Versagung der AÜG-Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, LSG Beschluss L 11 AL 76/24 B ER Das Landessozialgericht hat in einem aktuellen Beschluss unmissverständlich klargestellt, dass Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung schwerwiegende Konsequenzen haben können. Fehlt einem Verleiher die erforderliche Zuverlässigkeit, muss die Verlängerung der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 AÜG zwingend versagt werden. […]

