Logistik als Risikozone: Grenzen der Überlassungshöchstdauer, BAG 9 AZR 270/23 Der Kläger war seit dem Jahr 2010 über verschiedene Personaldienstleister als Leiharbeiter bzw. Zeitarbeiter tätig. Ab dem 1. Juli 2018 wurde er ununterbrochen bei der Beklagten als Lagerarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt. Die Tätigkeit fand in einem Betrieb statt, der nicht in die eigentliche Produktion eingebunden war, sondern nach Abschluss […]

