Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) gehört zu den Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist somit eine juristische Person. Ihrer Firmenbezeichnung ist immer der Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder „AG“ anzufügen (vgl. § 4 AktG).
Die Aktiengesellschaft ist vor allem für große Unternehmen vorgesehen. Sie eignet sich zur Teilnahme am Kapitalmarkt und damit zur Beschaffung großer Kapitalbeträge von einer Vielzahl von Anlegern. Deren Gründung kann grundsätzlich zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck erfolgen. Es gibt eine große Vielfalt, die von der börsennotierten (§ 3 II AktG) über die nicht-börsennotierte bis zur Familien-Aktiengesellschaft und der Einpersonengesellschaft (vgl. § 2 AktG) reichen.
Die rechtlichen Bestimmungen finden sich im Aktiengesetz (AktG) wieder.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Aktiengesellschaft?
Vorteile einer Aktiengesellschaft sind:
- einfacher, kostengünstiger An- und Verkauf von Aktien
- Möglichkeiten der Begrenzung von Stimmrechten durch Vorzugsaktien
- vereinfachte Beschaffung von Kapital
Nachteile einer Aktiengesellschaft sind:
- hohe formale Anforderungen des Aktiengesetzes
- unflexible Gestaltung des Rechtsverhältnisses/ der Satzung
- Offenlegungspflichten
Wie gründet man eine Aktiengesellschaft?
Die Gründung von Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich komplizierter als die Gründung von Personengesellschaften. Zur Entstehung einer Aktiengesellschaft muss ein streng geregeltes gesetzliches Verfahren durchlaufen werden. In der Praxis entsteht sie meist durch den Formwechsel eines anderen Rechtsträgers (v.a. von der GmbH). Die Neugründung einer Aktiengesellschaft ist vergleichsweise selten, aber durchaus möglich.
Die Aktiengesellschaft kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Gründungsvoraussetzung ist vor allem ein Grundkapital von 50.000€. Dieses muss allerdings zum Gründungszeitpunkt nur zu einem Viertel eingezahlt worden sein.
Die Gründung lässt sich in drei Phasen einteilen: die Vorgründungsphase, der Gründungsvorgang und das Eintragungsverfahren. Wichtig ist es in jeder Phase die Voraussetzungen und nötigen Schritte zu beachten, bevor der Antrag zur Eintragung der AG beim Handelsregister vom Registergericht geprüft wird. Wir als Kanzlei können Sie im Gründungsprozess einer Aktiengesellschaft begleiten und Ihnen bei Fragen zum Gründungsprozess weiterhelfen.
Wie ist die Organisationsverfassung aufgebaut?
Die AG ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig. Zur Willensbildung und um handeln zu können, benötigt sie gesetzlich festgelegte Organe. Die Organisationsverfassung des Aktiengesetzes sieht den Vorstand (§§ 76 ff AktG), den Aufsichtsrat (§§ 95 ff AktG) und die Hauptversammlung (§§ 118 ff AktG) als Organe vor.
Der Vorstand ist für die Leitung, Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft zuständig. Der Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht den Vorstand. Diese zwei Organe bilden ein dualistisches Leitungssystem. Die Hauptversammlung ist das Willensbildungs- und Beschlussorgan der Aktionäre. Zwischen den Organen besteht eine Machtbalance und somit keine Hierarchie.

Wie wird innerhalb einer AG gehaftet?
Die Aktiengesellschaft haftet als juristische Person selbst unbeschränkt für ihre Verbindlichkeiten. Die Haftung der Aktionäre (also der Gesellschafter) ist dagegen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Durchgriffshaftung erfolgt nur in seltenen Ausnahmen.
Sie sollten als Gründer einer solchen Gesellschaft beachten, dass es bereits vor deren Eintragung und somit vor deren Entstehung als juristische Peron zu Haftungsfragen kommen kann. Diese können auf die Gesellschafter zurückfallen. Für die Behandlung von Haftungsfragen sind drei Zeiträume zu unterscheiden: der Zeitraum vor der Errichtung, der Zeitraum zwischen Errichtung und Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister und der Zeitraum nach der Eintragung der Aktiengesellschaft und somit der Entstehung der juristischen Person an sich.
Zusätzlich kann es zu Haftungsfragen gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat bei Pflichtverletzungen innerhalb ihrer Organstellung kommen.
Wir beraten Sie gerne bezüglich jeglicher Themen rund um die Aktiengesellschaft. Bei Fragen oder Interesse an einer Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Herr Rechtsanwalt Prochaska berät Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Als Fachanwalt liegt sein Schwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er steht Ihnen bei Fragen der Unternehmensgründung, der Unternehmensumwandlung, des Unternehmenskaufs (M&A) oder der Unternehmensnachfolge ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen oder auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Ebenso berät Sie Herr Prochaska bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie hier sowohl in strafrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen als auch in steuerrechtlichen Verfahren. Sie erreichen ihn per E-Mail (prochaska@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.