Logistik als Risikozone: Grenzen der Überlassungsdauer, BAG 9 AZR 270/23 Der Kläger war seit dem Jahr 2010 über verschiedene Personaldienstleister als Leiharbeiter tätig. Ab dem 1. Juli 2018 wurde er ununterbrochen bei der Beklagten als Lagerarbeiter eingesetzt. Die Tätigkeit fand in einem Betrieb statt, der nicht in die eigentliche Produktion eingebunden war, sondern nach Abschluss der Herstellung von Produkten arbeitete. Im Jahr […]