Tatsächlicher Einsatzort versus arbeitsvertraglicher Regelungen, LAG Beschluss 9 SHa 284/25 Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in einem aktuellen Beschluss vom 08.04.2025 klargestellt, dass bei der Bestimmung des „gewöhnlichen Arbeitsorts“ im Sinne des § 48 Abs. 1a ArbGG nicht auf die arbeitsvertraglichen Regelungen, sondern auf den tatsächlichen, dauerhaften Einsatzort abzustellen ist. Dies betrifft insbesondere Arbeitgeber, die regelmäßig Zeitarbeiter oder […]

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