AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

§ 305 Abs. 1 BGB definiert Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Hierbei ist unerheblich, ob sie ausdrücklich als AGB bezeichnet werden, im Vertrag enthalten sind oder gesondert gestellt werden und welchen Umfang oder welche Form sie haben.

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Welchen Zweck verfolgen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

AGB werden insbesondere dazu verwendet, um einheitliche Regelungen für Massenverträge zu schaffen und so den Geschäftsverkehr zu vereinfachen.

Weiterhin dienen sie aber auch der Ausnutzung gesetzlicher Freiräume. Gesetzgeber und Rechtsprechung setzen der Vertragsgestaltung mitunter Grenzen, lassen aber auch in gewissen Bereichen erhebliche Freiräume zu. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen können bestimmte gesetzliche Regelungen zugunsten des Verwenders abgeändert werden oder für Fälle, die gesetzlich nicht geregelt sind, Regelungen getroffen werden.

Was ist bei AGB besonders zu beachten?

Keine AGB liegen beispielsweise dann vor, wenn die Vertragsparteien den Vertragsinhalt individuell aushandeln. Solche Individualvereinbarungen zwischen den Parteien gehen einfachen AGB immer vor.

Achtung: Der Verwendung von AGB sind Grenzen gesetzt
Achtung: Der Verwendung von AGB sind Grenzen gesetzt

Auch im Hinblick auf die Abänderung gesetzlicher Vorgaben durch AGB ist einiges zu beachten. Dies ist insbesondere nur dann überhaupt möglich, wenn die konkreten gesetzlichen Bestimmungen abänderbar sind. Handelt es sich hingegen um zwingendes Recht, ist eine Abänderung durch AGB nicht möglich.

Zum Schutz der Vertragspartner sieht das Gesetz für die Verwendung von AGB Grenzen vor, welche der Verwender in jedem Fall einzuhalten hat. Diese finden sich insbesondere in den §§ 307 – 309 BGB. Verstoßen die verwendeten AGB gegen sich hieraus ergebende Verbote, ist die jeweilige Klausel unwirksam und es gilt das Gesetz. Der Rest des Vertrages bleibt allerdings grundsätzlich wirksam (§ 306 BGB).

Wie können wir Sie unterstützen?

Bei der Erstellung und Verwendung von AGB sind zahlreiche Dinge zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Nutzung der von Gesetzgebung und Rechtsprechung gegebenen Freiräume und entwerfen individuell angepasste AGB für Ihr Geschäftsmodell. Wir bieten zudem auch eine Überprüfung bereits vorhandener AGB nach etwaigen unzulässigen und abmahnungswürdigen Klauseln. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.

Rechtsanwalt Nicolas Prochaska hilft Ihnen bei allen Fragen zu AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herr Rechtsanwalt Prochaska berät Sie bei allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwalt liegt sein Schwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er steht Ihnen bei Fragen der Unternehmensgründung, der Gesellschaftsumwandlung, des Unternehmenskaufs oder der Unternehmensnachfolge ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen oder auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Ebenso berät Sie Herr Prochaska bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie hier sowohl in strafrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch in steuerrechtlichen Verfahren. Sie erreichen ihn per E-Mail (prochaska@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.