Fremdpersonaleinsatz – was Unternehmen beachten müssen: Werkvertrag oder Zeitarbeiter?
Mit Erfolg veranstaltete das IHK-Zentrum für Weiterbildung ein Seminar am 23.04.2018, an dem die Rechtsanwälte Nicolas Prochaska und Christian Andorfer über die unterschiedlichen Themen im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes die Teilnehmer informierten.
Heutzutage wird der Einsatz vom Fremdpersonal, die Beschäftigung von deutschen und ausländischen Werkarbeitnehmern und Zeitarbeitern, von vielen Unternehmen praktiziert. Seit dem 1. April 2017 sind die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Die Neuerungen betreffen beispielsweise die gesetzlichen Restriktionen bei Werkvertragseinsätzen, die zeitliche Begrenzung von Zeitarbeitseinsätzen etc. Um die Risiken bei fehlerhafter Gestaltung vom Fremdpersonaleinsatz zu vermeiden, sollte man sich stets informieren lassen.
Im Rahmen des Seminars wurden die Vorteile des Fremdpersonaleinsatzes aufgezeigt, die bei der Wahl zwischen dem Werkvertrag oder der Zeitarbeit von Bedeutung sind. Herr Andorfer brachte die Einzelheiten über die AÜG-Reform zum Ausdruck und stellte ihre Auswirkungen sowohl auf die Zeitarbeit, als auch auf die Werkverträge dar. Er erklärte ausführlich, wie man Werkarbeitnehmer und Zeitarbeiter rechtsicher einsetzt. Herr Prochaska erläuterte die Konsequenzen des fehlerhaften Fremdpersonaleinsatzes, die sich nicht nur auf das Unternehmen sondern auch auf die Geschäftsleitung auswirken.
Anhand der praktischen Beispiele wurde gezeigt, wie man sich beim Einsatz vom Fremdpersonal richtig absichert.