen schon vor Eintritt der Gesellschafterstreitigkeiten vorbeugen. Hierfür ist der Gesellschaftsvertrag das entscheidende Instrument. Wir stellen mit Ihnen ein durchdachtes und interessengerechtes Regelwerk auf, sodass der Konflikt im Fall der Fälle so reibungslos wie möglich gelöst werden kann und keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Somit ersparen Sie sich hohe Kosten und nicht endende Debatten.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen rechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Herr Rechtsanwalt Prochaska berät Sie bei allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwalt liegt sein Schwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er steht Ihnen bei Fragen der Unternehmensgründung, der Gesellschaftsumwandlung, des Unternehmenskaufs oder der Unternehmensnachfolge ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen oder auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Ebenso berät Sie Herr Prochaska bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie hier sowohl in strafrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch in steuerrechtlichen Verfahren. Sie erreichen ihn per E-Mail (prochaska@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.