EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Vergabe von Vander-Elst-Visa ein
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (INFR(2025)4025) eingeleitet. Die deutschen Regelungen zur Vergabe von Vander-Elst-Visa verletzen nach Ansicht der Kommission EU-Recht zur Dienstleistungsfreiheit und zur Freizügigkeit bestimmter Drittstaatsangehöriger. Gegenstand ist insbesondere die Praxis bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen, die bei in der EU ansässigen Unternehmen beschäftigt sind.
EU-rechtliche Grundlagen sind Artikel 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) und Artikel 21 des Schengen-Durchführungsübereinkommens (SDÜ) von 1990. Diese Vorschriften ermöglichen es Dienstleistern, Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und dort rechtmäßig beschäftigt sind, in einen anderen Mitgliedstaat zu entsenden. Es soll hierdurch ein Binnenmarkt ohne unverhältnismäßige Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen bei gleichzeitigem Schutz von Arbeitnehmerrechten geschaffen werden.
Deutschland verlangt hingegen, dass Drittstaatsangehörige, die bereits eine Einreisekontrolle durchlaufen haben und eine Aufenthaltserlaubnis oder ein längerfristiges Visum eines anderen Mitgliedstaats besitzen, vor einer kurzzeitigen Entsendung nach Deutschland (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) zusätzlich ein bestimmtes Vander Elst-Visum bei einer diplomatischen Vertretung beantragen und erhalten müssen.
Die EU-Kommission sieht in dieser zusätzlichen Visumpflicht eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit, weil die diesbezüglichen Vorschriften eine visumfreie Einreise für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums vorsehen.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen der Kommission zu reagieren. Reagiert Deutschland nicht oder ist die Antwort für die Kommission nicht zufriedenstellend, kann die Kommission eine begründete Stellungnahme erlassen; das Verfahren könnte in der Folge zu weiteren Schritten führen.

