Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Sehr geehrter Besucher, sehr geehrte Besucherin,
Sie sind auf diese Seite weitergeleitet worden, weil Sie Fragen zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats haben. Wir geben uns bei der Erstellung der Fachbegriffe sehr viel Mühe, um Ihnen ein umfassendes Bild zu vermitteln. Da dies sehr zeitintensiv ist, sind wir noch nicht vollständig dazu gekommen. Sollten Sie jedoch Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt H. Greulich wenden. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.
Herr Rechtsanwalt Greulich hilft Ihnen gerne auch bei allen anderen Fragen rund um die Themen Fremdpersonaleinsatz, insbesondere Recht der Werkverträge und Zeitarbeit, Arbeitsrecht, Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht, sowie Europarecht. Darüber hinaus berät Sie Herr Greulich bei Fragen des Einsatzes von Selbständigen. Er unterstützt Sie im Falle von Sanktionen durch Behörden (Bußgeldbescheid etc.) und vertritt Sie sowohl gegenüber der Bundesagentur für Arbeit als auch, im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs, gegenüber Zoll oder Staatsanwaltschaft sowie vor Gerichten. Wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Greulich, wenn Sie sich vor den möglichen Risiken einer nicht rechtskonformen Durchführung Ihrer Tätigkeit absichern wollen. Sie erreichen ihn per E-Mail (greulich@protag-law.com) und telefonisch unter 06221 338 63 – 0.