Professor Schüren zu Missständen in der Fleischwirtschaft: Verbot ist „Irrweg“ des Bundesarbeitsministers
Kürzlich äußerte sich der anerkannte Experte und Autor des Standardkommentars für die Arbeitnehmerüberlassung, Herr Prof. Schüren, gegenüber dem Radiosender SWR 2 zum geplanten Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft. Er bezeichnete dieses als Irrweg, da das Verbot nicht am Kernproblem ansetzt.
Nach Ansicht von Prof. Schüren sind die Kernprobleme die schlechte Bezahlung, eine fehlende Arbeitszeiterfassung und Mietwucher. Hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung wird es wichtig sein, dass jede Arbeitsstunde auch bezahlt wird. Hier fordert Herr Prof. Schüren eine Beweislastumkehr. Demnach muss der Arbeitgeber beweisen, dass weniger Stunden gearbeitet wurden. Hinsichtlich der Vorwürfe zu Mietwucher verwies Herr Prof. Schüren zu Recht darauf, dass bereits heute mit strafrechtlichen Mitteln dagegen vorgegangen werden kann. Der Mietwucher wird nach § 291 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft. Darunter gibt es eine Ordnungswidrigkeit, soweit die übliche Miethöhe um 20% überschritten wird. Nach Ansicht von Herrn Prof. Schüren findet jedoch eine Strafverfolgung nicht statt. Zudem sieht er das geplante Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit aus verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gründen skeptisch.
Herr Prof. Schüren, der jahrelang immer als Experte für Werkverträge und Zeitarbeit medial um Rat gefragt wird, liegt damit voll auf unserer Linie. Das geltende Recht gibt Lösungsmöglichkeiten an die Hand, um gegen schwarze Schafe vorzugehen. Es ist dann auch Aufgabe der Behörden zu handeln. Es wäre daher zunächst einmal die Grundfrage zu klären, warum z.B. nicht gegen Mietwucher vorgegangen wird, wenn er so flächendeckend auftreten soll und wieso nicht entsprechende Vermögensvorteile seitens der Behörden eingezogen werden. Bevor diese Grundfrage nicht geklärt ist, hilft es nicht, über ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit zu diskutieren, da dieses Problem weiterhin bestehen bleiben wird, wenn es im behaupteten Umfang überhaupt existiert.