Heil plant Verbot für Werkverträge in der Fleischwirtschaft

In der vergangenen Woche kam es zu mehreren Corona-Fällen in Unterkünften osteuropäischer Werkarbeitnehmer. Diese waren an verschiedenen Schlachthöfen in Deutschland, u.a. in Coesfeld, eingesetzt. Gewerkschaften, Grüne und SPD reagierten darauf mit der Forderung eines Verbotes von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft. Daraufhin kündigte Bundesarbeitsminister Heil an, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der Werkverträge in der Fleischwirtschaft verbietet. Hiernach sollten Schlachthöfe nur noch eigene Mitarbeiter einsetzen dürfen.
Hiergegen regte sich zu Recht Protest. So wies der Deutsche Bauernverband das Vorhaben zurück. Er wies zu Recht darauf hin, dass die Frage der Unterbringung, die für die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend war, nichts mit den Arbeitsverhältnissen und den Werkverträgen zu tun hat.
Auch die Union zeigte sich zunächst skeptisch und bezweifelte die rechtliche Zulässigkeit. Dem ist zuzustimmen. Das Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischbranche stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmer dar und beschneidet die europäische Dienstleistungsfreiheit unzulässig.
Auch die Kontrolle der Wohnungen dürfte sich in der Praxis als schwierig erweisen. Hierbei handelt es sich um Privatwohnungen der Werkarbeitnehmer. Nach Art. 13 GG sind Wohnungen jedoch unverletzlich. Die Tatsache, dass der Werkarbeitnehmer aus Osteuropa kommt, ist kein rechtfertigender Grund, um seine Wohnung zu durchsuchen.
Mittlerweile hat Bundesarbeitsminister Heil gemeinsam mit der Bundesregierung ein Verbot der Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft beschlossen. In der Pressekonferenz vom 20.05.2020 konkretisiert er dies dahin, dass es zum 01.01.2021 in Kraft tritt. Danach dürfen Betriebe in den Kernbereichen Schlachtung und Fleischverarbeitung keine Werkverträge und keine Zeitarbeit mehr einsetzen. Das Fleischerhandwerk hingegen soll ausgenommen werden.