Neue Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit/Zeitarbeit). Die „Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ verpflichtet Verleiher, ihren Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern mindestens ein festgelegtes Brutto-Mindestentgelt pro Arbeitsstunde zu zahlen. Die Regelung gilt für alle Verleiher, unabhängig davon, ob der Verleiher im […]

