Statusfeststellung eines Gesellschafters, Urteil vom LSG München – L 7 BA 62/24 Das Bayerische Landessozialgericht (LSG München) hat entschieden, dass ein Steuerberater, der Minderheitsgesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft ist, nach seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung als selbstständiger freier Mitarbeiter tätig sein kann. Die Entscheidung verdeutlicht, dass es bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung auf eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse […]

