Interessengruppe Werkverträge Fleisch

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist ein Gesetzesentwurf geplant, der ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben vorsieht. Dies entzieht vielen Unternehmen ihre wirtschaftliche Grundlage. Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe werden ihre Produktionsprozesse kaum noch aufrecht erhalten können. Landwirte werden ihre Tiere nur noch erschwert verkaufen können und gegebenenfalls über größere Strecken transportieren müssen. Weiterverarbeitungsbetriebe werden in Schwierigkeiten kommen, das Rohmaterial zu erhalten. Werkunternehmen und Zeitarbeitsunternehmen, die sich auf die Fleischbranche spezialisiert haben, wird die gesamte Existenzgrundlage entzogen. Außerdem verstößt ein derartiges Verbot gegen die marktwirtschaftliche Grundordnung.
Ein solches Vorgehen ist verfassungswidrig und europarechtswidrig. Damit werden die betroffenen Unternehmer unzumutbar in ihrer grundrechtlich verbürgten Berufsfreiheit und Vertragsautonomie eingeschränkt. Aus diesem Grunde geht die Interessengruppe Werkverträge Fleisch gegen dieses Gesetzesvorhaben vor, um es mit aller Macht zu verhindern. Hierfür wird jedoch logistische, politische und finanzielle Unterstützung benötigt. Durch die Interessengruppe Werkverträge Fleisch soll diese Unterstützung gebündelt werden. Die Mitglieder der Interessengruppe Werkverträge Fleisch verpflichten sich daher, nach besten Kräften dieses Ziel zu unterstützen. Kämpfen Sie mit uns. Füllen Sie die Beitrittserklärung aus und treten Sie unserer Gruppe bei, um gegen das Verbot vorzugehen.