Verbandsgeldbuße ohne konkrete Leitungsperson? BayObLG Beschluss 202 ObOWi 278/25 Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 7. Juli 2025 entschieden, dass gegen ein Unternehmen keine Verbandsgeldbuße nach § 30 Abs. 1 OWiG verhängt werden kann, wenn im Urteil nicht genau festgestellt wird, welche Leitungsperson die bußgeldbewehrte Handlung zu verantworten hat. Das Gericht hob das […]

