Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von einem Werkvertrag bzw. Dienstvertrag, BAG Urteil 9 AZR 323/21 Sachverhalt: Worauf muss ein Gericht bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von einem Werkvertrag bzw. Dienstvertrag achten? Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Kläger schloss mit der B-GmbH einen Arbeitsvertrag mit Wirkung zum 1. Juli 2010. Er wurde […]