Coronakrise – Entschädigung für betroffene Unternehmen bei Quarantänemaßnahmen

Die Coronakrise weitet sich immer mehr aus und die Politik greift zu immer radikaleren Maßnahmen. Die Schulen werden geschlossen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige aufgefordert zuhause zu bleiben. Die Landesregierungen ordnen die Schließung von Kultur- und Bildungseinrichtungen, Kinos, Schwimmbädern, Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten, Vergnügungsstätten etc. an. Gaststätten können nur unter erheblich einschränkenden Maßnahmen ihre Ladenlokale offen halten. Diese Maßnahmen sind zwar auf der einen Seite erforderlich, führen aber auf der anderen Seite zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen und bringen sie an den Rande des Ruins.

Allerdings gibt es Hoffnung. Der Gesetzgeber hat im IfSG auch den Ersatz von Schäden geregelt.

In § 56 IfSG ist ein Entschädigungsanspruch der von behördlichen Anordnung betroffenen Personen vorgesehen. Zum einen erhalten Arbeitnehmer, für die Quarantäne angeordnet wurde und die dadurch einen Verdienstausfall erleiden, eine Entschädigung. Diese beläuft sich für die ersten sechs Wochen auf die Höhe des Verdienstausfalls, von Beginn der siebten Wochen an wird sie in der Höhe des Krankengeldes gewährt.  Zahlen muss dies zwar zunächst der Arbeitgeber, die ausgezahlten Beträge werden ihm jedoch von der zuständigen Behörde erstattet. Entsprechende Anträge müssen jedoch mit einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, bleibt der Arbeitgeber auf den Schäden sitzen.

Daneben erhalten Selbstständige deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer entsprechenden Maßnahme ruht von der zuständigen Behörde Ersatz der zu dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in einem angemessenen Umfang. Unternehmen können damit ihre weitergehenden Schäden bei der zuständigen Behörde geltend machen. Hierbei können wir Sie unterstützen.

Auch während der Corona-Krise stehen wir Ihnen zur Seite.