GSA-Fleisch: Fremdpersonaleinsatz rechtssicher gestalten – wir unterstützen Sie

Unternehmen der Fleischwirtschaft stehen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA-Fleisch) unter erheblichem Druck. Der Einsatz von Fremdpersonal – über Werkverträge oder Zeitarbeit – ist in großen Teilen der Branche verboten. Gleichzeitig bestehen große rechtliche Unsicherheiten, insbesondere in der praktischen Abgrenzung erlaubter Tätigkeiten.

Wenn Sie als Unternehmen in der Fleischverarbeitung tätig sind und Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Personalstruktur oder Ihrer Vertragsverhältnisse benötigen, stehen wir Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise zur Seite. Ebenso unterstützen wir Sie als Dienstleister der Fleischwirtschaft, wenn Sie sich hier neue Geschäftsfelder erschließen oder bisherige absichern wollen.

Kerninhalte des GSA-Fleisch

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Einsatz von Fremdpersonal über Werkverträge in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung untersagt. Auch die Arbeitnehmerüberlassung ist seit dem 1. April 2021 in diesen Tätigkeitsfeldern teilweise und seit dem 1 April 2024 nicht mehr zulässig. Erlaubt ist nur noch der Einsatz von eigenem Stammpersonal.

Kooperationsverbot

Das GSA-Fleisch enthält in § 6a Abs. 1 eine zentrale Einschränkung: Arbeitgeber und Betriebsinhaber müssen identisch sein. Das bedeutet, dass Tätigkeiten in den verbotenen Bereichen nicht durch externe Unternehmen, auch nicht von Unternehmen desselben Konzerns, übernommen werden dürfen – selbst dann nicht, wenn deren Beschäftigte rechtlich korrekt angestellt und organisatorisch getrennt geführt werden.

Dieses strikte Verbot unterbindet jede Form arbeitsteiliger Organisation zwischen einem Betrieb und einem externen Arbeitgeber. Auch Konzernlösungen, Dienstleistungsmodelle oder andere kooperative Strukturen sind davon betroffen.

Was bleibt erlaubt? – Ausnahmen unter engen Voraussetzungen

Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Fremdpersonal weiterhin bei bestimmten Tätigkeiten. Allerdings gelten hierfür strenge Anforderungen. Diese orientieren sich an den jeweiligen betriebseigenen Abläufen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass Betriebe nicht betroffen sind, wenn sie nach den Kriterien der Rechtsprechung keine Betriebe der Fleischwirtschaft sind.

Unternehmen tragen die Verantwortung dafür, dass diese Abgrenzung in der Vertragspraxis wie im tatsächlichen Betriebsablauf eindeutig nachvollziehbar ist. Schon geringe Überschreitungen der erlaubten Tätigkeiten können als Gesetzesverstoß gewertet werden. Sie ziehen ein empfindliches Bußgeld nach sich.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall oft komplex. Wir unterstützen Sie dabei, zulässige Einsatzmöglichkeiten rechtssicher zu identifizieren und zu gestalten.

Was droht bei Verstößen?

Ein Verstoß gegen die Vorgaben des GSA-Fleisch kann Bußgelder von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Fremdpersonal ausschließlich gesetzeskonform eingesetzt wird. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Vorgaben sicher umzusetzen und Risiken zu vermeiden.

Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Die Einhaltung des Gesetzes wird durch den Zoll (FKS) kontrolliert. Die Behörden verfügen über umfassende Befugnisse zur Einsicht in Unterlagen, zur Befragung von Beschäftigten und zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen – auch unangekündigt. Eine rechtssichere Struktur ist daher nicht nur aus Gründen der Haftungsvermeidung, sondern auch im Hinblick auf mögliche Betriebsprüfungen unerlässlich. Unternehmen sollten daher jederzeit auf eine Kontrolle vorbereitet sein.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

Wir unterstützen Sie praxisnah und lösungsorientiert – unter anderem bei:

  • Prüfung Ihrer bestehenden Vertragsverhältnisse und Einsatzmodelle
  • Gestaltung rechtssicherer Strukturen im Rahmen der geltenden Ausnahmen
  • Begleitung von Prüfungen und Verfahren gegenüber Behörden
  • Vertretung in verfassungs- oder europarechtlichen Fragestellungen zum GSA-Fleisch

Sprechen Sie uns an

Ob vorbeugende Beratung oder konkrete Unterstützung im Einzelfall: Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen der Fleischwirtschaft. Wir helfen Ihnen, gesetzeskonform und zugleich wirtschaftlich flexibel zu bleiben.

Kontaktieren Sie uns – diskret, kompetent und lösungsorientiert.