Versagung der AÜG-Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, LSG Beschluss L 11 AL 76/24 B ER Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem aktuellen Beschluss unmissverständlich klargestellt, dass Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung schwerwiegende Konsequenzen haben können. Fehlt einem Verleiher die erforderliche Zuverlässigkeit, muss die Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 3 Abs. 1 AÜG zwingend versagt […]

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