Statusfeststellung eines Gesellschafters, Urteil vom LSG München – L 7 BA 62/24

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG München) hat entschieden, dass ein Steuerberater, der Minderheitsgesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft ist, nach seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung als selbstständiger freier Mitarbeiter tätig sein kann. Die Entscheidung verdeutlicht, dass es bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung auf eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse ankommt und nicht allein auf die Höhe der Kapitalbeteiligung oder das Vorliegen einer Sperrminorität.

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Ist der Mitgliedervorteil nach MTV Zeitarbeit ein eigenständiger Anspruch? LAG Urteil – 11 SLa 232/24 Einleitung In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen klargestellt, dass der „Mitgliedervorteil“ nach § 15.2 MTV Zeitarbeit (BAP/DGB) kein eigenständiger Anspruch ist, sondern lediglich ein erhöhtes Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld für Gewerkschaftsmitglieder darstellt. Arbeitgeber können diesen Mitgliedervorteil mit einem einzelvertraglich […]

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