Heiko Greulich

Herr Rechtsanwalt Greulich berät unsere Mandanten v. a. in Fragen des Arbeitsrechts. Sein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Gebiet des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere in Form von Arbeitnehmerüberlassung. Unternehmen, die Fremdpersonal einsetzen, sehen sich häufig mit Kontrollen seitens der Behörden (v. a. Zoll und Bundesagentur für Arbeit) konfrontiert. Seitens der Prüfungen durch den Zoll geht es vor allem um die Frage, ob vorliegend eine ordnungsgemäße oder aber eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Bei legaler Arbeitnehmerüberlassung werden seitens der Bundesagentur für Arbeit jedoch auch regelmäßig die Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassungen nach § 3 AÜG geprüft, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes (Equal-Pay/ Equaltreatment) bzw. die korrekte Entlohnung nach Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche, oder auch die Einhaltung der Überlassungshöchstdauer (18 Monate) sowie sämtliche arbeitsrechtlich geltenden weiteren Vorschriften (Mindestlohn, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit etc.).

Zu all diesen Fragen berät Herr Rechtanwalt Greulich die betroffenen Unternehmen proaktiv. Durch Audits werden sämtliche Vorgänge beim Einsatz von Zeitarbeitern im Zeitarbeitsunternehmen überprüft, auf etwaige Schwachstellen hingewiesen und Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um auf diese Weise rechtlichen Risiken vorzubeugen. Auch unterstützt Sie Herr Greulich im Falle einer verhängten Sanktion durch Behörden (Bußgeldbescheid etc.) und vertritt Sie sowohl gegenüber der Bundesagentur für Arbeit als auch, im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs, gegenüber Zoll oder Staatsanwaltschaft sowie vor Gerichten.

Wenden Sie sich an unseren Rechtanwalt Greulich, wenn Sie sich vor den möglichen Risiken einer nicht rechtskonformen Durchführung Ihrer Tätigkeit absichern wollen. Herr Rechtsanwalt Greulich berät Sie außerdem in englischer Sprache.

Beratungsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht, insbesondere Arbeitnehmerüberlassung
  • Recht der Werkverträge, insbesondere Rechte und Pflichten von Werkvertragsarbeitnehmern
  • Auditierung von Fremdpersonaleinsatz, sowohl Arbeitnehmerüberlassung als auch freier werk-/ dienstvertraglicher Einsatz von Mitarbeitern
  • Rechte bei Einsatz von Selbstständigen/ Freelancern
  • Internationales Privatrecht

1996 – 2001
Studium und Staatsexamen an der Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg

Ab 2002
Referendar am Landgericht Heidelberg

2003
Juristische Tätigkeit bei Picton-Howell Solicitors, London

2004 – 2005
Rechtsanwalt in wirtschaftlich ausgerichteter international tätiger Rechtsanwaltskanzlei

seit 2006

Niedergelassen als selbständiger Rechtsanwalt mit oben genannten Schwerpunkten

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