Keine Feststellung von systematischen Verstößen in der Fleischbranche durch den Zoll

Wie viele Unternehmen der Fleischbranche mitbekommen haben, gab es in den letzten drei Wochen erhebliche Überprüfungen durch den Zoll. Dieser besuchte jeweils mit mehreren Dutzend Beamten die entsprechenden fleischverarbeitenden Unternehmen, um dort Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen zu befragen und Einblick in die Geschäftsunterlagen zu nehmen. Hierbei wurden sie regelmäßig von Gesundheitsämtern und den Gewerbeaufsichtsämtern unterstützt, um Gesundheitsschutz und Unterbringung der Werkarbeitnehmer zu überprüfen. Eine Auswertung der entsprechenden Pressemitteilung des Zolls ergab keine systematischen Verstöße gegen Arbeitsbedingungen und Unterbringung in der Fleischwirtschaft, sondern lediglich Einzelfälle.
So erhielt das Hauptzollamt Lörrach am 28.05.2020 bei der Kontrolle eines Unternehmens lediglich zwei Hinweise auf mögliche Verstöße. Ein ausländischer Arbeiter konnte seine Arbeitserlaubnis nicht vorlegen und ein weiterer Arbeiter stand im Verdacht, zu Unrecht zusätzliche Sozialleistungen zu beziehen. Ansatzpunkte für Fehlverhalten des Unternehmens konnte der Zoll nicht feststellen.
Das Hauptzollamt Münster überprüfte in einem Betrieb rund 250 Arbeitnehmer. Weder die beteiligten Behörden noch der Zoll stellten Beanstandungen vor Ort fest.
Auch das Hauptzollamt Dortmund war aktiv und überprüfte am 28./29.05.2020 vier Betriebe zusammen mit der Arbeitsschutzverwaltung und den Gesundheitsämtern. Hier ergaben sich lediglich Anhaltspunkte für einen einzigen Verstoß nach § 266a StGB wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Das Hauptzollamt Karlsruhe (externer Link) schließlich führte am 26./27.05.2020 mehrere Prüfungen durch. Hier ergab sich bei einem Betrieb ein gravierender Verstoß. Vier Arbeitnehmer hatten gefälschte Ausweise. Des Weiteren ergaben sich Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße in zwölf Fällen.
Nach einem ersten Fazit bleibt hier festzuhalten, dass auch nach umfangreichen Zollkontrollen keine systematischen Verstöße in der Fleischbranche festgestellt werden konnten. Es gab lediglich einzelne Fälle. Bei diesen Fällen handelte es sich teilweise um Delikte, die ausschließlich den dort eingesetzten Personen zuzurechnen sind. Systematische Gesetzesverletzungen wurden nicht festgestellt. Dies bestätigt unsere Erkenntnisse, wonach es sich bei den in den Medien aufgezeigten Missständen um Einzelfälle handelt. Bei unseren Audits, in denen wir zusammen mit vereidigten gerichtlichen Dolmetschern Werkarbeitnehmer in ihrer Heimatsprache z.B. zu Entlohnung und Unterbringung befragen, ergibt sich dies nicht. Die Werkarbeitnehmer geben hier regelmäßig an, dass sie mehr als den Mindestlohn erhalten, zu vernünftigen Arbeitszeiten (acht bis manchmal zehn Stunden) eingesetzt werden und angemessen untergebracht sind. Auch wir konnten lediglich in Einzelfällen Verstöße feststellen. Sobald wir dies gegenüber den Auftrag gebenden Unternehmen vortrugen, wurden diese Verstöße abgestellt.